Nachgereicht:
Gestern hat Alexander-Wallasch.de veröffentlicht, was passiert, wenn man nachfragt, was Friedrich Merz an Geld oder geldwerten Vorteilen aus der Beziehung zu seinem Tegernseekumpel Wolfram Weimer und dessen Weimer Media Group erhalten hat.
Wir haben das Kanzleramt angeschrieben. Wir haben die CDU angeschrieben. Zweimal. Wir haben nachgefragt, ob Friedrich Merz je Geld oder geldwerte Vorteile von der Weimer Media Group erhalten hat. Antwort auf genau diese Frage: Fehlanzeige.
Gestern haben wir ein weiteres Mal nachgefragt und heute früh endlich eine Antwort bekommen. Wir wollten wissen:
„Hat Friedrich Merz jemals Honorare oder geldwerte Leistungen für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Weimer Media Group erhalten?“
Antwort des Sprechers des Parteivorsitzenden im Konrad-Adenauer-Haus:
„Alle veröffentlichungspflichtigen Angaben von Friedrich Merz finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/M/merz_friedrich-1046080
Darüber hinaus äußern wir uns nicht und bitten um Verständnis.“
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Kommentar von T S
"Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!"
Würde Merz offen antworten sorgt das auch für erhöhten Druck bei seinen Kumpanen ebenfalls die Hosen runterzulassen - und darunter gibts sicherlich genug die noch weniger Interesse daran haben.
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Kommentar von Eichelhäher
Dreist. So lange niemand eine Anschuldigung beweisen kann, gilt die Unschuldsvermutung. Also kein Kommentar verhindert eine Lüge und im Stillen sehen wir den Mittelfinger.
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Kommentar von Eichelhäher
Dreist. So lange niemand eine Anschuldigung beweisen kann, gilt die Unschuldsvermutung. Also kein Kommentar verhindert eine Lüge und im Stillen sehen wir den Mittelfinger.
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Kommentar von Hans Bendix
Nun, da sind eben Juristen am Werke, die wissen, daß das Nichts keinen Erklärungswert (mehr) besitzt. Das war im römischen Recht noch etwas anders: "Si quis tacet, quo loquere posset vel deberet, consentire videtur" (Wenn einer schweigt, wo er sprechen könnte oder müsste, wird Zustimmung angenommen). - Das galt auch noch zB. im Hochverratsprozeß gegen Sir Thomas More, der zum Anspruch König Heinrichs (VIII.) auf die Suprematie über die englische Kirche geschwiegen und den geforderten Eid ohne Begründung nicht geleistet hatte. Sein Ankläger Cromwell (ein Vorfahr des Lordprotektors Oliver C.) wollte aus diesem Schweigen eine Ablehnung konstruieren, während More darauf bestand, daß das Gericht sein Schweigen werten müsse, wie das Gesetz es vorsah. - Allein es nützte ihm nichts, denn trotz seines Schweigens wurde er zum Tode verurteilt. (Ob das Schweigen dem Herrn F. M. mehr nützt?)