Heute (30. September 2026) findet im Thüringer Landtag in Erfurt die erste öffentliche Expertenanhörung eines Landesparlaments zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren statt.
Zum Livestream ab 14 Uhr
Auslöser: Antrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 8/1034 (7. Mai 2025)
Darin wird die Landesregierung (CDU-geführt unter Mario Voigt) aufgefordert, sich zügig gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz einzusetzen.
Begründung der Linken: Die AfD stelle die Menschenwürde infrage. Der Thüringer Landesverband unter Björn Höcke gelte als besonders radikal und sei seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Im Zentrum also die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“. Aber wie kam die zustande?
Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, steht seit Jahren unter massiver Kritik. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags prüft seine Amtsführung. Ein ehemaliger Referatsleiter sagte aus, Kramer habe bei der Einstufung der Thüringer AfD als Prüffall und später als gesichert rechtsextrem das zuständige Fachreferat bewusst außen vor gelassen, interne Bedenken und ein ergänzendes Gutachten ignoriert und die Entscheidung im Alleingang vorangetrieben. Es gibt zudem Vorwürfe, er habe einem Mitarbeiter körperliche Gewalt angedroht. Das Verwaltungsgericht Weimar stellte fest, dass Kramer mit öffentlichen politischen Bewertungen der AfD gegen die Neutralitätspflicht verstoßen hat.
Kramer ist als Behördenleiter dem Innenminister Georg Maier (SPD) unterstellt und damit politisch weisungsgebunden. Und das ist schon der Kern des Problems: Ein Inlandsgeheimdienst, der nach außen als unabhängige Sicherheitsbehörde auftreten soll, wird von einem parteipolitisch klar positionierten Präsidenten geführt, der die AfD öffentlich als Gegner behandelt und dessen Minister selbst ein Verbotsverfahren fordert.
Die Einstufung ist keine nüchterne nachrichtendienstliche Bewertung sondern das politisch gewünschte Ergebnis.
Ob das Amt unter diesen Bedingungen noch als neutrales Frühwarnsystem gelten kann, ist die zentrale offene Frage. Das wäre das eigentliche Thema einer Expertenanhörung.
Ablauf heute:
14 Uhr: Chan-Jo Jun, Dr. Christian Conrad, Dr. Hendrik Cremer
17 Uhr: Gesellschaft für Freiheitsrechte, Prof. Dr. Katrin Groh
19 Uhr: Hape Kerkeling, Dr. Hans-Georg Maaßen, Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Dr. habil. Ulrich Vosgerau
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Warum Kerkeling? Offiziell heißt es: wegen seiner Rede zum Buchenwald-Gedenken über seinen Großvater, der dort als politischer Häftling war. Tatsächlich wurde Kerkeling von den Linken eingeladen um dem Verbotsvorhaben mehr Publikum zu verschaffen.
Es geht letztlich nur darum, das Verbot der AfD oft genug öffentlich zu debattieren, es bleibt dann schon etwas hängen. Hinzu kommt die Diffamierung, die Verfolgung und Ausgrenzung von AfD-Wählern und -Politikern.
Das führt dann dazu, dass sich nur noch die Hartgesottenen trauen, zur AfD bekennen und sich als Kandidaten aufstellen lassen um dann, wie in Niedersachsen geschehen, nicht zugelassen werden. Das heißt: Die Verfolgung prägt am Ende auch die Personalien – jedenfalls auf der regionalen Ebene. Und der eine oder andere rustikale Charakter wird dann wiederum lustvoll von den Feinden der Demokratie dem Publikum bzw. im Verfassungsschutzbericht vorgeführt. Eine Diffamierungsspirale mit totalitärem Kolorit.
Begleitend wirken heute die regierungsnahen Medien. Der „Spiegel“ vornweg nennt Kerkeling in der Schlagzeile eine „großen Künstler“ und Dr. Maaßen eine „rechte Knalltüte“. So soll dann bereits im Vorfeld geframt werden, was von Dr. Maaßen zu halten ist, falls doch ein paar kluge Sätze durch diese mediale Brandmauer dringen.
Die Anhörung selbst entscheidet übrigens garnichts. Ein echtes Verbotsverfahren können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
Wer sich das alles anschauen will, findet hier den Livestream: https://www.thueringer-landtag.de/landtag-live/
Auf seiner Webseite veröffentlichte Hans-Georg Maaßen vorab eine 18-seitige Stellungnahme zum Anhörungsverfahren, hier nachzulesen. Sein Vortrag heute Abend wird eine Kurzfassung sein.
Vorab erklärte Dr. Maaßen um was es ihm geht:
„Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD liegen nach meinem Verständnis des Artikel 21 Abs. 2 GG nicht vor. Ein Verfahren unter den gegenwärtigen politischen Umständen wäre kein Ausdruck besonderer Verfassungstreue. Es liefe Gefahr, die freiheitliche Demokratie zu beschädigen oder zu zerstören, indem einem erheblichen Teil der Wähler die parlamentarische Vertretung für die von ihm gewollte Politikwende genommen würde.“
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Kommentar von F. Lo
Das sind ja vergleichsweise wenige Experten. Und bei Anhörungen ist es ohnehin Usus, dass man alle oder zumindest die meisten Teilnehmer(innen) schon vor der Veranstaltung in ihrer Haltung eindeutig zuordnen kann und auch im Web Texte findet zu dem, was sie sagen werden. Das ellenlange Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das vermutlich kaum jemand gelesen hat(?), ist ja im Internet abrufbar und auch schon öffentlich medial behandelt worden, wenngleich ich den Eindruck habe, dass es die politische Landschaft weniger als vielleicht erwartet in ihren Grundfesten erschüttert hat. Gutachten über eine bestimmte Gruppe (hier: AfD) haben immer den Charme, dass alle anderen existierenden Gruppen (die sonstigen Parteien) nicht thematisiert werden, somit auch deren Schwächen und Widersprüchlichkeiten unerwähnt bleiben. Sie interessieren nicht.
Richtig spannend ist eigentlich nur, welche Schlüsse der Gastgeber (es war ja wohl die Fraktion Die Linke, die die Anhörung anregte) als Zusammenfassung aus der Debatte zieht. Die Veranstaltung „Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD“ ergibt nur Sinn, wenn man sich mehr oder weniger dezent auf eine Seite schlägt. Einerseits ... andererseits ... ach, wir wissen es auch nicht ... bringt wenig. Und wir raten jetzt mal, wie die Linke die Wortbeiträge werten wird oder die Thüringer Regierung.
Streng genommen hat nur das Bundesverfassungsgericht das entscheide Wort. Letzteres ist ihm von der Gesellschaft für Freiheitsrechte aber schon aus dem Mund genommen worden. Die meint: „Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig. … Zu dieser Vorschrift [Art. 21 Abs. 2 GG] hat das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Parteiverbotsverfahren detaillierte Maßstäbe entwickelt. Die GFF hat diese Maßstäbe weiterentwickelt und teilweise sogar verschärft. Damit erstellt die GFF die erste juristisch belastbare Beurteilung der Verfassungswidrigkeit der AfD bzw. der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens.“ Ob Karlsruhe da widersprechen kann?