Wir entlarven Behördenchaos – Bundesregierung duckt sich weg

Illegal, scheißegal: Urlaub im Herkunftsland für „Flüchtlinge“ jederzeit möglich

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

Nur Fliegen ist schöner© Quelle: Pixabay/garten-gg

Alexander-Wallasch.de bohrt nach Antworten zum Thema Urlaubsreisen von Asylbewerbern in ihre Herkunftsländer – und stößt auf ein bürokratisches Dickicht aus Schweigen, Ausreden und Kompetenzgerangel. Weder Bundespolizei, BMI noch BAMF liefern Daten, sondern verweisen nur aneinander. Ein Skandal oder nur eine lähmende Verantwortungslosigkeit?

Eine Sprecherin der Bundespolizei bedankt sich ein wenig schnippisch dafür, dass Alexander-Wallasch.de beharrlich weiterfragt:

„Sehr geehrter Herr Wallasch, vielen Dank für Ihre Nachfrage und das anhaltende Interesse an der Bundespolizei. Es ist korrekt, dass die Bundespolizei etwaige Feststellungen dokumentiert. Jedoch handelt es sich hier um Einzelfälle. Eine statistische Erhebung im Sinne Ihrer Anfrage erfolgt weiterhin nicht (wie Ihnen auch das BMI mitgeteilt hat). Ich verweise daher erneut auf meine jeweils gleichlautenden Antworten vom 17. und 18. Juli 2025.“

Worum geht’s? Wir wollten Licht ins Dunkel bringen, was die Urlaubsreisen von Asylbewerbern ins Herkunftsland angeht. Aber unsere Recherche führte ins Nichts. Weder das Bundesinnenministerium, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die Bundespolizei sind in der Lage, Daten zu liefern.

Offenbar werden diese nur fragmentarisch erhoben – besonders verstörend sind die negativen Kompetenzrangeleien. Hier ist es nicht so, dass man sich darum reißt, im Gegenteil, immer soll eine andere Behörde zuständig sein. Die Ausländerbehörden sollen wir fragen oder das BAMF. Aber das BAMF weiß auch nichts und die Ausländerbehörden unterstehen den Länderministerien.

Das Bundesinnenministerium (BMI) bleibt also dabei und das BAMF steht unter Aufsicht des BMI:

"Die Bundespolizei erhebt keine statistischen Daten im Sinne der Anfrage. Wird festgestellt, dass Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte oder Drittstaatsangehörige, für die ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festgestellt worden ist, in ihren Herkunftsstaat reisen oder gereist sind, dokumentiert die Grenzbehörde jeden Einzelfall beweissicher und informiert das BAMF sowie die zuständige Ausländerbehörde entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich über die entsprechende Feststellung."

Die Grenzbehörde? Die Bundespolizei ist die primäre zuständige Behörde für den Grenzschutz. Und die weiß nichts von Statistiken. Das BMI sagt aber, die müssen es wissen. Oder das BAMF. Aber die werden von solchen Anfragen nur aufgescheucht. Aber noch mehr von Aussagen des „vorgesetzten“ BMI, die meinen das BAMF müsse es wissen – also duckt man sich weg? Dann ist Wochenende.

Aber Alexander-Wallasch.de bohrt am Montag einfach weiter. Eine Pressesprecherin der Bundespolizei nennt es ein „anhaltendes Interesse an der Bundespolizei“. Damit können wir leben. Solange wir irgendwann die erbetenen Antworten bekommen. Wir halten unsere Leser auf dem Laufenden. Versprochen.

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