Verteidiger Prof. Martin Schwab über den Freispruch von Plön

Im Interview: Jetzt spricht der Anwalt von Sucharit Bhakdi

von Alexander Wallasch (Kommentare: 28)

Eine faire Berichterstattung ist Sucharit Bhakdi in den Konzernmedien während der gesamten Corona-Krise zu keinem Zeitpunkt widerfahren© Quelle: EpochTimes / Screenshot

Auch für die juristischen Unterstützer von Sucharit Bhakdi war die Erleichterung groß. Prof. Martin Schwab aus dem Verteidigerteam gibt alexander-wallasch.de im Zug auf der Heimreise vom Prozess ein Interview.

Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?

Die Erleichterung ist riesengroß. Wir sind sehr glücklich.

Entsprach das Ergebnis Ihren Erwartungen?

Vor dem Prozess hatten wir die ganz große Sorge, dass das Urteil, egal was wir vortragen, zum Nachteil von Sucharit Bhakdi schon feststehe.

Es hat sich dann herausgestellt, dass zum Zeitpunkt der Anklageerhebung weder das Video auf dem Kanal von Kai Stuht noch das Video von der Rede auf dem Kieler Marktplatz bei den Akten waren.

Es hat sich ebenso herausgestellt, dass weder der Vorsitzende Richter vor der Zulassung noch die Staatsanwältin vor der Erhebung der Anklage die Videos in voller Länge angeschaut hatten. Da hatte man wohl das Gefühl, den Sachverhalt müsse man nicht näher ermitteln, die politische Stimmung sei günstig, man könne Sucharit Bhakdi einfach mal zeigen, wo der Hammer hängt.

Und dann hat sich eben gezeigt, dass jeder, der diese Videos anschaute, merken musste, dass der, der da spricht, keiner ist, der die Menschen aufhetzt. Sondern da spricht ein Mann die Worte des Friedens. Die Staatsanwältin hat beim Plädoyer dennoch an ihrer Anklage festgehalten und wollte für beide Taten zusammen 180 Tagessätze à 90 Euro, also 16.200 Euro Geldstrafe.

Das wäre dann eine Vorstrafe?

Ja, dann wäre Sucharit Bhakdi vorbestraft gewesen. Wir haben natürlich auf Freispruch plädiert und hatten damit zum Glück auch Erfolg.

Ist das nicht ein Vorteil gewesen, dass der Richter das Verfahren trotzdem durchgeführt hat? Denn wenn es nur an einer Formalie gescheitert wäre, hätte man ja die Inhalte nicht zum Freispruch hin prüfen können.

Wir haben vor der Anklageverlesung Antrag auf Nichtverlesung der Anklage gestellt, weil die Anklageschrift unserer Ansicht nach den formalen Anforderungen nicht genügt. Das sah der Richter allerdings anders. Aber normalerweise hätte das Verfahren niemals eröffnet werden dürfen. Die Anklagevorwürfe waren von Beginn an ohne jede Substanz.

Wie war aus ihrer Sicht die emotionale Lage Ihres Mandanten während des Verfahrens?

Sucharit Bhakdi ist Buddhist, den bringt so schnell nichts aus der Ruhe, er war ziemlich gefasst. Er war allerdings, so glaube ich, auch froh, dass er ein Verteidigerteam hatte, bei dem er das Gefühl haben durfte, die passen schon auf, dass es in der Verhandlung mit rechten Dingen zugeht.

Anwälte in Corona-spezifischen Mandaten haben eine nicht zu unterschätzende psychologische Aufgabe. Ihre Mandanten sind – Sucharit Bhakdi ist dafür ein sehr gutes Beispiel – vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, hatten auch nie vor, es zu tun, und werden jetzt von einem übergriffigen Staat wegen absurder Vorwürfe kriminalisiert. Wir müssen diesen Menschen die Sorge nehmen, dass die Übergriffe sich im Gerichtssaal fortsetzen. Garantieren können wir freilich nichts.

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Jetzt haben sich die Alt-Medien intensiv auf die Szene gestürzt. Die Zeitungen schrieben von begeisterten Bhakdi-Jüngern, die ihn vor dem Gericht empfangen hätten mit asiatischen Grußgesten und so weiter …

Das ist wirklich lächerlich. In Thailand bekommt man ständig zur Begrüßung solche Gebetsgesten. Das ist der verzweifelte Versuch der Konzernmedien, den Kronzeugen jener Anklage zu beschädigen, die eines Tages gegen sie selbst gerichtet sein wird.

Denn man muss ja eines sehen. Wenn man sich die Zahlen anguckt und die Risikosignale, dann ist doch klar, dass diese Corona-Impf-Kampagne massive Schäden angerichtet hat. Die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit wird gestellt werden. Und dabei wird es eine Rolle spielen, dass ein Fachmann wie Sucharit Bhakdi von vornherein vor den Spritzen gewarnt hat.

Deswegen stellen sie das Ganze dar, als seien jene, die mit Sucharit Bhakdi sympathisieren, eine Handvoll von Spinnern und eine Sekte. Aber sie reiten hier ein totes Pferd, weil sie kein Ausstiegsszenario haben. Die haben sich in das Narrativ verbissen, obwohl es immer weiter zusammenkracht.

Könnte es jetzt eine nächste Aufgabe der Anwälte sein, sich einmal diesen vollkommen diffamierenden Wikipedia-Eintrag von Sucharit Bhakdi juristisch vorzunehmen? Ich habe den Eintrag eben nochmal in Gänze gelesen und das ist erschütternd, was da immer noch als Falschinformationen geführt wird, sich aber großteils tatsächlich bestätigt hat. Interessant finde ich, dass der Hauptautor des Eintrags offenbar ein Linksradikaler oder -extremist zu sein scheint …

Die medienrechtliche Folgebearbeitung wird sicherlich von uns noch einmal separat behandelt, gegebenenfalls mithilfe medienrechtlich spezialisierter Anwälte.

War das Urteil jetzt vollumfänglich für Herrn Bhakdi? Oder gab es da Einschränkungen?

Der Richter fragte, welche Deutungen kommen in Betracht und können wir eine meinungsäußerungsrechtlich zulässige Deutung sicher ausschließen? Hier hat er dann festgestellt, nein, das kann man nicht. Der Richter ist ja nicht dazu berufen, die Aussagen von Sucharit Bhakdi letztverbindlich zu interpretieren. Er ist nur dazu berufen, zu sagen, welche Deutungen überhaupt in Betracht kommen und ob eine zulässige dabei ist.

Es war aber ein Aspekt dabei, den der Richter für unerträglich hielt, nämlich die Impfkampagne mit dem Holocaust zu vergleichen. Das allerdings hatte Sucharit Bhakdi nicht gesagt. Da hatte er nur aus einem Brief von Holocaustüberleben zitiert. Das kam in der mündlichen Urteilsbegründung noch zu wenig zur Geltung. Im Ergebnis haben wir aber erreicht, was wir wollten: den wohlverdienten Freispruch für Sucharit Bhakdi. Jetzt wollen wir erst einmal gucken, wie es weiter geht.

Glauben Sie, dass dieses Urteil auch richtungsweisend für weitere Prozesse dieser Art sein kann? Gegen Corona-Maßnahmenkritiker?

Sagen wir einmal so: Hier ging es nur um die Grenzen der Meinungsfreiheit. Ich sehe in diesem Urteil noch kein Signal, dass die Gerichte jetzt endlich anfangen, die Narrative vom Robert Koch-Institut und vom Paul-Ehrlich-Institut zu hinterfragen.

Ich habe gestern spät abends noch erfahren, dass das Landgericht Bochum im Prozess gegen den Arzt Heinrich Habig wegen angeblich falsch ausgestellter Impfbescheinigungen alle Beweisanträge zu den dramatischen Impfschäden abgeschmettert hat. Die wollen einfach nicht wahrhaben, dass Impfdruck und Impfzwang ein groß angelegter staatlicher Angriff auf das Leben und die Gesundheit der Menschen sind.

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Die Medien haben ja im Vorfeld wahnsinnig getrommelt, allen voran Lars Wienand von T-Online und andere. Glauben Sie, dass jetzt wenigstens fair über den Freispruch berichtet werden wird?

Eine faire Berichterstattung ist Sucharit Bhakdi in den Konzernmedien während der gesamten Corona-Krise zu keinem Zeitpunkt widerfahren und wird ihm wohl auch in Zukunft nicht widerfahren. Die Konzernmedien haben sich in ihren selbstgeschaffenen Feindbildern verfangen.

Und Lars Wienand ist einer der, ich sag‘s jetzt mal wirklich betont drastisch: ganz besonders üblen Scharfmacher, die juristische Konsequenzen zu befürchten haben, wenn bekannt wird, wie hier eine breite Mehrheit während der Impfkampagne hinters Licht geführt wurde. Und deswegen hat er den Drang, Sucharit Bhakdi, so lange er noch kann, medial so massiv zu beschädigen. Viel Zeit hat er nicht mehr. Denn die Narrative der Impfpropaganda zerbröseln in atemberaubendem Tempo.

Die aggressiv vorgetragene Forderung in den Konzernmedien, Sucharit Bhakdi zu verurteilen, war von der Hoffnung getragen, der zur Entscheidung berufene Richter würde Angst bekommen, medial ebenfalls diffamiert zu werden, wenn er Sucharit Bhakdi freispricht, und aus diesem Grunde ein Urteil fällen, das nicht den Prinzipien Recht und Gerechtigkeit, sondern den Prinzipien Macht und Opportunismus folgt. Psychodynamisch ist dieses Verhalten der Konzernmedien vergleichbar mit dem wutverzerrten Kreuzige-ihn-Gebrüll der in ihrer Verlogenheit enttarnten Pharisäer zu biblischen Zeiten.

Aber es gab dann eben zwei Unterschiede: Zum einen ist Sucharit Bhakdi nicht Jesus Christus und auch nicht mit ihm vergleichbar. Zum anderen saß auf der Richterbank kein charakterschwacher und rückgratloser Pontius Pilatus, sondern ein professionell handelnder Berufsrichter, der die beiden angeklagten Äußerungen von Sucharit Bhakdi ganz nüchtern an den Maßstäben des Gesetzes und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemessen hat. Ich muss dem Richter hier ein Kompliment machen: Er hat sich von dem Trommelfeuer von Wienand & Co. nicht beeindrucken lassen. Das ist nicht selbstverständlich!

In welcher Form hätte Lars Wienand juristische Folgen zu befürchten? Was könnte das sein?

Wenn sich zeigt, dass diese ganze mediale Verleugnung, Vertuschung und Verharmlosung der Impfrisiken, die von Anfang an bekannt waren und vor denen Sucharit Bhakdi von Anfang an gewarnt hat, auf Vorsatz beruht, reden wir hier möglicherweise von Beihilfe zur gefährlichen bzw. schweren Körperverletzung, von Beihilfe zum Totschlag oder sogar von Beihilfe zum Mord. Es wird eines Tages zu ermitteln sein, wer bei dieser Impfkampagne welche Kenntnisse wovon hatte. Herr Lauterbach hat ja vor wenigen Wochen im Fernsehen (ich glaube, das war im heute-journal vom 12.3.2023) zugegeben, dass ihm die Impfnebenwirkungen von Anfang an bekannt waren. Und trotzdem hat er mit Nachdruck auf eine allgemeine Impfpflicht gedrängt und entsprechende Gesetzesentwürfe aufs Gleis gesetzt. Damit hat er den Menschen vorsätzlich nach ihrer Gesundheit und ihrem Leben getrachtet.

Ist das nicht ein bisschen dicke? Das beziehen Sie auch auf Journalisten?

Wenn sich zeigen sollte, dass erstens diese Impfkomplikationen von Politikern, Behörden und Herstellern vorsätzlich herbeigeführt wurden und zweitens die Mithilfe der Medien bei der Verharmlosung ebenfalls mit Vorsatz geschehen ist, dann reden wir bezogen auf die Konzernmedien tatsächlich von einer strafbaren Beihilfehandlung.

Die Konzernmedien haben sich auf zweierlei Weise beteiligt: Zum einen haben sie die Menschen in das Vertrauen gewiegt, dass ihnen durch die Spritzen nichts passieren kann. Zum anderen haben sie durch ihre infame Hetze gegen jene, die der staatlichen Impfkampagne gleichwohl nicht vertraut und sich daher gegen die Spritze entschieden haben, die Politik darin bestärkt, durch 2G/3G-Schikanen und berufsbezogene Impfpflichten einen teilweise existenzbedrohenden Druck aufzubauen. Ohne die intensive mediale Mithilfe wäre die Politik nie und nimmer damit durchgekommen.

Das heißt, Sie würden sagen unter Umständen, dass wenige Figuren wie Lars Wienand verhindert haben, dass statt 80 Prozent womöglich nur 30, 40 Prozent sich dafür entschieden hätten. Das wären ja dann Millionen an Fällen?

Sie sagen es. Wir reden von zig Millionen Fällen. Es sind aber nicht wenige Figuren, sondern es ist eine ganze Heerschar von Journalisten der Konzernmedien. Gerade die mediale Gleichförmigkeit hat die Impfkampagne begünstigt. Sie alle müssen die juristische Aufarbeitung fürchten. Dies umso mehr, wenn sich beweisen lassen sollte, dass sie bei alledem bewusst zusammengewirkt haben, dass wir es also nicht nur mit akzidentieller Gleichförmigkeit, sondern mit zielgerichteter Gleichschaltung zu tun haben.

Sucharit Bhakdi hat mit seiner Aufklärungsarbeit unzählige Menschen davor bewahrt, sich selbst durch die Corona-Spritzen schwersten Schaden zuzufügen. Er hätte noch viel mehr Menschen retten können, wenn die Konzernmedien ihn nicht permanent diffamiert und seine Kritik systematisch unterdrückt hätten. Die Scharfmacher der Impfpropaganda haben das Leben und die Gesundheit von Millionen Impfopfern auf dem Gewissen. Sie werden sich eines Tages der politischen, aber auch der juristischen Aufarbeitung stellen müssen. Sucharit Bhakdi wird dann Kronzeuge der Anklage sein. Und davor haben die Konzernmedien und ihre Schreiberlinge Angst. Genauso habe ich das gestern auch in meinem Schlussplädoyer formuliert.

Danke für das Gespräch!

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