Der „Spiegel“ sprach mit Dr. Bijan Moini, er leitete das Team der linksgrün woken Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Diese NGO wird vom „Spiegel“ „Bürgerechtsorganisation“ genannt und Moini als „juristischer Kopf der Gesellschaft für Freiheitsrechte“ vorgestellt.
Rechtsanwalt Dirk Schmitz schrieb gestern über den 1984 geborenen Kopf des „Gutachtens“ zu einem Parteiverbot der AfD, dieser sei „der Inbegriff des professionellen Aktivisten im Anwaltsrobe“.
RA Schmitz informierte zudem darüber, dass Moini eine asylrechtliche Pro-bono-Praxis aufgebaut habe, sich bei „Jeder Mensch“ für neue EU-Grundrechte (Klima, Digitalisierung, Algorithmen) engagiere und das Grundgesetz primär als Schutzschild für „Minderheiten“ im linken Sinne betrachte.
Jetzt also Dr. Bijan Moini im Spiegel-Interview. Spoiler: Das hätte er besser unterlassen sollen. Denn was nach Lektüre hängen bleibt, ist die drückende Erkenntnis, dass dieses Gutachten auch nach 1500 Seiten nicht Substanzielles zu bieten hat. Oder wie ist es sonst zu erklären, dass Moini den Interviewern nichts anbietet?
Aber zwei Aspekte am Rande sind viel interessanter. Und die haben mit der überbordenden Eitelkeit des jungen Juristen zu tun. Aus Mangel an echten Belegen und um überhaupt zu suggerieren, dass hier nicht Wahlkampf gegen die AfD gemacht wird, bestätigt Moini im Vorübergehen, dass sowohl das Vorgängergutachten des Verfassungsschutzes als auch die Correctiv-Berichterstattung „Geheimtreffen“ defizitär gearbeitet sind und nichts taugen.
Oder anders ausgedrückt: Hier kannibalisieren sich die staats- bzw. von Soros finanzierten NGOs bereits gegenseitig und der „Spiegel“ sekundiert einmal mehr.
Beginnen wir mit den linksradikalen Aktivisten von Correctiv: Über deren so erfolgreiche Kampagnenarbeit – hunderttausende Aufgewiegelte kamen zu Protesten zusammen – die später nach Klagen von Prof. Vosgerau umfangreich als Falschberichte abgeräumt wurden, erzählt Moini:
„Die Forderung nach millionenfacher Remigration wird ja oft so verstanden, dass sie sich auch auf Deutsche bezieht. Aber juristisch belastbar ist das nicht. Es gibt eben mehrere Millionen Ausländer in Deutschland. Deshalb ist diese Forderung kein Beweis dafür, dass die AfD Deutsche mit Migrationsgeschichte ausweisen möchte. Aber es ist ein Indiz für die Bereitschaft, jemanden selbst dann abzuschieben, wenn ihm Folter droht.“
Der „Spiegel“ titelte damals zum „Geheimtreffen“ in der Potsdamer Villa mit Sellner und Co. vom „Deportationsgipfel“ und übernahm dankbar die falsche Einordnung der Kampagne, es gehe um einen Plan zur Vertreibung von Millionen, auch solcher mit deutschem Pass.
Der Macher des AfD-Gutachtens räumt das im Vorübergehen ab, wohl um seine eigene Arbeit zu überhöhen. Damit ist dann auch der möglicherweise zukünftige AfD-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt von solchen Anwürfen befreit – Ulrich Siegmund war in Potsdam dabei – und kann hier nicht mehr Gegenstand einer Schmutzkampagne werden.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
Auf dem Nebengleis: Erstaunlich auch, was der Aktivistenjurist für einen hanebüchenen Unsinn abliefert, ohne dass der „Spiegel“ hier im Interview interveniert. So meint Dr. Bijan Moini, das politische Konzept der AfD richte sich „gegen ein Wesensmerkmal der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (…), also gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- oder gegen das Rechtsstaatsprinzip.“ Und das erkenne man nun daran, dass die AfD „ihre politischen Gegner strafrechtlich verfolgen (will) für Entscheidungen, die ihr nicht passen.“ Das sei bisher so noch nicht beleuchtet worden, sagt der Jurist.
Oder zusammengefasst: Wenn die AfD ankündigt, in Regierungsverantwortung die Maßnahmen der Corona-Regierung und Merkels „Herrschaft des Unrechts“, wie es Horst Seehofer (CSU) noch als bayerischer Ministerpräsident nannte, auch strafrechtlich zu beleuchten, dann richtet sich dieses Begehren gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratie- oder gegen das Rechtsstaatsprinzip?
Aber was für ein Verhältnis hat Bijan Moini hier eigentlich gegenüber dem Rechtsstaat und der Justiz? So kann doch nur einer reden, der etwas über die Arbeit der Justiz weiß, dass dieser nicht zur Ehre gereicht. Etwas, das sich in den Augen von Moini mitdrehen könnte, wenn der Wind sich dreht?
Und zum zweiten Punkt, dem ersten Gutachten zum AfD-Verbot vom Bundesverfassungsschutz, das zunächst geheim bleiben sollte, aber dann freigeklagt und zur großen Blamage der dem Innenministerium unterstehenden Behörde wurde. Wieder der „Spiegel“ titelte damals über dieses VS-Gutachten: „Rechtsextreme AfD – hier sind die Belege des Verfassungsschutzes“. Angebliche Belege, die der interviewte Moini ebenfalls im Interview abräumt und damit dem „Spiegel“ im Vorübergehen das Etikett regierungsnahes Kampagnenblatt bestätigt.
Der „Spiegel“ fragt Dr. Moini, was er vom Vorgänger-Gutachten halte: „War das Verfassungsschutz-Gutachten handwerklich schlecht gemacht?“ Die Antwort kurz und knapp: „Ja“.
Dann noch der gegenüber dieser Klarheit zurückrudernde Nachsatz: „Manches war sicher dem etwas anderen Auftrag geschuldet, aber es war rechtlich unvollständig.“
Aber warum räumt Dr. Bijan Moini erst den angeblichen Correctiv-Geheimplan ab und dann noch das Verfassungsschutz-Gutachten? Beide wurden ja lange von den Etablierten gegen laute Stimmen kritischer Journalisten verteidigt.
Woher also so früh nach Veröffentlichung schon das fehlende Selbstvertrauen der eigenen Arbeit gegenüber, dass sich der Macher des zweiten Gutachtens genötigt sieht, hier die gescheiterte Arbeit der Verbündeten abzuräumen? Die Antwort ist denkbar einfach: Moini weiß, dass er ebenfalls nichts Greifbares anzubieten hat, selbst wenn er noch 500 Seiten auf die 1000 Seiten des Verfassungsschutzes draufgepackt hat – das dient offenbar allein der Unlesbarkeit und dazu, potenzielle Rezensenten abzuschrecken.
Das „Gutachten“ leitet die Verfassungsfeindlichkeit vor allem aus der kritischen Sicht auf die Corona-Maßnahmen und die offenen Grenzen 2015 ab. Für die Forderung, diese gerichtlich aufzuarbeiten, fordern sie ein Parteienverbot. Und sagen gleichzeitig: An den Vorwürfen von Correctiv ist nichts dran und das Gutachten des Verfassungsschutzes gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Da ist allerdings auch noch Platz für 1500 weitere Seiten.
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von F. Lo
Das größte Problem ist sicherlich die unzureichende politische Einordnung der Autoren und verantwortlichen, hinter dem Gutachten (/der GFF generell) stehenden Organisationen durch die meisten Medien. Eine Expertise zu zitieren, ohne genau zu sagen, wer diese genau erstellt hat, spricht eigentlich nicht für die von den Landesmedienanstalten so hoch gehaltenen journalistischen Sorgfaltspflicht. Was mir spontan aufgefallen ist (nur grobe Eindrücke):
Der Befund des Gutachtens befördert grundsätzlich die GFF in die selbst zugeschriebene Rolle eines „vorgeschalteten Bundesverfassungsgerichts“. Ernst gemeinte Frage: Was soll Karlsruhe eigentlich ggf. noch intensiv prüfen, wenn die Riege der GFF-Juristen und -Rechtsextremismus-Experten schon kategorisch befindet: „Würde ein zulässiger Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg.“ „AfD ist nachweislich verfassungswidrig!“. Dürfte Karlsruhe da überhaupt noch zu einem negativen Urteil gelangen, das es wagte, der GFF mit all ihren vielen Unterstützern im Hintergrund zu widersprechen? (Nein.)
Im Einzelnen: A ) Es ist eine Binsenweisheit, dass die zentralen Schlüsselbegriffe des Gutachtens – Demokratieprinzip und Menschenwürde – keine objektiven juristischen Maßstäbe sein können, sondern viel politischen Interpretationsspielraum bieten. An was man konkret die Menschenwürde von „Muslim*innen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Schutzsuchenden“ festmacht, hängt stark von der Grundüberzeugung des Betrachters ab. Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.
B) Bei einzelnen Vorwürfen an die AfD-Vertreter ist die Frage offen, ob andere Parteien und Bevölkerungsgruppen nicht genauso kritisiert werden könnten bzw. müssten. „Schüchtern verschiedene Personengruppen systematisch ein, um sie aus dem Prozess der politischen Willensbildung zu verdrängen“, „streben an die Macht“, „delegitimieren (den Staat,) konkurrierende Parteien und Medien“. Für die GFF anscheinend alles absolute Alleinstellungsmerkmale der AfD. Nun gut, ob andere politische Kreise tendenziell Ähnliches machen oder beabsichtigen, war ja Gott sei Dank nicht die Fragestellung des Gutachtens und kann getrost links liegen gelassen werden. Das gilt auch für die Einschätzung, ob der der AfD vorgeworfene Antisemitismus nicht in anderen Bevölkerungskreisen ausgeprägter ist?
C) Einzelne angesprochene Problempunkte werden an der AfD festgemacht, obwohl sie m. E. auch gesamtgesellschaftliche Streitpunkte betreffen. Inwieweit zum Beispiel die „elementare Rechtsgleichheit der Muslime“ Kopftücher (kollidieren ggf. mit der staatlichen Neutralitätspflicht) in öffentlichen Einrichtungen, Minarettbauten, Muezzinrufe und neue Moscheen in unbegrenzter Anzahl einschließt, ob Religions(ausübungs)freiheit keine wesentlichen Einschränkungen kennt, ein dominantes Recht ist, wird in der Gesellschaft unterschiedlich beurteilt, nicht nur zwischen AfD und Nicht-AfD. Wo die Grenzen „menschenwürdiger Sozialleistungen“ und unverzichtbarer „Gesundheitsversorgung für „Schutzsuchende“ liegen, bekanntlich ebenso.
Die Kritik, die AfD wolle „eine privilegiert Klasse an Menschen (überwiegend ethnisch Deutsche)“ schaffen, darunter gebe es – Zitat – „in verschiedenen Abstufungen weitere Klassen Menschen“, „… ganz unten: Geduldete und Ausreisepflichtige, die von der gebotenen Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden und denen Abschiebungen auch in Folter drohen“, übersieht geflissentlich, dass Staat und Gesellschaft naturgemäß und notwendigerweise Bevölkerungsgruppen nach Merkmalen und zum Teil Pflichten/Rechten unterscheiden. Nicht automatisch nach moralischer Wertigkeit von oben bis unten, sondern schlicht als sachliches Einteilungsprinzip. So kennt das Statistische Bundesamt Personen mit und ohne „Einwanderungsgeschichte“, „Ausländer“, usw. Wenn es tendenziell menschenfeindlich sein sollte, Geduldete und Ausreisepflichtige oder „Schutzberechtigte“ von einem Staatsbürger, der schon lange hier lebt, zu unterscheiden, müsste man, überspitzt gesagt, allen Menschen, die über die Grenze kommen, gleich den deutschen Pass in die Hand geben, wegen der „Rechtsgleichheit“.
Dass das Gutachten immerhin zugibt, verschiedene mögliche Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung „verdichten sich gegenwärtig nicht hinreichend“, sei den Autoren hoch angerechnet. Wobei man sich fragen muss, ob die Abschaffung schulischer Inklusion wirklich eine verfassungswidrige Forderung wäre. Dass sehr heterogene Klassen dem Schulerfolg einzelner Kinder und Jugendlichen nicht gerade förderlich sind (leistungsschwacher wie leistungsstarker), dürften viele Pädagogen wissen. Nicht jede Differenzierung ist gleich mit böser „Ausgrenzung“ verbunden.
Bleibt abzuwarten, in welchem Ausmaß das Gutachten den Ruf nach einem AfD-Verbotsverfahren im kommenden Sommerloch lauter werden lassen wird. Wobei man ja schon froh wäre, wenn die Unterstützer des Verbotsverfahrens mal etwas intensiver ins Gutachten hineinschauen würden, anstatt nur dessen Tenor zu feiern. Ich habe ja auch bei den von Correctiv ausgelösten landesweiten Demos immer bezweifelt, dass viele der Demonstranten auch nur eine Zeile der Originalberichte zum sog. Potsdamer Geheimtreffen gelesen haben.
melden
Kommentar von Joachim Datko
1) Die AfD ist eine verantwortungsbewusste, libertäre Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft.
2) Die repräsentative Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote. Wer die AfD verbieten lassen will, ist antidemokratisch. So ist z. B. die SPD zurzeit antidemokratisch, weil sie die AfD verbieten lassen will.
+++ Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Regensburg – AfD-Sympathisant +++
PS: Ich bin auch gegen die massive Einwanderung und gegen die fatale Neuverschuldung durch die Regierung Merz (CDU/CSU, SPD).
melden
Kommentar von Thomin Weller
Ferdinand von Schirach sollte Bijan Moini anklagen.
Denn dieser benutzt, beschmutzt, missbraucht seine Inhalte spez. Artikel 4 - Wahrheit in Jeder Mensch.
"Außerdem ist er ehrenamtliches Mitglied des Vorstands der Stiftung Jeder Mensch e.V., die sich zur Durchsetzung der sechs von Ferdinand von Schirach in seinem Buch Jeder Mensch vorgestellten Grundrechte gegründet hat."
https://de.wikipedia.org/wiki/Bijan_Moini
"Im Buch "Jeder Mensch" plädiert der Autor Ferdinand von Schirach dafür, die Charta der europäischen Grundrechte zu erweitern. ... Artikel 4 - Wahrheit. Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen."
Der VS, vor allem der Kramer aus dem Hinterzimmer, arbeitete scheinbar rechtswidrig, inzwischen teil legalisiert!!
Inzwischen soweit ersichtlich in mehreren Bundesländern umgesetzt
Hamburg 16.01.2020 „Die HH Bürgerschaft hat ein neues Verfassungsschutzgesetz verabschiedet, das der Behörde deutlich mehr Befugnisse zugesteht. So dürfen Verfassungsschützer in Zukunft —schneller sensible Daten von Verdächtigen an Behörden, Schulen oder auch Vereine weitergeben.
Bisher galt – unter dem Eindruck der Gestapo im Dritten Reich – ein „Trennungsgebot“. Dem Verfassungsschutz war verboten, Informationen, die etwa durch V-Leute oder Überwachungen erlangt wurden, an andere Behörden weiterzugeben.“
Der für mich Gen Biowaffen Massenmord wird seitens Clan Bijan Moini und die GFF quasi befürwortet.
Es gibt inzwischen ein kleinen juristischen Lichtblick
"BVerwG gibt BAMF Recht.
Kein subsidiärer Schutz bei vielen kleinen Straftaten"
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-1c2625-ausschluss-subsidiaerer-schutz-bei-vielen-kleinen-straftaten