Nach Alexander Wallasch steht nun auch Benjamin „Ben“ Berndt im Visier einer Landesmedienanstalt.

Jetzt greift Medienanstalt Höcke-Interviewer Ben an – RA Dirk Schmitz fürchtet staatliches Wahrheitsregime

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Metabeschreibung© Quelle: Privat, https://www.youtube.com/@ben_ungeskriptet/ Screenshot, Montage: Wallasch

Die Behörde verlangt, eine Aussage von Björn Höcke nachträglich als „Falschaussage“ zu kennzeichnen. Alexander Wallasch spricht mit Rechtsanwalt Dirk Schmitz: Droht ein staatliches Wahrheitsregime?

Die Landesmedienanstalt NRW geht nun auch gegen Podcaster Benjamin „Ben“ Berndt vor. Ein erfolgreicher Influencer, der gerade ein millionenfach gesehenes Interview mit dem AfD-Politiker Björn Höcke geführt hat. Die Landesmedienanstalt soll nun verlangt haben, dass der Satz von Höcke, die SA habe gar kein eigenes Motto gehabt, mit einem Vermerk als Falschaussage versehen werden soll. Beginnen wir mit der Metaebene: Wohin soll das alles führen? Haben wir zuletzt nur noch Interviews, die voller Spickzettel sind?

Nein, es ist noch weitreichender. Die Konsequenz dieser Entwicklung wäre, dass Landesmedienanstalten künftig jedes kritische Interview daraufhin überprüfen, ob der Interviewer seinen Gesprächspartner ausreichend korrigiert, eingeordnet oder widersprochen hat. Damit beansprucht die Behörde letztlich eine Aufsicht über die Art und Weise, wie Interviews geführt werden. Der zugrunde liegende Gedanke lautet: Wenn ein Interviewpartner etwas Falsches sagt, soll der Journalist oder Podcaster rechtlich verpflichtet sein, dies sofort oder nachträglich richtigzustellen. Genau darin liegt die eigentliche Brisanz.

Was wird genau zensiert?

Es wird faktisch eine neue Rechtspflicht konstruiert: Der Interviewer soll für Aussagen seines Gesprächspartners verantwortlich gemacht werden. Insbesondere bei politisch kontroversen Themen entsteht die Erwartung, dass er eingreift, korrigiert oder nachträglich kommentiert. Damit verschiebt sich die Verantwortung für eine Aussage vom Sprecher auf den Vermittler. Genau dieser Mechanismus ist problematisch.

Jetzt haben Virologen wie Fauci aus den USA und Drosten in Deutschland 2020 festschreiben lassen, dass die Laborthese eine Verschwörungstheorie ist. Dann hätte man doch jede Menge Zettelchen an Interviews kleben müssen. Auch in meinem Fall. Ich habe viele Interviews mit dem wichtigsten Vertreter der Laborthese, Roland Wiesendanger, gemacht. Dann hätte man diese ganzen virtuellen Warnzettel später alle wieder entfernen müssen?

Noch weitergehend: Hätten die Landesmedienanstalten ihre heutige Rechtsauffassung bereits während der Corona-Zeit konsequent angewandt, wäre ein erheblicher Teil der kritischen Berichterstattung überhaupt nicht mehr möglich gewesen. Denn damals galt die Laborthese in weiten Teilen der wissenschaftlichen und politischen Debatte als widerlegt oder zumindest als unseriös. Wer sie verbreitete, wäre nach der heutigen Logik potenziell verpflichtet gewesen, diese Position als falsch zu kennzeichnen oder ihr entgegenzutreten. Die Landesmedienanstalten hätten damit faktisch darüber entschieden, welche wissenschaftliche Position veröffentlicht werden darf und welche nicht.

Hätte man demnach die Strafe dann nachher wieder umwandeln können oder müssen?

Nein. Das eigentliche Problem liegt gerade darin, dass eine Sanktion zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem eine bestimmte Auffassung als „falsch“ definiert wird. Ändert sich Jahre später der wissenschaftliche oder gesellschaftliche Konsens, beseitigt das die ursprüngliche Sanktion nicht automatisch. Die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit wäre bereits erfolgt.

Der Interviewer stellt eine Frage, der Interviewte sagt gegebenenfalls die Unwahrheit. Heißt das dann, dass zukünftig jeder Interviewer jede Beantwortung im Schnellverfahren auf ihre Richtigkeit überprüfen muss? Etwa noch während des Sprechaktes? Oder geht es nur darum, dass er nachher alles schneiden muss?

Genau auf diese Konsequenz läuft die Entwicklung hinaus. Der Interviewer müsste im Nachgang jede einzelne Aussage seines Gesprächspartners überprüfen. Gelangt er oder eine Behörde später zu der Auffassung, eine Aussage sei falsch gewesen, müsste sie entfernt, kommentiert oder mit einem Warnhinweis versehen werden. Der Interviewer würde damit von einem Fragesteller zu einer Art amtlich beaufsichtigtem Faktenprüfer.

Ein YouTube-Influencer ist ja kein klassischer schreibender Journalist. Gibt es denn unterschiedliche Sorgfaltspflichten zwischen dem Interview via Video und Wallasch bei Alexander-Wallasch.de?

Nehmen wir ein extremes Beispiel: Ein Interviewpartner sagt: „Stellt sie alle an die Wand.“ Dann bewegen wir uns im Bereich möglicher Straftaten. Selbstverständlich darf und muss sich ein Medium von strafbaren Inhalten distanzieren oder diese gar nicht erst verbreiten. Das Problem im aktuellen Fall ist jedoch ein anderes: Hier geht es nicht um Straftaten, sondern um die Bewertung historischer oder politischer Aussagen. Die Landesmedienanstalten übertragen damit Maßstäbe, die ursprünglich für klare Rechtsverstöße gedacht waren, auf normale politische Debatten.

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Aber dafür gibt es doch längst Gesetze. Wo ist denn der Unterschied für den juristischen Laien?

Früher ging es primär um objektive Rechtsverletzungen und Straftaten. In solchen Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft, und am Ende entscheidet ein unabhängiges Gericht. Das ist ein vergleichsweise enger und rechtsstaatlich kontrollierter Weg.

Hier geht es hingegen um Aussagen, die möglicherweise falsch, irreführend oder umstritten sind, aber keine Straftat darstellen. Wenn jemand behauptet, Hitler habe sein gesamtes Leben in München statt in Berlin verbracht, ist das historisch falsch. Trotzdem begründet eine solche Falschaussage normalerweise keine staatliche Eingriffsbefugnis. Die entscheidende Frage lautet daher: Wer entscheidet künftig verbindlich, was wahr und was falsch ist? Und darf der Staat Journalisten verpflichten, bestimmte Bewertungen vorzunehmen? Genau an diesem Punkt beginnt die Debatte über ein staatliches Wahrheitsregime.

Man sagt, Irrtümer seien menschlich. Das heißt, es kann doch hier sowieso nur selektiv vorgegangen werden. Sonst befänden wir uns doch am Ende in einer Totalüberwachung mit KI.

Genau dort liegt die eigentliche Gefahr. Eine flächendeckende Durchsetzung solcher Maßstäbe ist praktisch nur mit automatisierten Systemen möglich. Wenn jede Aussage in Podcasts, Interviews, Artikeln oder Videos überprüft werden soll, führt das zwangsläufig zu einer umfassenden technischen Kontrolle. Die Kombination aus Medienaufsicht und KI-gestützter Inhaltsanalyse eröffnet die Möglichkeit einer nahezu lückenlosen Überwachung publizistischer Inhalte. Dann erhält man irgendwann automatisiert die Mitteilung, dass eine Aussage in einem Interview oder Artikel angeblich falsch gewesen sei und deshalb beanstandet werde. Das ist die logische Konsequenz eines Systems, das Wahrheit administrativ durchsetzen will.

Nun gibt es zu bestimmten Sachverhalten unterschiedliche Auffassungen. Es gibt die eine Wahrheit und die andere Wahrheit. Es gibt verschiedene Blickwinkel und unterschiedliche Antworten. Nicht alles ist restlos geklärt.

Gerade deshalb ist Zurückhaltung geboten. Viele politische, historische oder wissenschaftliche Fragen sind Gegenstand legitimer Kontroversen. Ein Interview ist zudem ein Gesamtkunstwerk. Es dient nicht dazu, ausschließlich richtige Antworten zu produzieren, sondern Positionen sichtbar zu machen, Argumente offenzulegen und dem Publikum eine eigene Bewertung zu ermöglichen. Wenn ein Gesprächspartner Unsinn erzählt, kann gerade dies für den Zuschauer aufschlussreich sein. Die Landesmedienanstalt erhebt jedoch den Anspruch, solche Aussagen zu vermessen, zu bewerten und gegebenenfalls ihre Entfernung oder Kommentierung zu verlangen.

War das nicht früher so, dass Medien untereinander solche Debatten geführt haben? Der Spiegel war links, die Frankfurter Allgemeine Zeitung war eher konservativ und hatte einen anderen Blick. So nähert man sich doch der Wahrheit an.

Genau darin bestand das klassische Modell der Pressefreiheit. Unterschiedliche Medien vertraten unterschiedliche Perspektiven. Wahrheit entstand nicht durch behördliche Vorgaben, sondern durch offene Debatte, Widerspruch und Wettbewerb der Argumente. Der neue Ansatz geht in eine andere Richtung: Er verlagert die Entscheidung darüber, welche Aussagen zulässig oder ausreichend eingeordnet sind, auf staatliche Stellen. Diese können ihre Auffassung schließlich durch Verwaltungsakte durchsetzen. Das ist eine grundlegende Veränderung des bisherigen Verständnisses von Presse- und Meinungsfreiheit.

Kurioserweise hast Du in einem Buchprojekt exemplarisch schon einmal den fiktiven Fall geschildert, dass die Landesmedienanstalten Ben einen Bescheid schicken. Wie bestätigt fühlst du dich denn hier?

Der Vorgang hat tatsächlich eine gewisse Ironie. Das Buch ist noch nicht erschienen. Während der Arbeit daran habe ich ausführlich beschrieben, wie sich die gegenwärtige Entwicklung von Fällen wie Wallasch theoretisch auf andere Journalisten, Podcaster oder Interviewformate übertragen lässt. Damals wurde diskutiert, ob diese Prognose nicht überzogen sei. Ich habe argumentiert, dass die rechtliche Konstruktion grundsätzlich dieselbe ist und sich daher auf viele andere Formate ausweiten lässt. Die Realität hat diese Überlegung nun schneller bestätigt, als ich selbst erwartet hätte. Das entsprechende Manuskript war Ende Mai abgeschlossen – und inzwischen scheint die tatsächliche Entwicklung die theoretische Beschreibung bereits eingeholt zu haben.

Danke für das Gespräch!

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