Wie die Festnahme ablief, warum von Fluchtgefahr ausgegangen wird und weshalb die Verteidigung von einer Retourkutsche spricht

Jetzt spricht der Anwalt: Haintz über die Festnahme von Paul Brandenburg vor dessen Kind

von Alexander Wallasch

Sechs Tatvorwürfe wegen Beleidigung und Verleumdung gegen Kai Wegner – und die Frage, wie sehr die Berliner Justiz hier überzogen hat.© Quelle: Youtube/ Haintz_media, X/@docbrandenburg, Screenshot, Montage: Wallasch

Im Interview schildert der Anwalt den Ablauf der Festnahme in Berlin – mit Handschellen und vor den Augen des zehnjährigen Kindes. Er ordnet die Tatvorwürfe wegen Beleidigung gegen Kai Wegner ein und spricht von Unverhältnismäßigkeit sowie möglichen persönlichen Motiven auf Seiten der Justiz.

Der Publizist und Arzt Dr. Paul Brandenburg wird in Berlin vor den Augen seines zehnjährigen Kindes festgenommen. Der Vorwurf: Beleidigung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner.

Der Hintergrund: Posts zur Dragqueen Jurassica Parka, die bei der Berliner Polizei aufgetreten war und später wegen Kinderpornografie verurteilt wurde. Die Verteidigung spricht von Unverhältnismäßigkeit, möglicher Retourkutsche und einem problematischen Umgang mit Meinungsfreiheit.

Wir sprechen mit Rechtsanwalt Markus Haintz. Seine Kanzlei vertritt Brandenburg.

Was kannst du schon über die Festnahme von Paul Brandenburg sagen? Wie lief die ab?

Er ist mit seinem 10-jährigen Kind nach Berlin eingereist. Er wurde dann – relativ dramatisch auch für das Kind – am Flughafen festgenommen. Wir vertreten Herrn Brandenburg in seinen Verfahren schon länger. Das macht strafrechtlich primär meine Kollegin Viktoria Dannenmaier, das ist unsere hauptsächliche Strafrechtlerin.

Konkret geht es bei Paul um sechs Tatvorwürfe wegen mutmaßlicher Formalbeleidigung zulasten des Berliner Bürgermeisters – des noch regierenden Berliner Bürgermeisters – Kai Wegner. In vier Fällen soll es eine einfache Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch sein. In zwei Fällen soll es eine Verleumdung sein nach § 188 StGB, Absatz 2, also eine sogenannte „Majestätsbeleidigung“ bzw. „Politikerbeleidigung“.

All diese Tatvorwürfe stehen im Zusammenhang mit der Debatte um Jurassica Parka, die Drag Queen, die in Berlin häufiger auch bei Veranstaltungen der Polizei aufgetreten ist. Und soweit ich informiert bin, war zu diesem Zeitpunkt schon bekannt, dass gegen den Herrn, der da dahintersteckt, also gegen diese Drag Queen, wegen Besitz von Kinderpornografie ermittelt wurde. Er ist jetzt zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, also Jurassic Parka.

Und das ist letztlich die Tatsachengrundlage für diese Posts, die da auf dem Kanal DocBrandenburg stehen – fünf Posts stehen dort. Und dann gibt es noch ein Video auf YouTube. Und da geht es dann immer um dieselbe Thematik. Da fallen halt gewisse Worte wie „Kinderficker-Fan“ und dergleichen. Alles in diesem Kontext.

Gab es Handschellen bei der Festnahme?

Du kannst davon ausgehen, dass du bei einer Haft mit Handschellen abgeführt wirst. Alles andere würde mich jetzt sehr wundern. Man fragt dann nicht mehr so freundlich: Kommen Sie mal bitte mit. Natürlich kriegt man da Handschellen.

Vor dem Kind?

Das ist vor dem Kind passiert.

Warum kein europäischer Haftbefehl? Wäre doch viel einfacher gewesen in Spanien. Aber ob man den durchbekommen hätte?

Das wäre ja noch schlimmer. Da geht man ja von einem höheren Strafmaß am Ende aus. Das erste ist natürlich erst mal der deutsche Haftbefehl. Danach kommt dann ein Schengen-Haftbefehl. Das ist ja nicht nur EU, das sind knapp dreißig Schengenstaaten. Da gehört auch die Schweiz zum Beispiel dazu.

Und danach käme der Interpol-Haftbefehl, also weltweit. Aber einen europäischen Haftbefehl dafür ausstellen, das wäre natürlich noch abstruser. Und den würden europäische Staatsanwaltschaften und europäische Richter wahrscheinlich auch nicht akzeptieren.

Warum nicht?

Weil die deutschen Staatsanwaltschaften politisch weisungsgebunden sind und weil da schon häufiger Verfahren von anderen Ländern nicht durchgeführt wurden. Dort sagt man, die deutschen Staatsanwaltschaften sind als weisungsgebundene Behörden nicht objektiv genug und deswegen setzen wir solche Haftbefehle nicht um.

Das kann ja im europäischen Schengenraum öfters mal passieren und da gab es auch schon einige Urteile dazu – also Entscheidungen von Staatsanwaltschaften, die gesagt haben: Machen wir nicht.

US-Vizepräsident JD Vance hat kritisiert, dass Deutschland und andere europäische Staaten die Meinungsfreiheit durch Verfolgung von Äußerungen einschränken. Ist das hier so ein Fall, wo du sagen würdest, das kann er gemeint haben?

Das kann er sicherlich gemeint haben, vor allem unter dem US-Blickwinkel. In Amerika sind Beleidigungen als solche nicht strafbar. Da kann ich auch den Präsidenten beschimpfen. Das interessiert niemanden dort. Es ist einfach nicht strafbar. Deswegen haben die Amerikaner dafür ein anderes Verständnis.

Natürlich kann man jetzt darüber diskutieren: Ist diese Äußerung angemessen, ist die irgendwie böse? Ist das eine Beleidigung, ja oder nein? Aber man muss halt mal hergehen und das in ein Verhältnis setzen.

Das Interessante ist jetzt hier, dass die ganzen Namen, die in diesem Verfahren auftauchen, letztlich Staatsanwälte und Richter aus Berlin sind, die mit Paul Brandenburg offenkundig eine persönliche Rechnung offen haben, weil sie selber von ihm schon mal öffentlich angegangen wurden. Mal unabhängig davon, dass Staatsanwaltschaften an sich natürlich immer befangen sind, weil es weisungsgebundene Beamte sind.

Konkret ist es hier wohl so, dass einer der Staatsanwälte, der den Antrag auf den Haftbefehl gestellt hat, wohl mal von Paul Brandenburg angeblich beleidigt worden sein soll. Und das setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Brandenburg ist jetzt praktisch im Dunstkreis derer Leute, die er selber kritisiert. Die haben jetzt gerade in der Hand, ihn erst mal eine Weile im Knast zu lassen.

Der Name ist ja schon veröffentlicht worden. Das soll ja derselbe Richter sein, der auch Norbert Bolz mit einer Hausdurchsuchung in den Wahnsinn treiben wollte.

Ich meinte jetzt gar nicht den Richter, das war Dr. Fricke, ja, das ist derselbe. Aber ich meinte noch einen Staatsanwalt. Da warte ich noch auf Dokumente, dass ich rechtssicher das übermitteln kann, was man darf. Was ich natürlich auch werde. Ja, das ist völlig klar. Hier haben wir also eine mutmaßliche Retourkutsche.

Aber nochmal zum Thema Amerika zurück: Die Amerikaner verstehen so etwas gar nicht, sie verstehen nicht, dass so etwas strafbar sein kann.
Hier haben wir den Regierenden Bürgermeister, dem die Staatsanwaltschaft über seinen Justizminister untersteht. Und der macht ein Strafantrag gegen einen eigenen Kritiker. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann in einem Verfahren gegen ihn selbst.

Das sollte man erstens mal als Regierender Bürgermeister drüberstehen. Das ist mal meine private Meinung dazu. Aber das hat ein ganz heftiges Geschmäckle, wenn es  dann aufgrund von solchen abstrusen, unverhältnismäßigen Abwägungen zu einem Haftbefehl führt.

Man muss dazu sagen, Brandenburg ist zweimal im Monat in Berlin. Das wissen die auch, dass weiß die Staatsanwaltschaft, das weiß die Polizei. Er hat dort ein Kind. Er ist regelmäßig dort. Und deswegen ist es auch nicht so einfach zu begründen, dass er „flüchtig“ sei. Da weiß jeder, der ist jede zweite Woche in Berlin.

Man hat wohl gezielt versucht, ihn dann zu kriegen, wenn das Kind dabei ist, um eine möglichst große Schockwirkung für das Kind zu erzielen. Was auch funktioniert hat. Das macht keinem 10-jährigen Kind Spaß, wenn der Papa verhaftet wird.

Man muss das einfach in Relation setzen zu dem, für das man in Deutschland sonst in Haft kommt. Wir reden hier von Beleidigungen. Ja, vielleicht kann man hier argumentieren zweimal § 188 und Verleumdung – aber auch das ist einigermaßen dünn, wenn ich mir den Vorwurf angucke.

Aber dafür jemanden ins Gefängnis zu setzen, wo ja eine Geldstrafe zu erwarten ist und keine Haftstrafe, das ist schon relativ heftig.

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Meinungsfreiheit ist kein Höflichkeitsgebot – richtig?

Natürlich ist es das nicht. Und am Ende muss in solchen Fällen abgewogen werden, ob die Meinungsfreiheit vorrangig ist oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, wenn wir davon ausgehen, dass es keine Schmähkritik ist oder keine Formalbeleidigung, die dann immer strafbar ist.

Und hier muss man zudem berücksichtigen, dass es der Regierende Berliner Bürgermeister ist! Das heißt, er ist einer der Regierungschefs der 16 deutschen Bundesländer, und der muss sich natürlich im Rahmen der Machtkritik wesentlich mehr gefallen lassen als der Normalbürger.

Da spricht dann halt auch vieles dafür, dass man Dinge sagen darf, die man gegenüber dem Normalbürger vielleicht nicht mehr sagen darf. Und dieser Aspekt der Machtkritik, der wird hier völlig übersehen. Wie das dann am Ende ausgeht, das ist eine ganz andere Sache.

Es wird hier vernachlässigt, dass es hier Anknüpfungstatsachen gibt, dass man gewisse Dinge meines Erachtens durchaus sagen darf, etwa das Zitat „Kinderficker-Fan“, etwa, wenn der Berliner Bürgermeister von diesen Strafverfahren (von Parka) gewusst hätte. Und davon gewusst hätte, dass die Polizei den Jurassica Parka bei sich auftreten lässt. Dann kann man schon zu der Rechtsauffassung kommen, dass man das so sagen darf.

Vielleicht kannst du in dem Kontext den Begriff „Tatsachenkern“ nochmal erklären für den Laien.

Eine Beleidigung ist zivilrechtlich abmahnbar und strafrechtlich strafbar, wenn die eheverletzende Äußerung völlig aus der Luft gegriffen ist. Und wenn es keine Anknüpfungstatsachen gibt. Aber die Anknüpfungstatsache hier ist Jurassica Parka und der Auftritt bei der Berliner Polizei. Dann gab es gewisse Gerüchte – ich konnte diese aber nicht verifizieren – dass Jurassica Parka in irgendwelchen Kitas auftreten sollte.

Diese Äußerungen, die da Paul Brandenburg vorgeworfen werden, die sind ja nicht völlig aus der Luft gegriffen, sie haben einen Tatsachenkern. Ob der dann ausreicht, das so äußern zu dürfen, das ist Teil der juristischen Abwägung. Aber es ist jedenfalls nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Warum überhaupt jetzt die Untersuchungshaft, die Festsetzung? Da ging es ja um Fluchtgefahr …

„Flüchtig“, das ist ein Unterschied. „Flüchtig“ heißt, ich bin auf der Flucht. Fluchtgefahr heißt: Es besteht die Gefahr, dass ich flüchte. Jetzt ist er nicht mehr flüchtig. Jetzt ist er in der JVA. Ich kann in einer JVA, in der ich gefangen bin, nicht flüchtig sein, das geht nicht.

Aber was ist denn bei Äußerungsdelikten überhaupt zu erwarten außer Geldstrafe und Bewährung?

Es geht darum, dass er sich am Ende nicht der Geldstrafe entziehen kann. Hier ist eine Geldstrafe zu erwarten. Hier ist keine Haftstrafe ohne Bewährung zu erwarten. Hier ist auch keine Haftstrafe zu erwarten. Hier ist eine Geldstrafe zu erwarten.

Ob die dann bei 90 Tagessätzen zu 50 Euro rauskommt, oder 120 Tagessätze zu 100 Euro ist, das wird sich zeigen. Aber wir reden von einer Geldstrafe. Wenn ich eine Geldstrafe bezahle, muss ich natürlich nicht in Haft. So. Und deswegen ist es natürlich unverhältnismäßig. Die sagen, ansonsten entzieht er sich dem Verfahren und entzieht sich der Zahlung der Geldstrafe. Und deswegen setzt man Paul Brandenburg jetzt erst mal fest.

Wenn ich es richtig recherchiert habe, sind diese Haftplätze in Berlin chronische Mangelware.

Man setzt halt Menschen wegen Äußerungsdelikten ins Gefängnis. Und an anderer Stelle sagt man, man habe nicht genug Haftplätze und lässt dann wirkliche Gewalttäter freilaufen. Das ist in Deutschland das absolute Ungleichgewicht.

Das ist schon im Strafgesetzbuch so angelegt, dass beispielsweise Finanzdelikte dieselbe Strafverwaltung haben wie Körperverletzungsdelikte. Und es wird in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern, beispielsweise Spanien, mehr oder weniger gleich bewertet.

In Spanien ist man bei Vergewaltigungen und bei Gewaltdelikten wesentlich härter in der Bestrafung. Was ich auch richtig finde. Während man bei anderen Delikten einigermaßen milde ist. Da ist ein ganz anderes Verhältnis da.

Und je mehr Leute wegen Äußerungsdelikten im Gefängnis sind, desto weniger Platz gibt es für die echten Verbrecher. Ein Äußerungsdelikt ist kein Verbrechen, das ist ein Vergehen, es ist unterhalb von einem Verbrechen, juristisch gesprochen.

Während Gewaltverbrecher in aller Regel Verbrechen begangen haben, um dann teilweise auf freien Fuß zu kommen, weil die Plätze nicht da sind, weil die Untersuchungshaft zu lang ist. Der Fokus der Justiz und der Staatsanwaltschaften ist ein völlig falscher.

Aber das hat damit zu tun, dass Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind und dass Richter viel zu häufig ein Parteibuch haben oder nach parteipolitischen Kriterien ausgewählt werden und dann eben öfters auch mal nach diesen entscheiden und nicht nach dem, was Recht und Gesetz ist.

Glaubst Du, dass Paul Brandenburg am nächsten Wochenende mit seinem 10-jährigen Kind wieder in den Berliner Zoo gehen kann? Oder glaubst Du, dass es hier zu einer Verschleppung kommen könnte? Analog Ballweg.

Nein, analog Ballweg ist jetzt erst mal nichts zu befürchten.

Und Verschleppung?

Ja, die Staatsanwaltschaft und wohl auch das Gericht haben natürlich hier ein Interesse, das Ganze zu verschleppen. In der Berliner Justiz wird ohnehin relativ viel verschleppt, das ist kein Geheimnis. Der nächste Haftprüfungstermin wäre dann in knapp zwei Wochen am Mittwoch. Dann wird sich zeigen, ob Paul Brandenburg drinbleibt. Wir haben auch noch ein paar andere rechtliche Schritte eingeleitet. Gucken wir mal, ob die Erfolg haben.

Aber bisher, jedenfalls in den letzten zwei Tagen stellt sich die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren momentan hat, komplett tot. Das Gericht natürlich auch. Und man versucht jetzt erst einmal, ihn da eine Weile drin zu lassen.

Es kann sein, dass wir ihn in den nächsten Tagen rauskriegen. Es kann sein, dass er nach der nächsten Haftprüfung rauskommt, ansonsten halt wenn die Hauptverhandlung ist. Danach wird er aller Wahrscheinlichkeit nach rauskommen. Außer sie machen jetzt irgendwie noch zehn weitere Anklagen.

Jetzt ist ja in dem Fall noch gar keine Anklage da. Man kann es nicht hundertprozentig sagen, aber der normale Ablauf wäre jetzt ein paar Wochen.

Danke für das Gespräch!

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