taz-Autor begleitet Pogrom-Stimmung wohlwollend – Solidarität unter Kollegen

Journalisten stellen Strafanzeige: Antifa will Apollo News mit Gewalt aus Berlin vertreiben

von Alexander Wallasch

Pogrom-Stimmung gegen Journalisten© Quelle: Screen/Anzeige, YouTube/ApolloNews, Screenshot, Montage: Wallasch

Als Journalisten haben wir heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt – gegen die Veranstalter der angekündigten „Apollo Nö“-Fahrraddemo und die dahinterstehende Kampagne: Schluss mit Einschüchterungen. Pressefreiheit gilt für alle – oder für keinen.

Sicher geht es vielen Lesern wie mir: Diese angekündigte Demonstration gegen die Redaktion von „Apollo News“ hat mich empört. Verbreitet über einen Artikel eines bekennenden Linksradikalen in der „taz“ wurde zu einer Demo aufgerufen direkt vor dem Redaktionsgebäude von „Apollo News“.

Und das erklärte Ziel dieser Demonstration wurde ebenfalls über das Internet verbreitet: Es geht um nicht weniger, als um die Vertreibung der Journalisten rund um Max Mannhardt mit dem Ziel, die Redaktion zu vertreiben und, wie es wörtlich heißt, auch dafür zu sorgen, dass Apollo News nirgends anders unterkommt.

Die Antifa bedient sich faschistischer Methoden. Und sie tritt, etwa in Gestalt des „taz“-Redakteurs namentlich auf. Der Autor stellt sich auf X mit folgendem Text vor:

„Ressortleiter der taz Berlin und zuständig für Krawall und Remmidemmi“.

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Wir sind Journalisten. Indem wir die Kollegen schützen, schützen wir uns selbst. Wir haben heute um 12 Uhr stellvertretend für die betroffenen Kollegen bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die linksradikalen Demo-Veranstalter gestellt:


Strafanzeige
(§ 158 StPO)

An die Staatsanwaltschaft Berlin / Polizei Berlin

Betreff: Strafanzeige wegen Verdachts der Nachstellung (§ 238 StGB), Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und ggf. weiterer Straftaten Anzeigenerstatter:

E-Mail Beschuldigte:
Unbekannt / Initiative „Apollo Nö – Kein Raum für rechte Medien“
(Anschrift der Gruppe unbekannt; agiert über Indymedia, Flyer und soziale Medien) Tatzeit / Tatort:

Laufend seit ca. Ende 2025, insbesondere angekündigt für den 20.06.2026 in Berlin-Kreuzberg (XXXXXstraße XX)

Sachverhalt:

Ich bin als Journalist tätig und beobachte die Aktivitäten der Initiative „Apollo Nö“. Diese Gruppe ruft öffentlich zu Aktionen gegen das Online-Magazin Apollo News auf, darunter Flyer-Aktionen, „Kiez-Sensibilisierungen“ und gezielte Demonstrationen vor dem Redaktionssitz. Am 20.06.2026 ist eine Fahrraddemo mit Kundgebung direkt vor dem Büro von Apollo News in der XXXXXXstraße XX, 10XXX Berlin, angekündigt (siehe Indymedia-Aufruf und Berichterstattung taz vom 18.06.2026). Die Initiative verwendet Formulierungen wie „rechte Medien aus dem Kiez vertreiben“, „auf die Tasten treten“ und ähnliche Rhetorik, die geeignet sein könnte,
die Pressefreiheit (Art. 5 GG) einzuschränken, Mitarbeiter des Mediums einzuschüchtern, und in Wiederholungsfällen die Tatbestände der Nachstellung oder Nötigung zu erfüllen.

Bisher sind mir keine konkreten Hausbesuche bei Privatadressen bekannt, jedoch besteht die Gefahr, dass die Kampagne eskaliert (wie bereits in früheren Aktionen gegen andere Medien beobachtet). Die wiederholte gezielte Konfrontation eines Medienhauses kann die Arbeitsfähigkeit und die Lebensgestaltung der betroffenen Journalisten erheblich beeinträchtigen. Ich stelle hiermit Strafanzeige wegen des Verdachts folgender Straftaten:

Nachstellung (§ 238 StGB) – falls und sobald private Adressen oder wiederholtes Auflauern hinzukommen
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
ggf. Nötigung (§ 240 StGB) und Störung des öffentlichen Friedens

Beweismittel:
Flyer und Aufrufe der Initiative „Apollo Nö“ (Indymedia, Social Media)
Berichterstattung taz und Apollo News vom 18.06.2026
Screenshots / Fotos der Ankündigung der Fahrraddemo am 20.06.2026

Weitere Beweise können bei Bedarf nachgereicht werden.

Ich beantrage, dass die Ermittlungen aufgenommen und insbesondere geprüft werden, ob die Aktionen über das durch die Versammlungsfreiheit Gedeckte hinausgehen und strafrechtlich relevante Einschüchterungen darstellen.  

(Anschrift der Redaktion für die Veröffentlichung hier unkenntlich gemacht)

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