Einreiseverbot als Lachnummer

Kaffeetour nach Passau – Deutsche Behörden lassen sich von Martin Sellner am Nasenring führen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 7)

„Meine Flucht nach Deutschland“.© Quelle: Sellner / Rumble / Telegram / Screenshot, Bildmontage B.Willison

Grotesk ist noch harmlos ausgedrückt: Martin Sellner soll laut verschiedener Meldungen Einreiseverbot bekommen haben. Stört den Gründer der Identitären Bewegung aber nicht, er fährt am Abend um 17 Uhr zu Kaffee und Kuchen nach Passau.

Und er fährt nicht einfach so, sondern im Live-Stream und bei offensichtlich bester Laune unter der Überschrift: „Meine Flucht nach Deutschland“.

Parallel versucht alexander-wallasch.de die Behörden für eine Stellungnahme zu erreichen, wird allerdings von einem zum anderen geschickt. Von der Bundespolizei Passau hinüber zu jener nach Potsdam, die wiederum an die Potsdamer Ausländerbehörde verweist, niemand darf oder kann etwas sagen. Sellner sendet derweil im Livestream muntere Spottlieder.

Die Sprecherin der Stadt Potsdam ist schließlich bereit, schriftlich Fragen anzunehmen. Warum sie zuständig ist, bleibt weiter unklar. Alexander-Wallasch.de fragt also:

· „Wer hat wann und mit welcher Begründung ein Einreiseverbot ausgesprochen?
· Auf welcher Grundlage?
· Was hat die Ausländerbehörde Potsdam damit zu tun?
· Ist Herr Sellner darüber und in welcher Form informiert worden?
· Warum gibt es dazu keine offizielle Pressemitteilung?
· Herr Sellner will heute einreisen über Passau, wie sehen da die weiteren Maßnahmen aus?“

Die Antwort ist ebenso umfangreich wie unbefriedigend und beliebig (Im Anhang).

Derweil fährt Seller einfach weiter. Gegen 17:37 Uhr erreicht er die deutsche Grenze. Ein Journalist fährt hinter Sellners Auto her. Die Ankunft beim Café soll kurz vor 18 Uhr sein.

Sellner weiß zu dem Zeitpunkt noch nicht, ob es wirklich ein Einreiseverbot gibt. Eine ganze Reihe Passauer Cafés habe ihm schon Zutrittsverbot erteilt, hat er im Vorfeld erfahren. Die Situation bleibt unübersichtlich. Die fehlenden Antworten der Behörden lassen alle Mutmaßungen zu, wie die Bundespolizei oder wer auch immer bei Grenzübertritt reagieren wird. Gegen 17:50 Uhr hat Sellner mehr als zehntausend Zuschauer im Livestream. Irgendwann ist das Bild weg, der Ton, die Technik – oder haben die deutschen Behörden oder wer auch immer aus der Kaffeefahrt eine Geisterfahrt gemacht?

Dann taucht Polizei auf, große Hektik, die Zollhäuschen besetzt, Sellner wird offenbar schwerer gewichtet als hunderte Asylbewerber, die täglich nach Deutschland kommen. Die Kontrolle von Sellner beginnt. Er wird offenbar durchsucht, muss ins Polizeiauto zur Befragung. Ist das schon eine Festnahme oder werden hier nur Personalien aufgenommen, wenn ja, warum? Die Verweigerung der Einreise wird offenbar vollzogen. Oder doch nicht? Was bei hunderttausenden illegalen Migranten nicht funktioniert, bei Sellner scheint es zu klappen - wenn auch mit deutlichen Loriot-Anleihen.

Aktualisierung: Mittlerweile wurde Martin Sellner die Einreise wohl gestattet, die Blamage für die Bundesregierung und ihre Behörden könnte kaum größer sein.

Im Anhang die Antwort der Sprecherin der Stadt Potsdam:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage! Zu personenbezogenen Verwaltungsvorgängen, laufenden Verfahren können wir uns nicht äußern. Bestätigen können wir, dass auf Hinweis von Bundessicherheitsbehörden die Landeshauptstadt prüft, ob von denen in Potsdam bei einer Zusammenkunft getroffenen Aussagen eine Gefahr für die Sicherheit und öffentliche Ordnung ausgeht und wie Wiederholungen im Rahmen einer örtlichen Zuständigkeit mit rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern sind. Alle relevanten Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene wurden hinzugezogen, deren Erkenntnisse fließen in die Prüfung ein.

Allgemein gilt: Für die Verweigerung der Einreise freizügigkeitsberechtigter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes sind die durch Landesrecht bestimmten Behörden zuständig. Das sind unter anderem die örtlichen Ausländerbehörden.

Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann in einer Kontrollsituation auch die Bundespolizei die Einreise im Rahmen von Grenzkontrollen verweigern. Nach Einreise nach Deutschland kann eine Person, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht, abgeschoben werden. Außerdem ist eine Einreise entgegen einem Verbot strafbar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die Dauer einer entsprechenden Prüfung hängt von der Dauer und dem Umfang sowie der Dringlichkeit der Angelegenheit ab. Grundsätzlich ist vor einer Entscheidung auch eine zumindest schriftliche Anhörung in Form einer Gelegenheit zur Stellungnahme der betroffenen Person erforderlich. In dringenden Fällen kann auch zunächst eine sofortige Regelung getroffen werden.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für Unionsbürger sind in den §§ 6 und 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU enthalten, wo auch die entsprechenden Voraussetzungen festgelegt sind.“

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