Die Fallensteller aus dem Innenministerium

Katastrophale Fehler des Verfassungsschutzes: Maximilian Krah muss umfänglich rehabilitiert werden

von Alexander Wallasch (Kommentare: 8)

Politischer Verfassungsschutz außer Rand und Band© Quelle: Youtube / Tagesschau, Screenshot

Es ist eine Frage journalistischer Redlichkeit, den Fall Maximilian Krah in Sachen Jian G. fair zu kommunizieren.

Was gestern über die Arbeit der Verfassungsschützer des Bundes und der Länder bekannt wurde, kann auf Grundlage aller bisher veröffentlichten Fakten überhaupt nur zu einem Ergebnis führen: Einem Freispruch erster Klasse für den EU-Spitzenkandidaten der AfD.

Im Folgenden kurz zusammengefasst die Faktenlage, wie sie etwa von den Springermedien und Zeitungen wie der „Leipziger Volkszeitung“ berichtet wurde:

Der mutmaßliche chinesische Spion Jian G. war Informant des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Hier muss man mitdenken, dass das sächsische LfV die AfD zwischenzeitlich als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Eine Einstufung, die den Einsatz von V-Leuten gestattet.

Jian G. ist ein alter Bekannter und Informant mindestens des sächsischen Verfassungsschutzes. Schon seit 2007 gibt es Kontakte zwischen der Behörde und dem Deutsch-Chinesen. Der Kontakt zum sächsischen Verfassungsschutz wurde damals vom Bundesnachrichtendienst hergestellt. Von da an soll Jian G. als Informant gearbeitet haben.

Die Leipziger Volksstimme konkretisiert, dass G. kein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gewesen sei, auch soll er keine Aufträge vom Landesamt erhalten haben. Anders ausgedrückt heißt das aber lediglich: Er war kein verdeckter Ermittler und man musste nichts explizit aus ihm herauslocken, die Quelle sprudelte von allein.

Aber worin liegt der Unterschied? Für den Fall Krah ist das vollkommen unerheblich. Der Dienst hätte die Information, wen Krah im Team hat, gegenüber dem EU-Spitzenkandidaten aufklären müssen. Aber spätestens mit Krahs Wahl ins EU-Parlament bzw. der Beschäftigung von Jian G. bei Krah hätten die Geheimdienste ihre Informationen an den Politiker herantragen müssen.

Was konkret bekam das LfV von Jian G. in der Anfangsphase der Zusammenarbeit – also lange vor Krahs EU-Engagement und sogar lange vor der Gründung der AfD – serviert? Jian G. lieferte angeblich Hinweise auf Aktivitäten des chinesischen Nachrichtendienstes. Insbesondere wohl Aktivitäten Pekings gegen Anhänger der chinesischen Opposition in Deutschland.

Irgendwann wurde es dem Bundesamt für Verfassungsschutz allerdings zu bunt und das Landesamt wurde darüber informiert, dass Jian G. ein Spitzel der Chinesen sei und ein doppeltes Spiel treibe. Ab 2015 wurde Jian G. in Zusammenarbeit mit dem Landesamt vom Bundesverfassungsschutz überwacht.

Final kam es laut Zeitung zu einer konfrontativen Befragung. Ob das nun bedeutet, dass man Jian G. eröffnet hat, von seiner Doppeltätigkeit zu wissen, oder ob er konfrontativ ein paar chinesische Telefonbücher um die Ohren bekam, wissen nur die zuständigen Beamten und natürlich Jian G. selbst.

„Bild“ berichtete, dass Jian G. im August 2018 endgültig als „Quelle“ abgeschaltet wurde.

All das wirft ein verheerendes Licht auf die deutschen Behörden und lässt nur zwei gültige Lesarten zu: Die erste klingt wie eine kinoreife Agenten-Posse, nämlich die Annahme, dass auch Maximilian Krah so verwickelt ist in die Machenschaften des Geheimdienstes, dass er irgendwann Teil des schrillen Orchesters wurde.

Und in Möglichkeit zwei ist Maximilian Krah das Opfer einer Geheimdienst-Operation mit dem Decknamen „Alles gegen die AfD“. Selbstverständlich ist Annahme Nummer zwei die alleinig zulässige. Denn der Grundsatz „Im Zweifel für den Angegriffenen“ gilt ausschließlich für Maximilian Krah, er gilt nicht für einen politischen Verfassungsschutz außer Rand und Band.



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