Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz: Frage-und-Antwortspiel mit der Berliner Staatsanwaltschaft

Keine Anzeige gegen taz: Staatsanwaltschaft lässt „Deutschland erwacht“-Post ungeschoren

von Alexander Wallasch (Kommentare: 6)

Strafbewehrte Antiquitäten?© Quelle: www.zvab.com, Screenshot

Warum keine Prüfung gegen die taz? Die Antworten der Berliner Staatsanwaltschaft sind vage, undenkbar und werfen Fragen nach Doppelstandards und Strafvereitelung auf. Die Affäre um Norbert Bolz' Hausdurchsuchung eskaliert.

Vorbemerkung: Wenn im Folgenden strafbare Begriffe fallen, dann einzig, um zu dokumentieren. Wir machen uns deren Inhalte nicht zu eigen und erwähnen diese ausschließlich zur Berichterstattung.

Die Hausdurchsuchung beim Medienwissenschaftler Norbert Bolz beruht auf einer Antwort von Bolz auf einen Post der „taz“ aus Januar 2024. Die Zeitung hatte via X geschrieben:

„AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“

Daraufhin kommentierte Prof. Norbert Bolz, indem er den Post der „taz“ teilte:

Gute Übersetzung von „woke“: „Deutschland erwache!“

Die Hausdurchsuchung als Spätfolge dieses Re-Post empört aktuell Politiker und Medienschaffende lagerübergreifend, von der grünen Ricarda Lang bis zum Welt-Autor Deniz Yücel.

Alexander-Wallasch.de fragte jetzt per Presseanfrage bei der zuständigen Berliner Staatsanwaltschaft nach:

„Gegen Prof Norbert Bolz wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt wegen eines Twitter/X-Posts. Wurde auch eine Hausdurchsuchung beantragt oder durchgeführt gegen den Ursprungspost der Berliner Zeitung "taz" auf den sich Bolz bezog? Wenn ja, mit welchem Ergebnis. Wenn nein, warum nicht?

„Wurde der ‚taz‘-Post auf eine mögliche Verletzung von § 86a StGB geprüft? Sieht die Rechtsprechung auch Abwandlungen wie "erwacht" als strafbewährt? Warum wurde erst jetzt, zwei Jahre nach dem Post, gehandelt? Gab es einen konkreten neuen Hinweis oder eine Anzeige, die die Hausdurchsuchung auslöste?“

Die zeitnahe Antwort des zweiten Pressesprechers, Staatsanwalt Michael Thomas Petzold, lautete:

„Guten Morgen Herr Wallasch, ich kann hier nicht nach entsprechenden Verfahren filtern, gehe aber davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Die Abwandlung wird hier nicht als strafbewährt betrachtet, da nur die Form „Deutschland erwache“ der Losung der Sturmarmee der NSDAP zuzuordnen ist.

Der Zeitablauf gestaltete sich wie folgt: Die Staatsanwaltschaft erhielt die Meldung von der ZMI Ende März 2025. Die Staatsanwaltschaft prüft nicht etwa selbst das Internet auf etwaige Straftaten, sondern ist auf die Zulieferung von anderen Behörden wie z.B. der Polizei angewiesen. Die Durchsuchung wurde Anfang April 2024 durch die Staatsanwaltschaft beantragt und im Mai 2025 vom Amtsgericht Tiergarten angeordnet. Die Umsetzung und Planung des Zeitpunkts der Durchsuchungsmaßnahmen obliegt letztlich der Polizei Berlin.“

(In einer ersten E-Mail fragten wir Zahlendreher (2024) nach, die dann vom Sprecher korrigiert wurden: Alle beschriebenen Vorgänge liegen im Jahr 2025.)

Weiterhin wollte Alexander-Wallasch.de von der Berliner Staatsanwaltschaft wissen:

„Deutschland erwacht!“ Klassische Nazi-Parole. Stand auf allen Fahnen. Frage: strafbewährt sind laut Rechtsprechung auch minimale Abweichungen. Sehen Sie das anders? Darf man „Deutschland erwacht!“ verbreiten, ist es straflos? Oder nicht?“

Freundliche Antwort des zweiten Pressesprechers:

„Lieber Herr Wallasch, hierzu kann ich Ihnen keine allgemeine Rechtsauskunft erteilen und auch nicht (in eine) rechtliche Diskussion einsteigen. Die Bewertung einer Strafbarkeit ist stark einzelfallabhängig. In dem Zusammenhang des u.g. Verfahrens gehe ich davon aus, dass kein Verfahren eingeleitet wurde.“

Wieder Nachfrage von Alexander-Wallasch.de:

„Danke - aber: Sie haben doch keines eingeleitet gegen taz. Also halten Sie es für straflos. Sonst wäre es ja Strafvereitelung?“

Antwort des zweiten Pressesprechers:

„Es bleibt bei u.g. Auskunft. Sollte Ihre Anfrage als Strafanzeige aufzufassen sein, bitte ich um kurze Mitteilung.“

Hier wird es undurchsichtig. Fragt Staatsanwalt Petzold, ob wir Strafanzeige gegen die „taz“ stellen wollen, oder gegen die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitlung im Amt?

Erneute Nachfrage von Alexander-Wallasch.de:

„Könnten Sie es auch als Selbstanzeige behandeln?“

Antwort der Berliner Staatsanwaltschaft:

„Sehr geehrter Herr Wallasch, im Rahmen der Zuständigkeit der Pressestelle kann ich Ihnen Auskünfte nach dem Berliner Pressegesetz erteilen. Diese Auskünfte habe ich Ihnen unten erteilt. Hierbei habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich in unserem System nicht nach entsprechenden Verfahren gezielt suchen kann. Sollte eine Strafanzeige erstattet werden, kann ich diese an den Ermittlungsbereich geben, damit dort das Anliegen geprüft wird. Derzeit gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat.“

(Nach der Werbung folgt hier eine juristische Würdigung von Rechtsanwalt Dirk Schmitz MA)

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Juristische Würdigung von Rechtsanwalt Dirk Schmitz MA

Entweder ist in diesem satirischen Kontext „Deutschland erwache“ zulässig – oder nicht. Wenn es nicht zulässig ist, muss auch „Deutschland erwacht“ strafrechtlich verfolgt werden.

Im Gesetz heißt es seit 1994:

Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

„Deutschland erwache“ und „Deutschland erwacht“ sind zum Verwechseln ähnlich. Hier hat aber eine durch Bundeskriminalamt (BKA) und linke NGOs angeheizte politische Staatsanwaltschaft nur den „Konservativen“ verfolgt.

Kurz: Bolz ist Straftäter, die taz nicht. Besonders verdächtig für diesen ‚linken Freibrief‘ ist ein uralter taz-Artikel vom 9.4.1998, der hier vorliegt. Auf dem steht sogar in der Überschrift ohne weiteren Einschub fett: „Deutschland erwache!“ Es ging damals völlig losgelöst von NS-Fragen um Toni Blair. Auch damals strafrechtliche Konsequenz der Berliner StA: Null.

Mit diesem linken blinden Auge arbeiten in jüngster Zeit immer mehr Gerichte und Staatsanwälte an der willkürliche Ausdehnung - und Verkürzung - der Sozialadäquanzklausel – also der Zulässigkeit der Verwendung. Nach der ‚Sozialadäquanz-Klausel‘ in § 86a Absatz 3 iVm § 86 Absatz 4 StGB greift Strafrecht nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

https://www.bundestag.de/resource/blob/869290/c8bd5f14ef172eb76e41484886611030/Das-strafbare-Verw-von-Kennzeichen-data.pdf

Dazu gehört auch Satire. Die immer mehr in Teilen leider linkspolitisch agierende Justiz unterscheidet dabei nicht die Veröffentlichung selbst, sondern gezielt die Urheber - rechts oder links?

Alice Weidel als Hexe mit Hakenkreuz darzustellen, ist „Karnevalssatire“ laut einer umfassenden Einstellungsverfügung der StA Düsseldorf.

Während „rechte Darstellungen“ von Hakenkreuzen selbst mit klaren Warntexten von Landgerichten in Beschlüssen als strafbar beurteilt werden.

Das mit der irren Begründung, der Urheber sei AfD-Mitglied und dieser würde deshalb „unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit“ nationalsozialistisches Gedankengut „salonfähig“ machen. Das ist ein aktuell anhängiger Fall.

Kurz zum Fall Prof. Norbert Bolz:

Ich empfehle Strafanzeige „gegen Unbekannt“ gegen Täter im ‚taz-Umfeld‘ und wegen Strafvereitelung im Amt wenn die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt. Strafrecht ist immer Legalitätsprinzip. Aber der Bürger erwartet in den unklaren Beurteilungsräumen – z.B. was darf Satire? - eine strikte Rechtsanwendungsgleichheit. Wer als Richter sein Amt zum „Kampf gegen rechts“ missbraucht, hat dort nichts zu suchen.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-halle-bjoern-hoecke-afd-alles-fuer-deutschland-strafrecht-ns-parolen

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