Vorbemerkung: Wenn im Folgenden strafbare Begriffe fallen, dann einzig, um zu dokumentieren. Wir machen uns deren Inhalte nicht zu eigen und erwähnen diese ausschließlich zur Berichterstattung.
Die Hausdurchsuchung beim Medienwissenschaftler Norbert Bolz beruht auf einer Antwort von Bolz auf einen Post der „taz“ aus Januar 2024. Die Zeitung hatte via X geschrieben:
„AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“
Daraufhin kommentierte Prof. Norbert Bolz, indem er den Post der „taz“ teilte:
Gute Übersetzung von „woke“: „Deutschland erwache!“
Die Hausdurchsuchung als Spätfolge dieses Re-Post empört aktuell Politiker und Medienschaffende lagerübergreifend, von der grünen Ricarda Lang bis zum Welt-Autor Deniz Yücel.
Alexander-Wallasch.de fragte jetzt per Presseanfrage bei der zuständigen Berliner Staatsanwaltschaft nach:
„Gegen Prof Norbert Bolz wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt wegen eines Twitter/X-Posts. Wurde auch eine Hausdurchsuchung beantragt oder durchgeführt gegen den Ursprungspost der Berliner Zeitung "taz" auf den sich Bolz bezog? Wenn ja, mit welchem Ergebnis. Wenn nein, warum nicht?
„Wurde der ‚taz‘-Post auf eine mögliche Verletzung von § 86a StGB geprüft? Sieht die Rechtsprechung auch Abwandlungen wie "erwacht" als strafbewährt? Warum wurde erst jetzt, zwei Jahre nach dem Post, gehandelt? Gab es einen konkreten neuen Hinweis oder eine Anzeige, die die Hausdurchsuchung auslöste?“
Die zeitnahe Antwort des zweiten Pressesprechers, Staatsanwalt Michael Thomas Petzold, lautete:
„Guten Morgen Herr Wallasch, ich kann hier nicht nach entsprechenden Verfahren filtern, gehe aber davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Die Abwandlung wird hier nicht als strafbewährt betrachtet, da nur die Form „Deutschland erwache“ der Losung der Sturmarmee der NSDAP zuzuordnen ist.
Der Zeitablauf gestaltete sich wie folgt: Die Staatsanwaltschaft erhielt die Meldung von der ZMI Ende März 2025. Die Staatsanwaltschaft prüft nicht etwa selbst das Internet auf etwaige Straftaten, sondern ist auf die Zulieferung von anderen Behörden wie z.B. der Polizei angewiesen. Die Durchsuchung wurde Anfang April 2024 durch die Staatsanwaltschaft beantragt und im Mai 2025 vom Amtsgericht Tiergarten angeordnet. Die Umsetzung und Planung des Zeitpunkts der Durchsuchungsmaßnahmen obliegt letztlich der Polizei Berlin.“
(In einer ersten E-Mail fragten wir Zahlendreher (2024) nach, die dann vom Sprecher korrigiert wurden: Alle beschriebenen Vorgänge liegen im Jahr 2025.)
Weiterhin wollte Alexander-Wallasch.de von der Berliner Staatsanwaltschaft wissen:
„Deutschland erwacht!“ Klassische Nazi-Parole. Stand auf allen Fahnen. Frage: strafbewährt sind laut Rechtsprechung auch minimale Abweichungen. Sehen Sie das anders? Darf man „Deutschland erwacht!“ verbreiten, ist es straflos? Oder nicht?“
Freundliche Antwort des zweiten Pressesprechers:
„Lieber Herr Wallasch, hierzu kann ich Ihnen keine allgemeine Rechtsauskunft erteilen und auch nicht (in eine) rechtliche Diskussion einsteigen. Die Bewertung einer Strafbarkeit ist stark einzelfallabhängig. In dem Zusammenhang des u.g. Verfahrens gehe ich davon aus, dass kein Verfahren eingeleitet wurde.“
Wieder Nachfrage von Alexander-Wallasch.de:
„Danke - aber: Sie haben doch keines eingeleitet gegen taz. Also halten Sie es für straflos. Sonst wäre es ja Strafvereitelung?“
Antwort des zweiten Pressesprechers:
„Es bleibt bei u.g. Auskunft. Sollte Ihre Anfrage als Strafanzeige aufzufassen sein, bitte ich um kurze Mitteilung.“
Hier wird es undurchsichtig. Fragt Staatsanwalt Petzold, ob wir Strafanzeige gegen die „taz“ stellen wollen, oder gegen die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitlung im Amt?
Erneute Nachfrage von Alexander-Wallasch.de:
„Könnten Sie es auch als Selbstanzeige behandeln?“
Antwort der Berliner Staatsanwaltschaft:
„Sehr geehrter Herr Wallasch, im Rahmen der Zuständigkeit der Pressestelle kann ich Ihnen Auskünfte nach dem Berliner Pressegesetz erteilen. Diese Auskünfte habe ich Ihnen unten erteilt. Hierbei habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich in unserem System nicht nach entsprechenden Verfahren gezielt suchen kann. Sollte eine Strafanzeige erstattet werden, kann ich diese an den Ermittlungsbereich geben, damit dort das Anliegen geprüft wird. Derzeit gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat.“
(Nach der Werbung folgt hier eine juristische Würdigung von Rechtsanwalt Dirk Schmitz MA)
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Juristische Würdigung von Rechtsanwalt Dirk Schmitz MA
Entweder ist in diesem satirischen Kontext „Deutschland erwache“ zulässig – oder nicht. Wenn es nicht zulässig ist, muss auch „Deutschland erwacht“ strafrechtlich verfolgt werden.
Im Gesetz heißt es seit 1994:
Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
„Deutschland erwache“ und „Deutschland erwacht“ sind zum Verwechseln ähnlich. Hier hat aber eine durch Bundeskriminalamt (BKA) und linke NGOs angeheizte politische Staatsanwaltschaft nur den „Konservativen“ verfolgt.
Kurz: Bolz ist Straftäter, die taz nicht. Besonders verdächtig für diesen ‚linken Freibrief‘ ist ein uralter taz-Artikel vom 9.4.1998, der hier vorliegt. Auf dem steht sogar in der Überschrift ohne weiteren Einschub fett: „Deutschland erwache!“ Es ging damals völlig losgelöst von NS-Fragen um Toni Blair. Auch damals strafrechtliche Konsequenz der Berliner StA: Null.
Mit diesem linken blinden Auge arbeiten in jüngster Zeit immer mehr Gerichte und Staatsanwälte an der willkürliche Ausdehnung - und Verkürzung - der Sozialadäquanzklausel – also der Zulässigkeit der Verwendung. Nach der ‚Sozialadäquanz-Klausel‘ in § 86a Absatz 3 iVm § 86 Absatz 4 StGB greift Strafrecht nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Dazu gehört auch Satire. Die immer mehr in Teilen leider linkspolitisch agierende Justiz unterscheidet dabei nicht die Veröffentlichung selbst, sondern gezielt die Urheber - rechts oder links?
Alice Weidel als Hexe mit Hakenkreuz darzustellen, ist „Karnevalssatire“ laut einer umfassenden Einstellungsverfügung der StA Düsseldorf.
Während „rechte Darstellungen“ von Hakenkreuzen selbst mit klaren Warntexten von Landgerichten in Beschlüssen als strafbar beurteilt werden.
Das mit der irren Begründung, der Urheber sei AfD-Mitglied und dieser würde deshalb „unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit“ nationalsozialistisches Gedankengut „salonfähig“ machen. Das ist ein aktuell anhängiger Fall.
Kurz zum Fall Prof. Norbert Bolz:
Ich empfehle Strafanzeige „gegen Unbekannt“ gegen Täter im ‚taz-Umfeld‘ und wegen Strafvereitelung im Amt wenn die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt. Strafrecht ist immer Legalitätsprinzip. Aber der Bürger erwartet in den unklaren Beurteilungsräumen – z.B. was darf Satire? - eine strikte Rechtsanwendungsgleichheit. Wer als Richter sein Amt zum „Kampf gegen rechts“ missbraucht, hat dort nichts zu suchen.
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Kommentar von Marco B.
Die ganze Sache könnte man sehr einfach auf ein "Niemand, der nicht von den richtigen Leuten dafür bezahlt, alimentiert oder aufgefordert wird sollte zukünftig irgendetwas sagen, schreiben, oder die Meinung frei äußern!" Arbeiten, Steuerzahlen und "den Mund halten". Alte deutsche Tradition.
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Kommentar von Micha
Und seit 50 Jahren wird behauptet, Polizei, Staatsanwälte und Gerichte seien auf dem rechten Auge blind.
War schon immer nur die Propaganda der Linken.
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Kommentar von Carl Peter
Wer kann sich nach so vielen kürzlichen Jahren und langen Jahrzehnten noch an Zeiten erinnern, in denen eine legalisierte Entrechtung von Menschen quasi an der Tagesordnung waren?
Und das im Allgemeinen und im Speziellen - trotz eines Gesetzeskatalogs, dessen Eindeutigkeiten so mehrdeutig gemacht wurden, dass sie auf jeden nach Bedarf zutrafen, oder berühmt-berüchtigte Ausnahmen schufen?
Das Massen-Bewusstsein und die Massen-Würde haben ihre eigene Zeit und Wahrnehmung - das kann sich endlos dahinschleppen und auch garnicht zutage treten.
Es ist eben leider nicht so, dass ein Verbrechen alle weiteren ausschlösse, ein Kindesmissbrauch keine weiteren mehr zuließe.
Ein beträchtlicher Anteil an unserer Zukunft beruht auf Erinnerungen - und wenn das Vergessen oder Verdrängen der Erinnerungen des Vergangenen in einer Gesellschaft überhand nehmen, können wir am jüngsten Beispiel der Hausdurchsuchung bei Professor Bolz überprüfen.
Hier sehen wir eine Vergangenheit angewendet, die noch garnicht der Vergangenheit angehören will oder sogar darf - und die Eindeutigkeit des mehrdeutigen Geschehenen wird damit garnicht erkannt - es wird sich angesichts eines drohenden Nazitums in genau diese Zeit hineinversetzt und dementsprechend ohne Bewältigungserfahrung gehandelt.
Man sollte doch sagen, wenn wir heute gegen damals sind, so könnte doch heute nicht passieren, was damals geschah.
Oder eine Erinnerung hat noch garnicht stattgefunden, weil unser Handeln wie damals ist.
Man könnte auch sagen, Kinderschändung wird einfach zugebaggert und planiert, weil es für neue Kinderschändungen ständig Platz braucht.
Letztendlich werden so die Menschen eingeschüchtert, und ich frage mich, wer sich von Eingeschüchterten die Macht übertragen lassen will und was dann dabei herauskommt.............oder von uns übrig bleibt?
Meanwhile save your money - und versteht den Begriff Refugees endlich mal aus der richtigen Perspektive, nicht jeder kann hier einfach so abhauen.
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Kommentar von Ostdeutsche
Lieber Herr Wallasch, nur eine kleine Randbemerkung: Es heißt "strafbewehrt".
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Kommentar von winfried Claus
Herunter, deutsches Volk, schlafe!
Deutschland unter alles in der Welt!
Nichts fürDeutschland!
Kapiert?
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Kommentar von Theo
… und außerdem haben die National-Sozialisten vom Freiheitskämpfer Theodor Körners, 'Lied zur feierlichen Einsegnung des preußischen Freikorps' abgekupfert.
Ich mag Theodor Körner.
Er weckt uns jetzt mit Siegerlust
Für die gerechte Sache;
Er rief es selbst in unsre Brust:
Auf, deutsches Volk, erwache!
Und führt uns, wär's auch durch den Tod,
Zu seiner Freiheit Morgenrot.
Dem Herrn allein die Ehre!