Am späten Freitagnachmittag, 01. Mai 2026, hat die Polizei in der Ostafrikastraße in Hannover/Badenstedt einen 46-Jährigen nach einem Angriff auf eine Großmutter und ihren Enkel festgenommen. Der Angreifer wollte auf einem Spielplatz den dreijährigen Enkel entführen. Der Angreifer „verletzte dessen 58-jährige Großmutter mit einer Schere, als diese sich ihm entgegenstellte“, meldete die Polizei. Die Großmutter griff ein, wurde mit einer Schere mehrfach verletzt (Schnitt- und Stichwunden). Das Kind erlitt leichte Schürfwunden. Der Täter sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Es gibt keine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfern.
Alexander-Wallasch.de wollte von der Polizei nun wissen, welche Nationalität der Angreifer hatte. Denn diese Angabe war der Polizeimeldung nicht zu entnehmen. Darüber, welche Relevanz diese Information in den Medien hat, entscheidet allerdings nicht die Polizei, sondern die berichtenden Medien etwa entlang des Pressekodex. Also stellten wir bei der Polizei zwei Nachfragen:
„Welche Nationalität oder Herkunft hat der Täter? Ich bitte um Mitteilung, ob der Täter bereits der Polizei bekannt war und wenn ja, im Zusammenhang mit welchen Delikten?“
Die Antwort der Pressestelle der Polizeidirektion Hannover lautete:
„Medienauskünfte zu diesem Sachverhalt erteilt zuständigkeitshalber die Staatsanwaltschaft Hannover. Insofern müssen wir Sie bitten, Ihre Anfrage an die dortige Pressestelle zu richten.“
Gesagt, getan. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, die auch Erste Staatsanwältin ist, antwortete 24 Stunden später mit der Bitte, ihr meinen Presseausweis zuzusenden. Das allerdings ist rechtlich gar nicht notwendig, aber ich schickte ihr dennoch ein Foto.
Schon kurze Zeit später meldete sich die Pressesprecherin erneut. Aber nicht mit der erbetenen Auskunft:
„Ich muss mich leider noch einmal an Sie wenden, weil das von Ihnen übersandte Foto unscharf ist und der Ausweis teilweise durch Ihre Finger verdeckt wird, so dass der Aussteller nicht erkennbar ist. Können Sie mir daher bitte nochmal ein Foto senden, auf dem der Ausweis lesbar ist?“
Zeit für ein Telefonat. Ich fragte die Sprecherin der Hannoveraner Staatsanwaltschaft, ob wir die Information jetzt bekommen oder einklagen müssen. Zudem klärte ich sie nochmal über den Sachverhalt „Presseausweis“ auf. Parallel sandte ich ihr entgegenkommend ein weiteres Foto meines Personalausweises mit dem klaren Hinweis, beide Ausweisfotos unverzüglich zu vernichten.
Eine knappe Stunde später bekam ich folgende Antwort:
„Auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen EU-Bürger handelt, der nach hiesiger Kenntnis noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.“
Also fragte ich erneut nach:
„Danke. Bitte präzisieren. Deutsche sind auch EU-Bürger.“
Knapp zwei Stunden später kam eine weitere Antwort der Sprecherin:
„Auf Ihre Nachfrage teile ich klarstellend mit, dass der Beschuldigte aus einem anderen EU-Land stammt.“
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Mittlerweile habe ich zwei weitere Nachfragen geschickt mit der Bitte, mir nun endlich mitzuteilen, aus welchem EU-Land der Täter stammt. Bisher keine Antwort. Und jetzt frage ich mich, was diese Geheimniskrämerei bedeuten soll. Passiert so etwas grundsätzlich oder soll ich es persönlich nehmen? Die Relevanz meiner Frage ist ja offensichtlich und die Auskunftspflicht besteht.
Wenn aus einer bestimmten Klientel heraus vermehrt Angriffe kommen, dann sind die Medien aufgefordert, darüber zu berichten. Denn nur so kann sich der Bürger ein realistisches Bild machen und dort, wo möglicherweise vermehrt mit Problemen zu rechnen ist, entsprechend vorsichtig sein.
Die Kölner Polizei hat den Täterkreis der massenhaften sexuellen Belästigungen, Vergewaltigungen und Diebstähle auf der Domplatte in der Silvesternacht 2015/16 eingegrenzt, indem sie von nordafrikanischen Intensivtätern sprach. Die Abkürzung im Polizeijargon war „Nafris“ und sorgte für Empörung in bestimmten politischen Kreisen und Medien. Damals war es noch nicht üblich, die Herkunft von Verdächtigen und Tätergruppen zu verheimlichen oder zu verschleiern.
Man kann behaupten, dass es in den folgenden Silvesterjahren auch deshalb ruhiger blieb, weil die Bevölkerung so auf eine bestimmte Klientel aufmerksam gemacht wurde, die eine gesteigerte Obacht verlangt – ggf. einen Ortswechsel zur eigenen Sicherheit.
Warum also verheimlicht die erste Hannoveraner Staatsanwältin und Pressesprecherin diese hilfreiche Auskunft? Die Landespressegesetze verpflichten Behörden wie die Staatsanwaltschaft grundsätzlich, den Medien Auskünfte zu erteilen. Für Niedersachsen heißt es dort:
„Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“
Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte verweigert werden, etwa falls dadurch die „sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“, „Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen“ oder „sie ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzen würden“. Nichts davon ist hier ersichtlich.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ist gegenüber der sozialdemokratischen Justizministerin Wahlmann weisungsgebunden.
Sollte sich die Erste Staatsanwältin dazu noch melden, wird diese Information hier nachgereicht.
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Kommentar von Barbara Blume
Na ja, ich tippe mal auf Rumänien o. Bulgarien ... ;-)
Nein, ich habe grundsätzlich nichts gegen diese Staaten und ihre Bürger ... !
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Kommentar von Kevin Anger
Die meisten Migranten"stammen" aus einem anderen EU-Land, weil über diese die Migrationsströme ins Migrantenparadies (=Deutschland) führen.