Der Betroffene antwortet sachlich: Er trenne Beruf und Politik strikt, habe nie parteipolitisch im Job agiert und werde seine Arbeit für Menschen mit Behinderung unverändert fortsetzen.
„Mit großer Bestürzung haben wir heute erfahren, dass sich eine Führungskraft der Lebenshilfe Braunschweig, die zugleich kürzlich in den Betriebsrat gewählt wurde, für die AfD in Salzgitter als Kandidat aufstellen lässt.“ So beginnt die Stellungnahme des geschäftsführenden Vorstands. Man respektiere zwar „die im Grundgesetz garantierte Freiheit jedes Menschen, sich politisch zu engagieren“. Gleichzeitig sei „eine politische Betätigung für die AfD mit den Grundwerten der Lebenshilfe nach unserer Überzeugung nicht vereinbar“.
Das klingt nach so etwas, dass man heute gemeinhin als „klare Haltung“ bezeichnet. Aber es ist vor allem eines: juristisch angreifbar.
Die Lebenshilfe beruft sich auf ihre Gründungsgeschichte, auf Eltern von Menschen mit Behinderung im Vorstand und auf das Leitbild von Menschenwürde, Inklusion und Vielfalt.
Aber sie wissen natürlich, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen. „Diese Einschätzung richtet sich nicht gegen die Ausübung demokratischer Rechte“, heißt es also beschwichtigend.
Sie ergebe sich lediglich aus „den politischen Positionen und öffentlichen Äußerungen von Vertreterinnen und Vertretern der Partei“. Ende des Arguments. Beispiele? Pustekuchen. Konkrete Verfehlungen der betroffenen Führungskraft? Fehlanzeige. Belege, dass deren Kandidatur die tägliche Inklusionsarbeit behindert? Nicht vorhanden.
Der Betroffene antwortet umgehend, beide Schreiben liegen Alexander-Wallasch.de exklusiv vor. Er arbeite „seit vielen Jahren mit großem Engagement für Menschen mit Behinderung“ und werde dies „mit derselben Verantwortung, demselben Respekt und derselben Menschlichkeit“ fortsetzen.
Er stehe „uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes“ und achte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz:
„Für mich werden Menschen nicht nach Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder ihrer politischen Überzeugung bewertet, sondern nach ihrem persönlichen Verhalten.“
Klar trennt der Betroffene:
„Während meiner gesamten Tätigkeit bei der Lebenshilfe habe ich meine politische Überzeugung bewusst vom beruflichen Alltag getrennt. Im Arbeitskontext habe ich keine parteipolitischen Äußerungen getätigt und werde dies auch künftig nicht tun.“
Seine politische Tätigkeit finde „ausschließlich außerhalb meiner beruflichen Tätigkeit statt“. Und noch etwas kommt dazu. Der Mann ist Betriebsrat. Und in dieser Funktion wolle er „selbstverständlich weiterhin die Interessen aller Beschäftigten vertreten – unabhängig von deren politischer Einstellung oder persönlichen Überzeugung“.
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Er bedauere, „dass meine demokratische Kandidatur Anlass gibt, meine berufliche Integrität infrage zu stellen“. In einer freiheitlichen Demokratie „sollte die politische Betätigung eines Menschen nicht darüber entscheiden, wie seine berufliche Arbeit bewertet wird“.
Genau hier liegt der juristische Knackpunkt. Das Grundgesetz schützt nicht nur die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), sondern auch die Vereinigungsfreiheit und das Parteienprivileg (Art. 9 und 21 GG). Die AfD ist eine zugelassene, parlamentarisch vertretene Partei – kein verbotener Verein. Eine private Organisation darf Werte hochhalten, aber sie darf keine pauschale Gesinnungskontrolle ausüben.
Eine Kandidatur allein begründet noch keine Unvereinbarkeit. Es braucht konkrete, nachweisbare Störungen der Arbeitsleistung, des Betriebsfriedens oder des öffentlichen Auftrags.
Besonders heikel wird es, weil die Person Betriebsratsmitglied ist. Hier greift der besondere Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 78 BetrVG). Eine öffentliche Brandmarkung als „unvereinbar“ kann leicht als Benachteiligung oder Behinderung des Mandats gewertet werden. Arbeitsgerichte sehen solche Fälle kritisch: Ohne dringenden betrieblichen Grund hält eine Kündigung oder spürbare Sanktion selten stand. Das Schreiben liefert keinen solchen Grund – nur emotionale Betroffenheit („besonders schmerzlich“, „persönlich bewegt“).
Die Lebenshilfe ist kein kirchlicher Tendenzbetrieb mit weitreichender weltanschaulicher Freiheit. Als säkularer, öffentlich finanzierter Wohlfahrtsträger unterliegt sie dem allgemeinen Arbeitsrecht und muss ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen. Wer Steuergelder von allen Bürgern nimmt, sollte bei der Auslegung demokratischer Rechte nicht selektiv vorgehen.
Die pauschale Erklärung „AfD-Betätigung = nicht vereinbar“ wirkt wie ein Versuch, Grundrechte per Hausordnung außer Kraft zu setzen.
Der Vorstand schließt mit pathetischen Worten: „Die Menschenwürde ist unantastbar. Vielfalt ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Inklusion ist Menschenrecht.“ Das liest sich gut. Nur: Inklusion, die politisch Andersdenkende ausgrenzt, solange diese keine konkrete Pflichtverletzung begehen, ist keine Inklusion mehr. Sie ist Gesinnungspolitik.
Die Stellungnahme zeigt Haltung – aber vor allem eine Haltung, die juristisch auf tönernen Füßen steht. Wer eine Führungskraft und Betriebsrat wegen einer legalen Kandidatur öffentlich ins Abseits stellt, ohne konkrete Vorwürfe zu nennen, riskiert nicht nur Klagen, sondern auch den Vorwurf, ausgerechnet jene Ausgrenzung zu betreiben, die man bei anderen bekämpft. Das ist weder klug noch überzeugend. Es ist vor allem eines: angreifbar.
Noch etwas hat der Verein Lebenshilfe Braunschweig ignoriert: Als Träger, der überwiegend aus öffentlichen Mitteln (SGB IX, XII und VIII) finanziert wird, spielt die Lebenshilfe mit dem Feuer. Pauschale politische Unvereinbarkeitserklärungen können als Diskriminierung aufgrund politischer Überzeugung gewertet werden und drohen, Förderbedingungen oder das Vertrauen der öffentlichen Hand zu gefährden.
Gerade den Schützlingen – Menschen mit Behinderung, die auf stabile Angebote angewiesen sind – tut die Organisation damit keinen Gefallen. Statt unnötige Rechtsrisiken und Polarisierung zu schaffen, sollte sie sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: verlässliche, inklusive Unterstützung für alle, unabhängig von politischen Stürmen.
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Kommentar von Alex K.
@Winfried Bähring: Sie fordern “gerichtsfeste Beweise” und erklären im selben Kommentar alle Gerichte für staatshörig. Merken Sie’s? Egal was ich bringe — Urteile, Gutachten, hunderte Seiten Beweismaterial aus mehreren Instanzen — es zählt bei Ihnen per Definition nicht, weil die Quelle immer “das System” ist. Das ist keine Beweisforderung, das ist eine Beweisverweigerung mit eingebautem Airbag. Unter diesen Spielregeln diskutiere ich nicht, weil man dabei nur verlieren kann — nicht an Argumenten, sondern an Lebenszeit.
:-)
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Kommentar von Manfred Sonntag
An @AK!
Wer sich auf die Stasi alias Verfassungsschutz und dessen Hass- und Hetzschriften beruft, dem ist ganz offensichtlich nicht bewusst in welcher Nähe er sich selbst zum Blockwart- und IM-System dieses Unterdrückungsapparates befindet. Jeder Inlandgeheimdienst war und ist ein Spitzelverein und dient der Machtsicherung der Politiker des kollektivistischen Totalitarismus, egal ob wir diese dunklen Gestalten nun Tscheka, Gestapo, Stasi oder Securitate etc. nennen.
Ich dachte 1989 diese Ungeheuer hinter mir gelassen zu haben, aber so kann man sich täuschen.
Dank Merkel, Merz und der CDU konnte dieses Unterdrückungssystem gegen jeden "Andersdenkenden" ungestört wiederauferstehen.
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Kommentar von Winfried Bähring
Bezug auf Kommentar von AK vom 15.07.2026 um 00:32 Uhr:
Zitat: „Dein Artikel tut die ganze Zeit so, als wäre die AfD eine ganz normale Partei wie jede andere. Ist sie aber nicht“.
Ah, ja. Und an welchen Auszügen aus deren Parteiprogramm (detaillierte Quellenangaben bzw. konkrete Zitate bitte!) machst Du fest, dass sie das NICHT ist?
Zitat: „Der Verfassungsschutz stuft ausgerechnet den Landesverband, um den es hier geht, als gesichert rechtsextremistisch ein“.
Machst du Witze?
Dass der „Verfassungsschutz“ schon lange nicht (mehr) die Verfassung schützt, sondern die politische Kaste VOR der Verfassung und dem Souverän, sollte Dir spätestens seit der menschengemachten Corona-Krise mit ihren verfassungsfeindlichen, evidenzlosen Zwangsmaßnahmen (einschließlich Impfpflicht!) aufgegangen sein (s. Art 2
(2) GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich).
Oder hast Du diese Zeit in einer Höhle verschlafen?
Zitat: „Das ist die Einschätzung einer Behörde, die sich sowas gut überlegen muss, weil sie dafür vor Gericht geradestehen muss“.
Du machst schon wieder Witze. Welche Behörde, welches Gericht?
Die Judikative in Deutschland war noch nie die unabhängige dritte Gewalt.
Die deutsche Staatsanwaltschaft ist (wie sogar vom EuGH 2019 gerügt) ist dem Bundesinnenministerium (weisungsgebunden) unterstellt und der oberste Richter des Bundesverfassungsgerichtes (Harbarth) hat mit der damaligen Bundeskanzlerin Merkel diniert.
Mehr Staatsnähe und weniger Unabhängigkeit geht nicht!
Zitat: „.. weil das ganze “legale Partei, demokratische Kandidatur”-Argument sonst ziemlich hohl klingt“.
Wenn man „legale Partei“ mit „erlaubter Partei“ und „demokratische Kandidatur“ mit fairem Wahlkampf“ assoziiert, und diese beiden Dinge nicht verletzt wurden, dann klingen eher Deine „Argumente“ so ziemlich hohl.
Zitat: „Menschenwürde ist nicht irgendein PR-Slogan im Leitbild, sondern der Existenzgrund des Ladens“.
Na, und weiter?
Wieso verletzt ein Mitarbeiter der Lebenshilfe, der für die AfD kandidiert, die Menschenwürde? Steht irgendwo geschrieben, dass die AfD behinderte Mitmenschen von der Inclusion ausschließen oder gar euthanasieren will?
Zitat:
„Wer bei einer Organisation arbeitet, deren Existenzgrund die Würde von Menschen mit Behinderung ist, und gleichzeitig für eine in weiten Teilen rechtsextreme Partei antritt, hat den Widerspruch selbst geschaffen — nicht der Vorstand, der ihn benennt“.
Ich hatte Dich schon weiter oben aufgefordert:
Bringe gerichtsfeste Beweise bei, wo ganz konkret die Würde von (behinderten) Personen verletzt wird, wenn jemand für die AfD kandidiert?
Es reicht aber MITNICHEN, dass Du einfach das nachplapperst, was die AfD von irgendwelchen staatsnahen Behörden und Gerichten pauschal als Makel des „gesicherten Rechtsextremismus“ aufgestempelt bekommt?
Zitat: „[Wer] für eine in weiten Teilen rechtsextreme Partei antritt, hat den Widerspruch selbst geschaffen — nicht der Vorstand, der ihn benennt“.
Der Vorstand tut nur das Gleiche wie DU: Ihr plappert das Etikett der „in WEITEN Teilen rechtsextremen Partei“, erstellt von Behörden und Gerichten, die ihren eigentlichen demokratischen Auftrag längst aus den Augen verloren haben, gedankenlos nach, ohne einen einzigen gerichtsfesten Beleg auf den Tisch zu legen, dass hier tatsächlich ein offensichtlicher Widerspruch besteht.
Du und der Vorstand, Ihr habt bisher (genauso wie die von Euch zitierten Behörden) keinen Widerspruch BENANNT, Ihr habt vielmehr mit billigem Pauschalismus versucht, einen zu KONSTRUIEREN.
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Kommentar von T S
Als Betriebsrat und Sozialverbandsmitglied sollte besagter Kandidat doch einen nicht unerheblichen Unterstützerkreis haben: Stellt sich dieser hinter ihn, und wenn nicht, warum nicht? Letztlich geht es schließlich auch um deren Interessen.
@AK: Diese Argumentationslogik hat man in einem halben Jahrhundert real existierenden Sozialismus zu genüge serviert bekommen.
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Kommentar von Karsten Pauksch
@AK, Sie sollten sich zum einen bewusst machen, wessen Handlanger der Verfassungsschutz ist. Und zum anderen ist es ohne jede Relevanz, was der VS wie einstuft. Das ist ungefähr so, wie wenn ich sage, mein Nachbar ist eine Knalltüte. Das kann ich jedermann erzählen, es muss nicht stimmen und interessiert die wenigsten.
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Kommentar von AK
Dein Artikel tut die ganze Zeit so, als wäre die AfD eine ganz normale Partei wie jede andere. Ist sie aber nicht. Der Verfassungsschutz stuft ausgerechnet den Landesverband, um den es hier geht, als gesichert rechtsextremistisch ein — nicht “Verdacht”, nicht “Prüffall”, sondern die höchste Stufe. Das ist keine Meinung von Twitter-Aktivisten, das ist die Einschätzung einer Behörde, die sich sowas gut überlegen muss, weil sie dafür vor Gericht geradestehen muss. Diesen kleinen Fakt lässt der Artikel elegant weg, weil das ganze “legale Partei, demokratische Kandidatur”-Argument sonst ziemlich hohl klingt.
Und genau da wird’s für die Lebenshilfe relevant: Das ist ein Verein, der von Eltern behinderter Kinder gegründet wurde. Menschenwürde ist nicht irgendein PR-Slogan im Leitbild, sondern der Existenzgrund des Ladens. Dass der sich nicht neutral stellt, wenn eine Führungskraft für eine rechtsextreme Partei kandidiert, ist keine “Gesinnungspolitik” — das wäre eher Selbstverleugnung, wenn er’s nicht täte.
Kurz: Wer bei einer Organisation arbeitet, deren Existenzgrund die Würde von Menschen mit Behinderung ist, und gleichzeitig für eine in weiten Teilen rechtsextreme Partei antritt, hat den Widerspruch selbst geschaffen — nicht der Vorstand, der ihn benennt.
:-)
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Kommentar von Kurt Engel
Gefahr für unseren Staat, bitte schön. Gerade auf TE gelesen: Wie CDU/CSU die Bundesrepublik zum Stasi-Staat umbauen will VON KLAUS-RÜDIGER MAI Di, 14. Juli 2026
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Kommentar von Manfred Sonntag
Vor ein paar Jahren, ich denke es war 2020, haben sich viele über die Gedanken und Bedenken von "Jana aus Kassel" lustig gemacht. Heute ist die Wirklichkeit ihren Gedanken und Bedenken leider sehr nahe gekommen. Wenn wir dann noch die Politik und den Mainstream betrachten wie sie die Prügelorgien der SA ähnlichen "Antifa" bzw. "Widersetzen" Gruppierungen verharmlosen, dann haben wir den Beginn einer kollektivistischen Diktatur. Dabei könnte ich noch Seitenweise Beispiele der totalitären Gefangennahme aller "Andersdenkenden" wie hier in Braunschweig oder Herrn Ballweg oder Frau Dr. Witzschel durch die Eliten-Kamarilla und den Nachfahren vom Untertan Diederich Heßling berichten.