Gestern fragte Alexander-Wallasch.de zum mutmaßlichen Mord an einer 16-jährigen Ukrainerin, die von einem 31-jährigen Iraker vor einen Güterzug gestoßen wurde: „Welche Rolle spielte die Ausländerbehörde?“
Das Amtsgericht Hannover hatte zu einer misslungenen Abschiebung des Irakers erklärt, dass ein mangelhafter Antrag auf Abschiebehaft dafür die Verantwortung trage.
Laut verschiedener Medienberichte verbüßte der Iraker bis März 2025 eine Ersatzfreiheitsstrafe und konnte deshalb in diesem Zeitraum nicht abgeschoben werden. Nach März 2025 konnte er nicht abgeschoben werden, weil die Ausländerbehörde den Abschiebeantrag (nach Litauen laut Dublin-Regelung) unzureichend aufgesetzt hatte.
Muhammad A. beantragte nach der Entlassung erneut Asyl – dieses Mal in Friedland. Berichten zufolge hatte er bereits 2022 in Braunschweig einen Asylantrag gestellt, der im Dezember 2022 abgelehnt wurde.
Eine offene Frage: Weswegen musste Muhammad A. eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen? Hierbei handelt es sich um eine Freiheitsstrafe, die anstelle einer nicht gezahlten Geldstrafe angetreten werden muss, wenn die Geldstrafe auch durch Zwangsvollstreckung nicht beigetrieben werden kann. Die Höhe einer Geldstrafe orientiert sich am Einkommen und den finanziellen Verhältnissen des Verurteilten (§ 40 StGB).
Im Falle des Irakers waren das mutmaßlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also unterhalb des Satzes, den Bürgergeldempfänger beziehen. Entsprechend niedrig muss die Geldstrafe ausgefallen sein, die Muhammad A. dennoch nicht bezahlen konnte und deshalb im Gefängnis absitzen musste. Aber weswegen wurde die Geldstrafe verhängt?
Alexander-Wallasch.de fragte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Göttingen nach:
„Wir bitten um Mitteilung, welche Haftgründe konkret vorlagen bei der ‚Ersatzfreiheitsstrafe‘ gegen den heute 31-jährigen Muhammad A. in 2024/2025, der aktuell wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts an einer 16-Jährigen in U-Haft sitzt.“
Pressesprecher Oberstaatsanwalt Andreas Buick konnte zunächst keine Auskunft erteilen, da noch kein Bundeszentralregisterauszug vorlag. Inzwischen liegt ihm der Auszug vor. Der Pressesprecher teilte am späten Vormittag gegenüber Alexander-Wallasch.de mit:
„Inzwischen liegt mir der Bundeszentralregisterauszug vor. Der Beschuldigte wurde vom Amtsgericht Einbeck am 14.11.2024 wegen einer exhibitionistischen Handlung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt. Nach den rechtskräftigen Feststellungen des Amtsgerichts hat der Beschuldigte am 18. April 2024 einen Arm um eine Frau gelegt, gleichzeitig seine Hose geöffnet und seinen Penis hervorgeholt.“
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Kommentar von Heinrich Klemm
Nun, als sich selbst als homosexuell lesender, vergewaltigter Mensch:In hat er sicherlich nur aus humanitären Gründen einen Beitrag zur positiven Betrachtung - in diesem Fall wörtlich nehmend - geschlechtsspezifischer Unterschiede machen wollen, offenbar juristisch und jetzt auch medial missverstanden.
Die gesamte behördliche "Bearbeitung" diese "Einzelfalles" erweckt bei mir den Anschein, wenn nicht gar die Annahme, in Verbindung ähnlicher, zu Tausenden stattgefundenen und weiterhin täglich stattfindenden "Einzelfällen" das es sich hier um nichts anderes handelt als die adminstrative Ausübung der politischen (sozialistischen) Willensbildung seit 2015 und davor.
Gleiches gilt auch für andere Bereiche, z.B. Wirtschft, Energie, Klima, Krieg u.v.m. .
DE hat fertig, zu retten ist nichts mehr, ich muss am WE wieder auf dem Markt Mais für Popcorn kaufen, Getränke und Couch habe ich schon.
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Kommentar von Harry
Wenn man nicht das Hirn voller woker BRD-Sülze hat sondern Überlebenswillen:
Scottish Girls!
https://x.com/GoldingBF/status/1960293921671561337
Hunderprozentig mein Feeling! Aber sowas von.
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Kommentar von winfried Claus
Wir positionierten uns im Krieg in Syrien. Die leerten ihren Abschaum aus und ihre Gefängnisse. Imigration ist ein Blödwort, es ist ein Überfall. Letztendlich wird die Demokratie zerstört, wenn man das Volk austauschen kann! Die logische Konsequenz ist wohl welche, wenn "Demoweis ich was" keine Volksherrschaft ist sondern ein fremd gesteuertes Gebilde? Wenn eine Demokratie Probleme erschafft die durch eine Demokratie nicht mehr zu lösen sind, wird der Bürgerkrieg kommen und eine Diktatur. Dann steht die Grausamkeit wieder auf, von Oben gewollt!
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Kommentar von Hans Walter Müller
@ L.D.: Freikarten für Bordelle: Um die Qualität und Eignung sicherzustellen, müssen die Verantwortlichen - bevor sie ihre Schutzbefohlene dort hinbringen - es selbst auf Eignung überprüfen. Die entsprechenden Pfarrer werden gerne die Aufgabe übernehmen.
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Kommentar von Hans Walter Müller
Da sexistische Delikte offensichtlich durch Strafandrohungen nicht verhindert werden können, müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Wer für das pol. System gefährlich ist oder sonst u.U. ein persönliches Risiko darstellt (selbst als betrunkener Autofahrer), verliert sein Anrecht auf Waffenbesitz, d.h. die Waffen werden ihm weggenommen. Was kann man Sexualstraftätern wegnehmen? Warum waren in früheren Zeiten die Wächter im Harem kein Risiko für die Haremsdamen. Vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, welche Maßnahmen für psychisch-kranke Sexualstraftäter möglich sein könnten. Es muss ja nicht geschnitten werden; Hängolin sollte Möglichkeiten haben (ich weiß es nicht, bin kein Mediziner).
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Kommentar von Joly Joker
Vielleicht sollten wir uns das Böhmermann Gedicht bzgl. Erdogan ins Gedächtnis zurückrufen. Er sprach da offen von dem Ziegenficker..
Offensichtlich fehlt es in Deutschland an Ziegen; an sehr vielen Ziegen. Da diese sexuell notleidenden vorwiegend moslemischer Prägung keine Ziegen hier finden, greifen sie sich halt in ihrem animalischen triebgesteuerten Verhalten unsere Töchter und Frauen. Die sind halal; unsere Hunde, die es massenhaft gibt nicht. Was sollen diese bedauernswerte Wichte denn sonst machen. Sich gegenseitig ficken ist ja per Todesstrafe im Islam verboten.