Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wurde vom Wahlausschuss im Landkreis Friesland von der Landratswahl ausgeschlossen mit Verweis auf seine Funktionen in der in Niedersachsen vom politischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD Niedersachsen sowie auf Basis Social-Media-Äußerungen. Sichert hat jetzt dagegen geklagt.
Sichert war bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses Friesland anwesend und wurde dort angehört, bevor über seine Nichtzulassung zur Landratswahl entschieden wurde. Er selbst hatte berichtet, er habe dem Ausschuss gegenüber vorgetragen, dass er seit 15 Jahren im öffentlichen Dienst arbeite und deshalb verfassungstreu sei. Der Ausschuss folgte trotzdem der Empfehlung des Innenministeriums und lehnte seine Kandidatur einstimmig ab. Nur die AfD-Vertreterin im Ausschuss stimmte für Sichert.
Ähnlich erging es unter anderem dem Landtagsabgeordneten und AfD-Landesvize Stephan Bothe (Landratswahl Lüneburg), Thorsten Moriße (Oberbürgermeisterwahl Wilhelmshaven) und Justin Vogel (Bürgermeisterwahl Herzberg am Harz). Auch der parteilose Eugen Nazarenus in Weener wurde wegen angeblicher Reichsbürger-Nähe nicht zugelassen. Gleichzeitig wurden andere AfD-Bewerber freigegeben, darunter die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke für die Oberbürgermeisterwahl in Hannover und Robert Preuß in Gifhorn.
In einzelnen Fällen, über die wir als erste berichtet hatten, kam es nach öffentlicher Kritik und genauer Prüfung doch noch zur Zulassung – ein Hinweis darauf, wie unterschiedlich und politisch beeinflussbar die Anwendung des Verfahrens ausfallen kann. Patricia Mair (AfD) über die wir berichteten, kandidiert im niedersächsischen Salzgitter.
Erst im Juni 2026 hat das Niedersächsische Innenministerium im Einvernehmen mit dem Landeswahlleiter den „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue bei Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten“ veröffentlicht.
Interessant in dem Kontext: Niedersachsen hat bis heute kein landesweites Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz. Das ist einer der größten Transparenz-Nachteile im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern. Es gibt zwar seit Jahren Koalitionsversprechen – aktuell wieder von SPD und Grünen –, ein solches Gesetz zu schaffen, aber es ist noch nicht in Kraft.
Der Leitfaden zu Verfassungstreue erschien in Niedersachsen also wenige Monate vor der Kommunalwahl am 13. September 2026.
Bei „tatsächlichen Anhaltspunkten“, so heißt es im Papier, könnten Wahlausschüsse Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter an die Kommunalaufsicht und den Verfassungsschutz weiterreichen. Es geht um die „Gewähr“, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Tatsächlich aber passiert hier etwas ganz anders: Der Text liefert in Niedersachsen die Begründungsmuster für den systematischen Ausschluss vor allem von AfD-Kandidaten. Der Eindruck, der Leitfaden sei extra für die AfD erstellt worden, entsteht sehr deutlich.
Formal behandelt er alle Extremismusbereiche gleich. Inhaltlich, zeitlich und in der praktischen Anwendung ist er jedoch auf die Situation der niedersächsischen AfD zugeschnitten: Die Partei wurde dort von einem politischen und der SPD-Innenministerin weisungsgebundenen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Praktischerweise sorgt nun diese Einstufung laut Leitfaden für den Ausschluss. Die Schweinerei kann man in einem Satz zusammenfassen: Die SPD entsorgt hier einen Mitbewerber. Maßgeblich verantwortlich ist die SPD-Innenministerin Daniela Behrens in der Regierung ihres Parteigenossen Olaf Lies.
Bisher wurden in der laufenden Prüfung praktisch ausschließlich AfD-Bewerber überprüft und teilweise ausgeschlossen. Andere Parteien oder Einzelbewerber bleiben weitgehend unberührt. Einen vergleichbaren Leitfaden gibt es in anderen Bundesländern derzeit nicht.
Zwar kennen die meisten Länder die Verfassungstreue als Wählbarkeitsvoraussetzung für kommunale Wahlbeamte und prüfen anlassbezogen. Nach Angaben des Niedersächsischen Wahlleiters Markus Steinmetz, so ein NDR-Bericht, hat Mecklenburg-Vorpommern das gleiche Verfahren wie Niedersachsen.
Ein 23-seitiges, inhaltlich so ausdifferenziertes Papier mit expliziten Beispielen zu Remigration und Parteimitgliedschaft als „starkem Indiz“ ist jedoch bislang ein Alleinstellungsmerkmal Niedersachsens.
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Kommen wir zum konkreten Inhalt: Besonders brisant ist hier die explizite Aufnahme von „Remigrationskonzepten“. Unter menschenwürdeverletzenden und diskriminierenden Verhaltensweisen heißt es wörtlich: „der Befürwortung oder Forderung rechtlicher Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen aufgrund ethnischer, kultureller oder weltanschaulicher Kriterien (so etwa die auf ethnokulturelle Homogenität abzielenden sog. ‚Remigrationskonzepte‘, soweit diese auf rechtliche Abwertung, Entrechtung oder dauerhafte Ausgrenzung gerichtet sind)“.
Hier wird eine zentrale programmatische Forderung der AfD direkt in den Katalog möglicher Verfassungszweifel aufgenommen. Die Einschränkung „soweit … gerichtet“ ändert nichts daran: Die Behörde entscheidet, wann eine migrationspolitische Position zur Menschenwürdeverletzung wird. Politische Programmatik rückt damit unmittelbar an die Verfassungstreue-Prüfung heran. Das ist ein Skandal, der in seiner Tragweite noch nicht hinreichend öffentlich gemacht wurde. Aber dafür bräuchte es reichenweitenstarke etablierte Medien die auch bereit sind, zu berichten.
Noch schwerwiegender ist der Maßstab selbst. Der Leitfaden definiert die „Gewähr“ als „wertende, zukunftsgerichtete Prognose“. Zweifel reichen bereits, „wenn der Wahlausschuss … nicht mehr positiv überzeugt ist, dass diese Gewähr besteht“. Als „tatsächliche Anhaltspunkte“ genügen „belegte öffentliche Aussagen (z. B. … Postings in sozialen Medien)“ oder Demonstrations-Teilnahmen. Der schwerwiegende und – in diesem Fall auch demokratieschädigende – Eingriff ins passive Wahlrecht wird damit an eine subjektive Zukunftseinschätzung und an alltägliche politische Äußerungen geknüpft – eine unverhältnismäßig niedrige Hürde. Eine politische Hürde!
Dazu kommt die institutionelle Verflechtung: Die Kommunalaufsicht – bei vielen Landkreisen und größeren Städten das Innenministerium selbst – kann den Verfassungsschutz um Auskunft ersuchen. Beide sitzen unter demselben Haus. Der einen ist dem anderen gegenüber weisungsgebunden. Der Leitfaden betont zwar die Unverbindlichkeit der VS-Erkenntnisse und die Eigenverantwortung des Wahlausschusses, die politische Nähe und Abhängigkleit bleibt jedoch strukturell angelegt und nährt den Vorwurf der selektiven Anwendung massiv.
Schließlich erfolgt die Prüfung durch die Kommunalaufsicht in der Regel ohne vorherige Anhörung des Betroffenen. Der Leitfaden stellt klar: „Eine vorherige Anhörung der Bewerberin oder des Bewerbers durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgt nicht.“ Erst beim Wahlausschuss, oft erst in der Sitzung, darf sich der Kandidat äußern. Eine belastende Stellungnahme wird also bereits erstellt und weitergereicht, bevor der Betroffene Gehör erhält – ein klarer Verstoß gegen elementare Verfahrensfairness bei einem so einschneidenden Eingriff. Nur wo kein Kläger ist, findet sich auch kein Richter – bisher.
Der Leitfaden gibt vor, die Demokratie zu schützen. Tatsächlich aber senkt er die Hürden für den Ausschluss politischer Gegner, macht programmatische Positionen zum potenziellen K.o.-Kriterium und konzentriert die Prüfungsmacht in einem politisch geführten Ministerium, dass so Mitbewerber aus dem Feld räumen kann. Was als einheitliche Verwaltungspraxis verkauft wird, ist ein Instrument der Vorauswahl – und eines, das in dieser Form und Timing derzeit nur in Niedersachsen existiert. Wenn es erfolgreich ist, besteht die Gefahr, dass es Nachahmer findet. Die Demokratie ist in Gefahr. Die SPD in Niedersachsen ist zur Gefahr für die Demokratie geworden.
Ergänzende Information:
Die Verfassungsschutzämter von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen haben die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte die Gesamtpartei im Mai 2025 ebenfalls als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Nach einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 darf das BfV diese Bezeichnung und die entsprechende Behandlung vorerst nicht öffentlich fortführen. Die AfD wird dort aktuell weiter als Verdachtsfall geführt. Das Hauptsacheverfahren läuft noch.
Alle genannten. Verfassungsschutzämter sind ihren Innenministerien gegenüber weisungsgebunden. Die Innenminister der Länder kommen von der CDU und der SPD, der Bundesinnenminister von der CSU – CDU und SPD sind Mitbewerber der AfD bei den kommenden Landtagswahlen. Die AfD ist in allen Fällen haushoch führend. In Sachsen-Anhalt muss die SPD wegen der Fünfprozenthürde sogar um den Einzug ins Parlament bangen.
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