LMA will Regierungsmedien in den sozialen Medien ganz nach oben pushen

Nur bei uns: Das geheime Strategiepapier der Landesmedienanstalten ungekürzt

von Alexander Wallasch

Ein mehrstufiges System, das staatlich definierte Inhalte algorithmisch bevorzugt© Quelle: BLM, Screenshot, Grok

Die Landesmedienanstalt BLM plant einen massiven Eingriff in die Algorithmen von YouTube, TikTok, Facebook & Co. Bestimmte journalistisch-redaktionelle Inhalte sollen künftig per staatlicher Vorgabe automatisch besser sichtbar und höher platziert werden.

Hier veröffentliche ich exklusiv und vollständig das gesamte interne Strategiepapier der BLM mit dem Titel „Vielfalt sichtbar machen – Auffindbarkeitsregulierung weiterentwickeln“. Uns liegt das Dokument komplett vor. Transparent für unsere Leser.

Das Papier stellt fest: Der Medienstaatsvertrag sieht bereits vor, dass sogenannte „Public-Value-Angebote“ (also als besonders wertvoll geltende Inhalte) leichter auffindbar sein sollen. Die reale Nutzung verlagert sich aber immer stärker in die personalisierten Feeds der Plattformen. Dort würden – laut BLM – vor allem polarisierende oder „desinformierende“ Inhalte bevorzugt. Das bedrohe die sachliche Grundlage des öffentlichen Diskurses und sei eine „demokratische Kernfrage“.

Die Lösung der Behörde: Ein mehrstufiges System, das staatlich definierte Inhalte algorithmisch bevorzugt.

Stufe 1 – Zulassungsverfahren
Wer darf den „Public-Value-Status“ erhalten? Ziel sind „verlässliche Anbieter“, die regelmäßig journalistische Informationsangebote nach Standards liefern und die Rechtsordnung einhalten. Zentrale Kriterien: Geschäftsmaßigkeit, Unparteilichkeit und journalistische Unabhängigkeit. Das Antragsrecht soll allen publizistischen Anbietern offenstehen.

Stufe 2 – Bestimmungsverfahren
Welche konkreten Inhalte gelten als „Public-Value“? Der Fokus liegt auf aktuellen, relevanten informationsbezogenen Beiträgen. Maßgeblich sind Aktualität, Relevanz für das öffentliche Interesse und journalistische Qualität. Besonders genannt: Nachrichten, Magazine, Reportagen und Dokumentationen.

Stufe 3 – Umsetzung in algorithmischen Empfehlungssystemen
Die Anbieter kennzeichnen die Inhalte selbst (sog. Flagging). Diese sollen dann in den Empfehlungssystemen der Plattformen leichter auffindbar gemacht werden. Die BLM betont, dies ergänze nur die bestehende Kuratierung und schränke weder Anbieter noch Nutzer ein. Gleichzeitig sollen Plattformen, die maßgeblich beeinflussen, was Nutzer sehen, „nachvollziehbare und messbare Konzepte“ vorlegen. Die Einführung einer gesetzlichen Quote für solche Inhalte wird als Option genannt.

Stufe 4 – Überprüfungsverfahren
Die Landesmedienanstalten kontrollieren die Einhaltung regelmäßig durch Stichproben.

Dieses Papier zeigt den nächsten großen Schritt: Die Landesmedienanstalten wollen nicht mehr nur klassischen Rundfunk beaufsichtigen, sondern direkt mitbestimmen, welche Inhalte in euren personalisierten Feeds oben stehen. Unter den wohlklingenden Begriffen „Vielfalt sichern“ und „Demokratie stärken“ entsteht ein System, in dem staatliche Behörden festlegen, was „wertvoll“ genug ist, um algorithmisch bevorzugt zu werden.

Das vollständige Strategiepapier hier und transparent für alle Leser vor. Es ist ein weiterer Beleg dafür, wohin die Auffindbarkeitsregulierung in Deutschland steuert.

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