Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU rennt dem Wallasch-Urteil hinterher und nennt es „Vorangehen“

Özdemirs CDU-Minister fordert, was das Wallasch-Urteil bereits erzwungen hat – Die Politik erntet, was wir gerichtlich erstritten haben

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Hagel will bundesweit vorangehen – das Wallasch-Urteil war aber schon da© Quelle: Wikipedia/CC BY-SA 4.0/Manuel Hagel at Deutsches Musikfest 2025, Urteil, Montage: Wallasch

Innenminister Manuel Hagel (CDU) präsentiert sich als mutiger Reformer: Baden-Württemberg gehe voran und werde künftig immer die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen nennen. Was er unterschlägt: Nach dem Wallasch-Urteil blieb ihm gar nichts anderes übrig. Wir haben die Auskunftspflicht erzwungen – Hagel entert jetzt nur noch den Erfolg, den er selbst nicht verhindern konnte.

Der 38-jährige Manuel Hagel ist CDU-Innenminister unter dem Grünen Ministerpräsidenten Cem Özdemir. Dort regiert eine schwarz-grüne Koalition.

Gestern nun hatte Hagel exklusiv gegenüber „Bild“ erklärt, sein Land wolle vorangehen, einen Vorstoß wagen und immer die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen nennen. Hagel forderte eine bundesweite einheitliche Regelung.

Wörtlich sagte der Innenminister und stellvertretende Ministerpräsident seines Landes gegenüber der Zeitung – und weitere Zeitungen und Portale haben diese Meldung übernommen:

„Wir gehen jetzt in Baden-Württemberg voran. Im nächsten Schritt gehört für mich genauso dazu, dass wir eine bundesweit einheitliche Nennung der Staatsangehörigkeit in polizeilichen Meldeberichten umsetzen.“

Das ist lobenswert, das fordern wir seit Jahren immer wieder und mussten uns darum immer wieder mit Polizeien und Staatsanwaltschaften herumschlagen. Allerdings hatten wir zuletzt die Nase voll und haben gegen eine erneute Auskunftsverweigerung geklagt und verloren. Jedenfalls zunächst. Wir haben weiter geklagt und ein Grundsatzurteil erwirkt!

Zur Erinnerung: Konkret wollte die Staatsanwaltschaft Hannover die Auskunft darüber verweigern, welche Nationalität der Festgenommene hat, der auf einem Kinderspielplatz einen Dreijährigen entführen und die diese Entführung vereitelnde Großmutter mit einer Schere angriff und verletzte. Wir haben geklagt und in zweiter Instanz gewonnen.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz kommentierte unseren Sieg Mitte Mai:

„Die Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 20.05.2026 (Az. 10 ME 174/26) ist ein Meilenstein für die Informationsfreiheit. Zugleich macht sie deutlich, dass staatliche Stellen – insbesondere Staatsanwaltschaften – nicht befugt sind, im Rahmen presserechtlicher Auskunftsansprüche eine politische Einordnung oder Bewertung des anfragenden Mediums vorzunehmen.“

Maßgeblich sei, so RA Schmitz, nicht die politische oder weltanschauliche Verortung eines Presseorgans, sondern allein dessen presserechtliche Berechtigung und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Staat, der Informationszugänge von vermuteten politischen Haltungen abhängig mache, würde die Freiheit der Presse und die Offenheit des demokratischen Diskurses in ihrem Kern gefährden.

Verstörend bleibt, dass es nicht die großen etablierten Medienhäuser mit ihren umfassenden Rechtsabteilungen waren, die diese Entscheidung herbeigeführt haben, sondern dass wir es ohne jede Rechtsabteilung und ohne jede Mittel für solche Auseinandersetzungen durchgesetzt haben.

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Aber was hat das nun mit dem gestrigen Vorstoß des Innenministers von Baden-Württemberg zu tun? Sehr viel. Die Staatsanwaltschaft im baden-württembergischen Karlsruhe untersteht der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, die wiederum gegenüber dem Justizminister von Baden-Württemberg, Moritz Oppelt, weisungsgebunden ist. Und Oppelt ist einer der sechs CDU-Minister in der Landesregierung des grünen Özdemir. Und wir hatten nach unserem Sieg vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erneut eine Anfrage gestellt, dieses Mal an besagte Staatsanwaltschaft Karlsruhe.

Die Vorgeschichte: In Esslingen war es zu schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und zur Festnahme mehrerer Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 16 Jahren gekommen. Ermittelt wurde auch wegen „Verabredung zum Mord“. Und zunächst dasselbe Bild wie gewohnt: Der Hintergrund der Täter wird verschwiegen.

Und die etablierten Medien fragten einfach nicht nach. Wir schon. Und bekamen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zunächst folgende Auskunft:

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über die Pressemitteilung hinaus, die Sie hier abrufen können (Link), aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Minderjährigen keine weiteren Informationen geben können.“

Schutz der Bevölkerung durch umfassende Aufklärung also Fehlanzeige? Also Zeit für einen Anruf und Hinweis auf das Grundsatzurteil, das wir selbstverständlich auch gleich per E-Mail zur Verfügung stellten. Ergebnis: Karlsruhe teilte mit, das Grundsatzurteil prüfen zu wollen.

Und siehe da, in einer weiteren Mail wurde uns mitgeteilt, dass der festgenommene Tatverdächtige Iraker sei. Oder kürzer gesagt: Das von RA Schmitz für Alexander-Wallasch.de erkämpfte Wallasch-Urteil führt zum gewünschten Ergebnis. Der Praxistest ist bestanden!

Dieses Grundsatzurteil ist nun also über den Hinweis auf unser Grundsatzurteil gegen die Staatsanwaltschaft Karlsruhe offenbar beim CDU-Innenminister Manuel Hagel angekommen. Der weiß nun also, dass die Auskunft seit dem Wallasch-Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts erteilt werden muss.

Und er weiß auch, dass die Pressevertreter sich jetzt mit dem Wallasch-Urteil zuverlässig die Nennung des Hintergrunds eines Tatverdächtigen erzwingen können.

Also was macht CDU-Landesinnenminister Manuel Hagel? Er geht in die Offensive und erklärt, die Nationalitäten zukünftig nennen zu wollen und fordert das – möglicherweise auch auf der kommenden Innenministerkonferenz der Länder – für alle Bundesländer.

Was er dabei allerdings unterschlagen hat: Was er fordert, hat das Wallasch-Urteil bereits durchgesetzt! Und er kann es aus Karlsruhe wissen, dass es binnen Stunden auch faktisch gegen politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften und Polizeien durchgesetzt werden kann und von uns bereits erfolgreich durchgesetzt wurde.

Bleibt die Frage, warum Manuel Hagel hier vergessen hat zu erwähnen, dass ihm nach dem Wallasch-Urteil gar nichts anderes übrig bleibt.

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