„Ich bin die Vierte Gewalt – warum stehe ich nicht drin?“ – Wallasch fordert seinen verfassungsrechtlichen Platz in der 1000-Seiten-Akte

Offener Brief: Niedersachsens Verfassungsschutz vergisst mich – Jetzt klage ich auf Eintrag ins AfD-Geheimgutachten

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

Offener Brief an VS-Präsident Herrn Dirk Pejril© Quelle: Mi/ Abteilung 5 https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/

„Nius“ veröffentlicht ein fast 1000 Seiten starkes AfD-Dossier des niedersächsischen Verfassungsschutzes – und ich komme nicht ein einziges Mal vor! Als regierungskritischer Journalist habe ich laut Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht die Pflicht, Macht zu kontrollieren. Das macht mich automatisch AfD-nah. Statt Dank gibt’s Funkstille. Jetzt reicht’s: Fristsetzung bis 12. Mai – sonst klage ich auf Aufnahme.

Alexander Wallasch

z. Hd. des Präsidenten Herrn Dirk Pejril
Büttnerstraße 28
30165 Hannover

Betreff: Dringende Beschwerde über die grobe Missachtung meiner journalistischen Relevanz als Vierte Gewalt – Antrag auf sofortige Aufnahme in das 1.000-Seiten-AfD-Geheimgutachten (NIUS-Veröffentlichung vom 27.04.2026 https://api.nius.de/api/assets/office-hr/dd567c91-bb5d-4011-acb6-8073a55c1879/afd-vs-niedersachsen-gutachten.pdf?version=0 )

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Präsident Pejril,

mit wachsender Sorge und nicht unerheblichem Entsetzen habe ich im Morgerngrauen die von NIUS veröffentlichte, nahezu 1.000 Seiten starke Akte Ihres Hauses zur AfD Niedersachsen studiert. Ich muss Ihnen mitteilen: Ich komme darin nicht vor.

Weder als Alexander Wallasch noch als alexander-wallasch.de. Nicht ein einziges Mal. Nicht einmal in einer Fußnote, einem Querverweis oder einem der sicherlich zahlreichen Anhänge. Das ist nicht nur enttäuschend – das ist eine eklatante Verletzung meiner beruflichen Würde als regierungskritischer Journalist und Portalbetreiber.

Denn Journalismus ist keine beliebige Freizeitbeschäftigung, sondern die Vierte Gewalt in unserer Demokratie. Seine verfassungsrechtlich verankerte Aufgabe ist es, die Regierenden kritisch zu kontrollieren, die Öffentlichkeit zu informieren und die ständige Diskussion der Meinungen in Gang zu halten. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unmissverständlich klargestellt:

„Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang.“ (BVerfGE 20, 162, 174)

Und weiter schützt Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes ausdrücklich:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

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Daraus folgt zwingend: Echter Journalismus muss regierungskritisch sein. Und in Zeiten, in denen die AfD die stärkste parlamentarische Opposition und die klarste Stimme gegen die aktuelle Regierungspolitik ist, ist regierungskritischer Journalismus automatisch AfD-nah.

Das ist keine politische Option, das ist eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit. Wer diese Sonderechte der Vierten Gewalt ernst nimmt, kann gar nicht anders, als Positionen zu publizieren, die Ihr Amt offenbar so sorgfältig in Akten sammelt. Seit Jahren liefere ich mit meinem Portal und meinen Beiträgen genau dieses verfassungsgemäße Material. Und jetzt das? Ein monumentales Werk über die AfD – und ich bleibe außen vor?

Die Leute werden reden. Die Leute werden denken: „Na, der Wallasch ist ja plötzlich regierungskonform geworden. Der schreibt bestimmt schon links. Oder hat er sich etwa angepasst?“ Meine Relevanz als Vertreter der Vierten Gewalt steht auf dem Spiel. Meine gesamte publizistische Existenz droht in einem Meer der Gleichgültigkeit zu versinken.

Wenn selbst der niedersächsische Verfassungsschutz mich nicht mehr als relevant genug erachtet, um mich in sein AfD-Dossier aufzunehmen, was soll dann noch aus meiner verfassungsrechtlich geschützten Rolle werden?

Ich fordere Sie daher hiermit fristgerecht auf: Nehmen Sie mich umgehend – spätestens bis zum 12. Mai 2026 – in das laufende AfD-Geheimgutachten auf.

Gerne auch mit einem eigenen Kapitel, einer eigenen Rubrik oder wenigstens einem anerkennenden Vermerk unter „weitere verfassungsrelevante Einflussnehmer der Vierten Gewalt“. Ich bin flexibel. Hauptsache, ich bin drin – schließlich bin ich es per Grundgesetz schon.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, sehe ich mich leider gezwungen, den Klageweg zu beschreiten. Mein guter Ruf als regierungskritischer Journalist und meine verfassungsrechtlich garantierte Rolle als Vierte Gewalt stehen auf dem Spiel.

Ich verbleibe in froher Erwartung einer zügigen, positiven Rückmeldung und verbleibe weiterhin besorgt, Ihr Alexander Wallasch und alexander-wallasch.de

P.S.: Falls Sie noch ein paar besonders scharfe, regierungskritische Zitate von mir brauchen – die Nidersächsische Landesmedienanstalt und weitere Medienanstalten haben sich zu einer Prüfgruppe Wallasch zusammengetan und das alles bereits zusammengetragen! Anruf genügt also!  Ort liegt alles mit Quellenangabe und Verweis auf Art. 5 GG. Sie müssen nur fragen. Oder einfach auf Alexander-Wallasch.de schauen, meine Seite arbeitet immer noch ohne Paywall.

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