Das Wallasch-Grundsatzurteil wird totgeschwiegen

Politik und Medien ernten, was Wallasch erstritten hat

von Alexander Wallasch

Ein Grundsatzurteil erstritten von RA Dirk Schmitz MA© Quelle: Wallasch/ Grok

Während CDU und Medien die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen als neue Forderung verkaufen, gilt seit dem Wallasch-Urteil vom Mai 2026: Jedes Medium kann die Auskunft entlang des Wallasch-Urteils sofort erzwingen. Die CDU-Politiker Hagel und Throm laufen hinterher – und tun so, als wären sie die Erfinder. Und die Medien fressen es auch noch.

Während RA Dirk Schmitz für uns im Mai 2026 vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein echtes Grundsatzurteil erstritten haben – Az. 10 ME 174/26 –, das Behörden verpflichtet, der Presse die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen mitzuteilen, und zwar unabhängig von der politischen Haltung des anfragenden Mediums, tun Bundes-CDU, Landes-CDU und Medien wie Focus online so, als wäre die Forderung nach Nennung der Nationalität eine brandneue politische Idee.

Das Urteil vom 20. Mai 2026 stellt allerdings bereits klar: Staatsanwaltschaften und Polizeien dürfen die Auskunft nicht verweigern, sie dürfen keine Gesinnungsprüfung vornehmen und sie müssen alle Medien gleich behandeln.

Seitdem kann jedes Medium, vom lokalen Blog bis zur großen Redaktion, die Nationalität mit Verweis auf dieses Wallasch-Urteil erzwingen. Der Praxistest ist längst bestanden: Nach dem Hinweis auf die Entscheidung musste die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Herkunft eines Tatverdächtigen offenlegen. Die Rechtslage ist also klar – und trotzdem schreibt Focus über Alexander Throm, den innenpolitischen Sprecher der CDU und über Manuel Hagel, CDU-Innenminister von Baden-Württemberg, so, als würden die beiden etwas Bahnbrechendes fordern.

Throm will eine bundeseinheitliche Regelung, Hagel kündigt an, Baden-Württemberg gehe „voran“ und nenne künftig grundsätzlich die Staatsangehörigkeit. Beide präsentieren sich als Vorreiter der Transparenz. Dabei wissen sie oder müssten sie wissen, dass das juristische Fundament bereits vom Wallasch-Urteil gelegt ist.

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Hagel folgte dem Urteil praktisch unmittelbar, ohne es zu nennen. Nachdem die Karlsruher Staatsanwaltschaft unter dem Druck des Wallasch-Urteils nachgegeben hatte, erklärte der baden-württembergische Innenminister plötzlich, man werde die Verwaltungsvorschrift ändern und die Nationalität aktiv nennen. Er fordert sogar eine bundesweite Regelung und beklagt, dass in Baden-Württemberg das eine und in Berlin das andere gelte.

Das klingt mutig, ist aber in Wahrheit eine politische Frontbegradigung. Was er als eigenen Vorstoß verkauft, ist der Vollzug einer gerichtlichen Entscheidung, die freie Journalisten ohne große Rechtsabteilung und ohne Parteiapparat erkämpft haben.

Beispielsweise Focus online übernimmt diese Erzählung ungeprüft. In dem Artikel vom 20. Juli 2026 liest man viel über Hagel, Throm, den Pressekodex und die unterschiedlichen Länderpraktiken – kein Wort über das OVG-Niedersachsen-Urteil, kein Wort über das Medium, dass diese Auskunftspflicht durchgesetzt hat. So entsteht der Eindruck, die Politik entdecke gerade erst die Transparenz, während sie in Wahrheit den Erfolg anderer erntet.

Das ist mindestens unredlich gegenüber RA Schmitz und uns. Und es ist ein symptomatisches Beispiel dafür, wie etablierte Medien und Parteien die Geschichte umschreiben wollen, sobald ein Ergebnis politisch opportun erscheint.

Die Forderung nach Nennung der Nationalität ist seit dem Wallasch-Urteil in einem entscheidenden Punkt anachronistisch: Sie muss nicht mehr mühsam politisch erstritten werden, weil jedes Medium sie bereits jetzt gerichtlich durchsetzen kann. Dafür haben wir gestritten und sind in Vorleistung gegangen.

 

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