Polizeimeldung nennt die Nationalität nicht – Wir haben nachgefragt

Polizeibekannter Kosovare läuft mit Messer durch Braunschweiger Innenstadt und bedroht Passantin

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Polizeilich bereits u.a. wegen Körperverletzung, Diebstahl, Bedrohung und Straftaten nach dem BtmG in Erscheinung getreten.© Quelle: Pixabay/nickfrom, falco, Montage: Wallasch

Schon zum Zwecke der Prävention ist es Aufgabe der Medien, auf die Nationalität von Straftätern hinzuweisen, wenn die Polizei diese Zuordnung nicht mehr vornimmt. Der Pressekodex untersagt dies explizit nicht und die Polizei muss auf Nachfrage der Medien Auskunft erteilen. Wir haben nachgefragt.

Die Straftat ereignete sich am 27. April und 14:50 Uhr in Braunschweig.

Die Polizei fasste den Tathergang wie folgt zusammen:

„Am Montagnachmittag kam es in der Innenstadt zu einer Bedrohung mit einem Messer zum Nachteil einer 34-jährigen Passantin. Ein 37-Jähriger bedrohte sie unter anderem damit, indem er sein mitgeführtes Messer in den Mund nahm und mit der Zunge ableckte. Anschließend ging er weiter auf sie zu und bedrohte sie ebenfalls mit Worten. Das Messer hatte der Mann zuvor wieder eingesteckt. Die 34-Jährige konnte Abstand nehmen und die Polizei informieren.

Unter Androhung des Schusswaffengebrauches durch die eingesetzten Beamten konnte der 37-Jährige zu Boden gesprochen werden. Anschließend gelang es den Polizeikräften diesen verletzungsfrei am Boden zu fixieren und ihm Handfesseln anzulegen. Das Messer wurde neben dem 37-Jährigen auf dem Boden aufgefunden und beschlagnahmt. Während des Einsatzes kam es zu keiner Gefährdung von Unbeteiligten. Nach einer Begutachtung durch den sozialpsychiatrischen Dienst wurde der 37-Jährige in Gewahrsam genommen. Ein Strafverfahren wegen Bedrohung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz wurden eingeleitet.“

Auf unsere Nachfrage hin antwortete die Braunschweiger Polizei:


„Der Beschuldigte hat die kosovarische Staatsangehörigkeit und ist polizeilich bereits u.a. wegen Körperverletzung, Diebstahl, Bedrohung und Straftaten nach dem BtmG in Erscheinung getreten.

„Zu Boden sprechen“ bedeutet die verbale Aufforderung sich auf den Boden zu legen. Da der Notruf zu diesem Einsatz von einer „Bewaffnung mit einer Machete“ sprach, erging die Aufforderung unter Vorhalt der Dienstwaffe. Anmerkung: die hiesig genutzten Dienstwaffen der Fa. Heckler&Koch verfügen über keine Sicherung im klassischen Sinne.

Der Begriff Gefahrenlage ist sehr unspezifisch. Eine Person, die mit einem Messer in der Hand in der Innenstadt Passanten bedroht, stellt aus polizeilicher Sicht eine Gefahr dar.

Der erste Funkstreifenwagen war 3 Minuten nach Eingang des Notrufs vor Ort. Der Einsatzort liegt unmittelbar in der Nähe des Polizeikommissariats Mitte, sodass in diesem Fall keine lange Anfahrt bestand.“

Ihre Unterstützung zählt

Mit PayPal

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Kommentare