Wer die Debatte um die illegale Migration nach Deutschland seit 2015 medial begleitet hat, erinnert sich sicher noch an die Diskussion um die Menschenwürdigkeit von Tests – wie etwa das Röntgen der Handgelenke – zur Altersfeststellung. Etwa die Österreicher machten es, Deutschland tat sich schwerer.
Hintergrund: Einer Zurückweisung von Minderjährigen – und hier vor allem unbegleiteten Minderjährigen – sind hohe rechtliche Hürden gesetzt. So muss etwa sichergestellt werden, dass Jugendliche nach der Rückkehr in ihrer Heimat auch betreut werden.
Das wussten bald immer mehr illegale Zuwanderer, die Fälle von erwachsenen Männern, die als Minderjährige in Deutschland blieben, häuften sich. Eine Frage, die zehn Jahre nach Beginn der illegalen Massenzuwanderung für Aufmerksamkeit sorgte, veranlasste DPolG-Boss Heiko Teggatz jetzt dazu, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Die Strafanzeige liegt Alexander-Wallasch.de exklusiv vor. Hat eine NGO Migranten proaktiv dazu geraten, ihr Alter falsch anzugeben, um als Minderjährige nicht zurückgewiesen werden zu können?
Die Vorgeschichte hat die Journalistin Zara Riffler hier bereits für Euronews aufgeschrieben.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
Hier die Strafanzeige von DPolG-Boss Heiko Teggatz im Wortlaut:
Hiermit erstatte ich
STRAFANZEIGE
gegen unbekannt
Sachverhalt:
Am 9. Mai 2025 kam es am Bahnhof in Frankfurt/Oder zu einer unerlaubten Einreise von drei somalischen Staatsangehörigen. Dieser Fall hat medial für ganz erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt, da die VI Kammer des Berliner Verwaltungsgericht die von der Bundespolizei durchgeführten Zurückweisungen in einer einstweiligen Entscheidung für rechtswidrig erklärt
hat. (VG Berlin Az. VG 6 L 191/25, 192/25, 193/25 vom 2. Juni 2025).
Aus den Entscheidungsbegründungen geht hervor, dass die drei somalischen
Staatsangehörigen bereits zuvor mehrfach versucht haben, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Dieses jedoch ohne Erfolg.
Weiter wurde medial darüber berichtet, dass die drei somalischen Staatsangehörigen durch unbekannte Personen, welche möglicherweise dem Verein ProAsyl angehören oder zumindest für diesen aktiv sind, in Polen beherbergt und mit neuer Bekleidung sowie möglicherweise
mit neuen Mobilfunkgeräten ausgestattet wurden.
https://de.euronews.com/my-europe/2025/06/04/insider-nach-zuruckweisungs-urteil-somalierin-sieht-keinesfalls-minderjahrig-aus
https://m.bild.de/politik/inland/gericht-stoppte-zurueckweisung-so-tricksten-3-somalier-asyl-hammer-herbei-683e982a0156896c3bbcd5de?wtmc=whtspp-shr
Auch in den Entscheidungsgründen wird auf eine Person hingewiesen, welche „Nothilfe“ geleistet hätte, dieses aber auf Dauer nicht weiter finanzieren könne.
Ob eine weitere Unterstützung mit finanziellen Mitteln erfolgte, kann der Entscheidungsbegründung nicht entnommen werden.
In Vorbereitung auf einen erneuten Versuch der unerlaubten Einreise wurde Medienberichten zufolge, möglicherweise durch den Verein ProAsyl eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
Möglicherweise geschah dieses bereits vor der Tatbegehung der unerlaubten Einreise durch die somalischen Staatsangehörigen. Vermutlich wurden diese auch durch unbekannte Personen, welche dem Verein ProAsyl angehören oder für diesen tätig sind, beraten und bei der Tatbegehung begleitet und unterstützt.
Aus diesem Sachverhalt könnten sich folgende Straftatbestände ergeben:
1. 2. Einschleusen von Ausländern §96 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b. AufenthG
Beihilfe zur unerlaubten Einreise §95 Abs. 1 Nr. 3, §95 Abs. 3 AufenthG i.V.m
§27 StGB
Mindestens eine der drei somalischen Staatsangehörigen soll bei der Kontrolle die Kopie einer Geburtsurkunde vorgelegt haben, welche möglicherweise ge- oder verfälscht war und zum Ziel hatte, dass Alter der Person und damit wesentliche Teile der Identität zu verschleiern.
Hier könnte der Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sein, da dieses
Dokument zur Täuschung im Rechtsverkehr benutzt wurde. Fraglich ist, wie die Person an dieses Dokument gelangt ist und wer dieses Dokument hergestellt hat.
Möglicherweise könnte der Straftatbestand des §267 StGB erfüllt sein.
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen „unbekannt“ wegen:
1. 2. Einschleusen von Ausländern gem. §96 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b. AufenthG
Beihilfe zur unerlaubten Einreise gem. §95 Abs. 1 Nr. 3, §95 Abs. 3 AufenthG
i.V.m §27 StGB
3. Urkundenfälschung gem. §267 StGB
Sollten sich aus dem geschilderten Sachverhalt oder den medialen Berichterstattungen weitere mögliche Straftatbestände ergeben, welche von mir nicht explizit benannt wurden, bitte ich auch diese zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Teggatz
Strafanzeige von Heiko Teggatz gegen Unbekannt
05062025_strafanzeige_sta_frankf.pdf [270,7 KiB]
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von Robert
Das Schweigen seit über zwei Wochen sagt alles.
Es bleibt unwidersprochen, weil es wahr ist: Der Grenzübertritt der drei Somalier war absolut legal und damit auch das Vorgehen von Pro Asyl. Das steht inzwischen fest und widerlegt die Verdächtigungen der Anzeige.
melden
Kommentar von Robert
Sehr geehrter Herr Wallasch, könnten Sie bitte Stellung nehmen zu der Darstellung, dass diese Anzeige von unzutreffenden Voraussetzungen ausgeht. Das kann man so nicht einfach stehen lassen und wäre für die Leser dieser Seite wichtig.
melden
Kommentar von Andreas Penselin
Die drei Somalier klagten gegen die Zurückweisung beim Verwaltungsgericht Frankfurt/ Oder. Dieser verwies am 15. Mai die Klage an der Verwaltungsgericht Berlin, da der Sitz der Antragsgegnerin, die Bundespoliziebehörde, ihren Sitz in Berlin hat. Die zunächst zuständige Einzelrichterin verwies die Klage wegen der grundlegenden Bedeutung (also über den Einzelfall hinausgehend!) an die 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts. Dieses ordnete in seinem Urteil vom 2. Juni (6 L 191/25 sowie 6 L 192/25 und 6 L 193/25) den Grenzübertritt aller drei Somalier an. Laut Auskunft des Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wurde ihr Aufenthaltsort aus medizinischen und weiteren Gründen nach Berlin verlegt. Sie befinden sich absolut legal in Berlin.
Ein Einschleusen hat nicht stattgefunden. Deswegen gibt es auch keine Einschleuser - und schon gar nicht ist Pro Asyl dahingehend zu verdächtigen.
Deswegen wurden die Ermittlungen als unbegründet eingestellt.
Wenn sie hier wissentlich ihrer Unwahrheit weiter aufgestellt werden, erfüllt dies den Straftatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB.
Wenn dieser rein sachlich juristische Kommentar wiederum gelöscht wird, findet auf dieser Seite die Zensur unliebsamer Tatsachen statt, die den Lesern offensichtlich verschwiegen werden sollen.
melden
Kommentar von AB
Warum spielt „Deutschland“ in der Geschichte der vergangenen Jahrhunderte eine derart maßgebliche Rolle? Warum wird „Deutschland“ heute kleingehalten?
Die Artikelserie „Geld und Glauben“ greift auf die für Jedermann öffentlich einsehbare Quelle Wikipedia zurück, dies im vollen Bewusstsein, dass diese „Enzyklopädie“ bisweilen lückenhaft und besonders in Bezug auf die Neuzeit politisch gefärbt ist. (n8waechter net)
Dr. Daniele Ganser: CIA manipuliert Medien (17.10.24)
Geheimdienste nutzen die Massenmedien um die öffentliche Meinung ... Daniele Ganser: Propaganda – Wie unsere Gedanken und Gefühle gelenkt werden. (youtube)
Der Große Wendig, Richtigstellungen zur Zeitgeschichte
Das Gesamtwerk umfaßt ohne Index 3.616 Seiten. Das im Grabert-Verlag erschienene Werk will aufzeigen, wie die Geschichte zu Lasten Deutschlands an einigen entscheidenden Stellen umgeschrieben oder bewußt falsch interpretiert wurde. Das Werk besteht aus 1151 voneinander unabhängigen Aufsätzen bzw. Richtigstellungen und eignet sich somit zu tiefergehender Recherche und zum Argumentieren.
Genug fundiertes Material, um sich eine eigene durchdachte Meinung jenseits des Mainstream zu bilden.
melden
Kommentar von Thomin Weller
Die meisten haben immer noch nicht verstanden das die Staatskirchen ausserhalb aller irdischen Gesetze stehen und ein weltweites Netzwerk haben.
Das wird natürlich von allen Bürgern inkl. Babys (Mehrwert- und Umsatzsteuer) finanziert.
Die Kirchen stehen und handeln weit ausserhalb deutscher Gesetze und nicht in einer Grauzone.
Die Frage ob ihr handeln vom Konkordat und kanonischem Rechtssystem gedeckt ist, wäre spannend.
Es ist gruselig das die IGMetall eng mit der Kirche und ProAsyl verbunden ist.
Dr. Beate Wagner, Dr. Fessum Ghirmazion Politischer Sekretär beim Vorstand der IG Metall der umfangreich Politik betreibt dabei andere Kleriker die teilweise mehr als drei Gehälter erhalten.
Naika Foroutan vertritt die theologische Meinung die ganze Welt zu vertreten und missioniert zu müssen.
Uswusv
Die universitäre Landschaft in Berlin ist durchkorrumpiert und bekämpft aktiv diese sogenannte Demokratie, den Staat und Bürger.
Die schlimmsten Kulturrelativisten, Gleichmacher aller Zeiten die sogar weit ausserhalb von Marx Theorie stehen.
Sofern ich Marx bisschen verstanden habe.