Querdenken-Anwalt im Interview zur Befragung von Merkels RKI-Chef

Ralf Ludwig spricht über die Vernehmung von Lothar Wieler vor dem Corona-Untersuchungsausschuss

von Alexander Wallasch (Kommentare: 3)

Es gibt bisher nur zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse zum Thema Corona – beide in Brandenburg.© Quelle: GD-TV

Der Corona-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags soll mittels Befragung von Vertretern des Corona-Regimes herausfinden, ob die Eingriffe der Krisenpolitik im Land verhältnismäßig waren.

Am 1. September 2023 beginnt in Potsdam um 9:45 Uhr der Untersuchungsausschuss 7/3. Der korrekte Titel des Ausschusses lautet:

„Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 (UA Corona 2)“

Die Vernehmung des Zeugen Lothar Wieler ist für 10 Uhr angesetzt. Alexander-wallasch.de bat Querdenken-Anwalt Ralf Ludwig darum, diesen Termin vorab für uns einzuordnen. Ludwig gehört zu den zentralen Figuren der Corona-Maßnahmenkritik. Er hat als Anwalt sehr vielen Leuten Halt und Rat gegeben, sein Name ist mit denen von Persönlichkeiten wie Querdenken-Gründer Michael Ballweg, Prof. Stefan Homburg und einigen anderen untrennbar verbunden, die sich den Maßnahmen und Repressionen des Corona-Regimes mit Mut, Courage und Zähheit vielfach erfolgreich entgegengestellt haben.

Viele Mitstreiter ordnen Ludwig als Gesicht des Widerstands ein. Um zu verstehen, wie dem Anwalt zugesetzt wurde, reicht schon ein Satz aus einem Bericht des Nordkurier von Anfang 2022, als der Anwalt an der Teilnahme einer Demo behindert und sein Handy beschlagnahmt wurde:

„Die Beamten gaben zu Protokoll, während der Aktion ein verdächtiges Leuchten des Anwalthandys wahrgenommen zu haben und kassierten es mit dem Segen der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft ein. Zu dem Vorgang existiert eine 53 Seiten starke Ermittlungsakte.“

Welche Bedeutung messen Sie diesem zweiten Brandenburger Corona-Untersuchungsausschuss zu?

Es gibt bisher nur zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse zum Thema Corona – beide in Brandenburg. Im Untersuchungsausschuss am Freitag geht es im Wesentlichen um Fragen rund um die Impfung. Es ist damit der einzige parlamentarische Untersuchungsausschuss, also der einzige Ort, wo parlamentarisch untersucht wird, wie es denn überhaupt zu dieser Impfwerbung, zu dieser schnellen Verbreitung des Impfstoffs und auch zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kam.

Warum macht das sonst keiner außer der AfD in Brandenburg?

Du brauchst dafür eine qualifizierte Minderheit. Das heißt, in den anderen Bundesländern braucht die AfD jeweils noch mindestens eine andere Fraktion, die mitmacht. Aber die gibt es halt nicht. In Brandenburg hat die AfD diese qualifizierte Minderheit, die in der Lage ist, einen solchen Ausschuss einzubringen. So ein Untersuchungsausschuss ist ja ein ganz besonderes Minderheitenprivileg. Das hat auch das Verfassungsgericht in Brandenburg in deren Entscheidungen, die die AfD erst erwirken musste, auch so noch mal ganz deutlich klargemacht.

Wenn diese sogenannte Brandmauer steht – niemand will mit der AfD reden, niemand will sie als Opposition ernst nehmen – dann muss die Opposition eben auf ihre verfassungsgemäßen Rechte pochen, die zumindest dann, wenn sie eine qualifizierte Opposition sind, die Berufung einen Untersuchungsausschuss ermöglicht und damit Oppositionsarbeit überhaupt erst in vielen Bereichen möglich macht. Man erkennt ja am medialen Interesse beziehungsweise am medialen Desinteresse, dass dann auf andere Art und Weise versucht wird, diese verfassungsmäßigen Rechte zu unterminieren.

Nun könnten die anderen Fraktionen dem Untersuchungsausschuss einfach fernbleiben, dann müsste der Ausschussvorsitzende vertagen, wenn weniger als die Hälfte der Ausschussmitglieder fehlen. Bisher nutzen die Altpartien doch viele Möglichkeiten, die AfD auszuschließen, bis hin zum Bundestagsvizepräsidenten, welcher der AfD weiter verweigert wird ...

So ist es nicht. Sie können zwar bei einer Sitzung fernbleiben, dann wird erneut geladen. Aber im zweiten Durchgang braucht es die Mehrheit der Anwesenden nicht mehr. Also: Den Ausschuss dadurch torpedieren, dass sie nicht kommen, damit könnten sie nur eine Sitzung verhindern. In der nächsten Sitzung wäre der Ausschuss mit den Anwesenden beschlussfähig. So ein Boykott wäre immer nur einmal möglich, sonst wäre das ja ein leichtes, wenn quasi die Mehrheit einfach nicht käme und dadurch der Untersuchungsausschuss ad absurdum geführt werden könnte.

Was ist Ihre positivste Erwartung verbunden mit dem Ausschuss?

Wenn Wieler und Co bei den Vernehmungen sagen würden, wir haben Fehler gemacht und haben unsere „Lessons learned“, das wäre schon ein großer Erfolg, aber ich glaube nicht dran. Sie werden versuchen, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Aus meiner Sicht wird die Befragung und der Ausschuss schon dann politisch erfolgreich sein, wenn die Fragen der AfD überhaupt zugelassen werden. Das ist ja ein wesentlicher Streitpunkt, der sich auch in dem letzten Untersuchungsausschuss gezeigt hat, dass viele Fragen gar nicht zugelassen werden, dass immer gesagt wird, das sei ja gar nicht Gegenstand des Beweisthemas. Die Frage ist zu allgemein gehalten. Und damit wird dann im Prinzip eine kritische Befragung bereits durch den Ausschussvorsitzenden oder die Ausschussmehrheit abgewürgt.

Aber schon die Anwesenheit des ehemaligen RKI-Chefs Lothar Wieler zeugt doch davon, dass sich da was vermischt, „Landespolitik versus Bundespolitik“, was man im Ausschuss nicht ohne weiteres wird trennen können ...

Die Gefahrenabwehr wie auch die Umsetzung der Coronamaßnahmen und der Impfkampagnen bleibt natürlich immer Landessache. Es gibt zwar Bundesgesetze und Bundesbehörden wie das Robert Koch-Institut, aber die Frage ist ja immer, welche brandenburgspezifischen Informationen hatte denn das RKI und wie war die Zusammenarbeit mit der Landesregierung? Aber wir sind ein föderaler Staat und da ist es die Aufgabe der Landesregierung, nachzufragen, welche Kenntnisse haben wir eigentlich und ist das, was wir tun, verfassungsgemäß, verhältnismäßig, und ist es richtig mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die wir haben?

Sie sagen, Sie wären froh, wenn da ein paar Eingeständnisse kämen. Aber kann so ein Eingeständnis nicht auch juristische Folgen für Lothar Wieler und Co haben? Wenn er beispielsweise eingesteht, im Vorfeld gewusst zu haben, dass eine Immunität mittels der mRNA-Impfstoffe kaum gegeben ist, könnten solche Eingeständnisse juristische Folgen haben? Ist es für Wieler ein Risiko am Freitag große Geständnisse abzulegen?

Natürlich hat es Konsequenzen, wenn Fehler herauskommen, die zu schweren Nebenwirkungen, möglicherweise sogar Todesfällen geführt haben. Es muss sich allerdings auch niemand selbst belasten. Nichtsdestotrotz hat so ein Untersuchungsausschuss immer auch den Sinn, möglicherweise diejenigen herauszufinden, die haften für Dinge, die da passiert sind.

Aber für mich das viel Entscheidendere ist, wenn das RKI zugibt, was ja im Prinzip wie ein rosa Elefant im Raum steht, dass sie Fehler gemacht haben – ebenso das Paul-Ehrlich-Institut – dann müssen wir im Prinzip, das ist das Spannende für mich als Anwalt, dann müssen wir unsere gesamte Rechtsprechung hinterfragen, die immer nur gesagt hat, das RKI sei doch im Paragraf 4 des Infektionsschutzgesetzes als besondere Behörde genannt und es wurde immer quasi sakrosankt genommen, was das RKI gesagt hat, ohne es juristisch noch zu überprüfen und zu hinterfragen. Und das ist doch das Spannende! Das heißt, wir haben eine Krisensituation gehabt, in der das, was Lothar Wieler gesagt hat, tatsächlich von den Gerichten so umgesetzt wurde, dahingehend, dass diese Regeln nicht hinterfragt werden durften.

Die spannende Frage ist hier doch, wer hat die Regeln eigentlich gemacht? Hat das RKI die Regeln gemacht, und die Landesregierungen haben sie nur willig umgesetzt, oder hat das RKI nur Empfehlungen gegeben? Und die Landesregierung hat diese Empfehlungen willig aufgenommen und daraus politische Entscheidungen getroffen, die wir alle hier in den letzten drei Jahren leidvoll erfahren mussten und die Gerichte haben dann nicht mehr ihren Job gemacht und diese politischen Entscheidungen überprüft. Und dann einfach mit Hinweis auf das RKI, das aber die Maßnahmen usw. einfach nur empfohlen aber nicht vorgeschrieben hatte.

Stattdessen wurde gesagt: Ja, alles, was hier gemacht wurde, ist richtig, und wir dürfen nicht hinterfragen. Das ist der spannende Weg. Denn wenn das so ist, und ich gehe davon aus, dass es so ist, dann ist das genau der Beweis dafür, dass die Gewaltentrennung und der Rechtsstaat in unserem Land nicht mehr funktioniert haben.

Danke für das Gespräch!

Ein Team von Alexander-Wallasch.de ist am Freitag während des Untersuchungsausschuss vor Ort. Im Laufe des Freitags berichtet wir Ihnen, was wir dort erlebt und beobachtet haben.

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