„Gewählt ist gewählt. Die Wahl wäre gültig."

Ramelow und Genossen wollen Sonneberg ums Verrecken nicht dem Feind überlassen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 51)

Das Geschrei ist verstörend, so wie es in seinem Irrsinn auch etwas Episches hat© Quelle: Youtube / WDR Screenshot

Die Meldung schlug ein wie eine Bombe und war doch so erwartbar wie nasse Füße nach dem Regenguss: Nachdem der AfD-Landrat die Wahl nicht verlieren konnte und alle Maßnahmen der Einheitsfront gegen Robert Sesselmann scheiterten, wagte die Regierung Ramelow jetzt das Undenkbare: Wieder sollen die Thüringer von oben um ihren Wahlentscheid gebracht werden.

Als es der falsche Ministerpräsident wurde, intervenierte die Kanzlerin und erzwang ihren persönlichen Lieblingsradikalen auf den Landesthron, viel später entschied das Verfassungsgericht, dass diese Einmischung verfassungswidrig war.

Jetzt wird ein AfD-Landrat gewählt – kein geringerer als CDU-Chef Merz bestätigt allerdings die Richtigkeit der demokratischen Wahl – und von hintenrum wird jetzt seine Wahl angefochten, wegen angeblich fehlender demokratischer Gesinnung.

Man muss es so sagen: Man lässt Robert Sesselmann (AfD) antreten in der Hoffnung, er schaffe es sowieso nicht. Dabei darf Sesselmann das Demokratiekasperl spielen, aber als er tatsächlich gewinnt, zieht man das Kreuz-Ass aus dem roten Ärmel.

Die Welt schreibt dazu aktuell:

„Von Amtswegen überprüft das Innenministerium in Erfurt die Gesinnung von Robert Sesselmann. Beim Gewinner der Landratswahl in Sonneberg bestünden Zweifel, ob er für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintrete, weil sein Landesverband gesichert rechtsextrem sei.“

In Amtsdeutsch heißt das, das Thüringer Landesverwaltungsamt führt beim Sieger einen Demokratie-Check durch. Man darf davon ausgehen, dass sich diese Frage im Falle eines Gewinns des CDU-Kandidaten nicht gestellt hätte. Diese gezinkte Karte lag offenbar schon in der Schublade für den Fall der Fälle.

Thüringens Innenstaatssekretärin Katharina Schenk (SPD) erklärte am Vormittag gegenüber dpa, als Landrat dürfe nicht gewählt werden, „wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“. Dies sei der Prüfmaßstab, sagte Schenk und bezieht sich damit auf die  Kommunalwahlordnung.

Die Wähler des AfD-Kandidaten kann man nicht schlimmer brüskieren als mit dieser plattesten aller Finten, die sich überhaupt jemand ausdenken kann: In Sesselmanns Fall bestünden Zweifel, weil die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde.

Er hätte danach gar nicht antreten dürfen. Und der MDR fragt – wohlgemerkt nach der Wahl: „Kann ein Mitglied einer extremistischen Vereinigung als Landrat vereidigt werden?“

Der Thüringer Wähler wurde aber schon betrogen, als man Robert Sesselmann überhaupt auf die Wahlliste gesetzt hat. Dort wurde er zugelassen, jetzt soll ihm quasi die Zulassung wieder aberkannt werden. Das wäre so ähnlich, als würde man einen Lottoschein ausfüllen, man hätte sechs Richtige und nachher hieße es: Nö, wer unter 1,92 cm groß ist, darf nicht teilnehmen, die Teilnahme wird demnach rückwirkend annulliert.

Was hier besonders und einmal mehr erschüttert, ist die unverfrorene Dreistigkeit und die offene Demokratiefeindlichkeit dieser linksradikalen Landesregierung Ramelow. Ein Trick dabei: Sie stellen es jetzt so dar, als hätten sie bei der Zulassung nur die formale Teilnahme überprüft.

Das Sonneberger Landratsamt teilt dem MDR dazu mit:

„Der Wahlvorschlag der AfD erfüllte formal die Anforderungen gemäß dem Thüringer Kommunalwahlgesetz und der Thüringer Kommunalwahlordnung."

Er sei "somit als gültig zuzulassen" gewesen. Und „(d)ie Unterlagen waren vollständig und rechtzeitig eingegangen. Die Erklärung des Bewerbers zur Frage der wissentlichen Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit wurde verneint und die Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erklärt. Gegenteilige Gründe lagen dem Ausschuss nicht vor. Ebenso bestanden keine Amtsantrittshindernisse nach § 30 Abs. 4 und 5 ThürKWG.“

Rechtswissenschaftler Michael Brenner räumt gegenüber MDR dem Versuch der nachträglichen Delegitimierung von Sesselmann auch aus der Fachperspektive keine Chance ein. Glaubt man ihm, kommt Ramelow damit nicht durch: „Die zuständige Behörde musste im Vorfeld die Wählbarkeitsvoraussetzungen aller Kandidaten prüfen.“

Aber eines muss den Alt-Parteien und den Medien auch klar sein: Wenn diese Schraube immer weitergedreht wird, dann muss es unweigerlich irgendwann explodieren. Und dann wird auch über Thüringen hinaus jedem klar sein, wer hier das Streichholz geführt hat. Die Feinde der Demokratie treten als Demokratieverteidiger auf, der Bürger weiß es mittlerweile in Erfurt ebenso wie in Braunschweig oder Passau.

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