Ein Prozess

Rechtsanwalt Ulbrich: „Der Klägerin liefen die Tränen"

von Alexander Wallasch (Kommentare: 6)

Die Kammer stand einseitig auf der Seite des Herstellers.© Quelle: Kanzlei Rogert & Ulbrich

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich berichtet auf X von der heutigen mündlichen Verhandlung im Prozess einer impfgeschädigten Mandantin gegen Biontech.

Thema heute: „Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen“

Wir haben heute, den 21. Februar 2024, den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen wahrgenommen. Vorliegend ging es um eine Frau mittleren Alters, die im Anschluss an die zweite Impfung mit Comirnaty CHB 1F023A Hirnblutungen erlitt, kardiologische, neurologische und immunologische Schäden u.a. kamen dazu. Gangschwierigkeiten führten zur Nutzung eines Rollators.

Geltend gemacht wird Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Hersteller BioNTech.

Die Kammer stand einseitig nach dem Termin der mündlichen Verhandlung auf der Seite des Herstellers. Die Kammer teilte mit, dass der Impfstoff doch 2,6 Milliarden mal verimpft worden sei. Auch seien die Erklärungen zum bivalenten Impfstoff durch die CHMP von Relevanz. Desweiteren käme es auch nicht darauf an, dass kein Übertragungs- und kein ausreichender Infektionsschutz vorhanden sei. Es genüge auch, wenn sich im Nachhinein herausstelle, dass, wie der Vorsitzende Richter annimmt, schwere Krankheitsverläufe gemindert worden seien. Das reiche als Nutzen einer Schutzimpfung. Die Tatsache, dass es sich um einen streitigen Vortrag handelt, kommentierte der Vorsitzende so, dass doch die medizinische Wissenschaft in diesem Punkt gegen sie, und er wurde persönlich, Herr Ulbrich, spreche. Dies gelte auch im Übrigen für die vorgetragenen Risiken.

Der Vorsitzende war sich dann auch ganz sicher, dass die Art der gesundheitlichen Schädigung der Klägerin nichts mit der Impfung zu tun habe. Er erklärte, dass dies typisch sei für das Alter und Frauen in diesem Alter. Das könne schon einmal vorkommen, dass so etwas passiert. Es sei so ähnlich wie bei einem Verkehrsunfall. Das passiere eben. Der Klägerin liefen nach dem Termin die Tränen.

Der Vorsitzende meint, dass der Stoff nicht mit einer Tollwutimpfung zu vergleichen sei, sondern eher mit der saisonalen Grippeimpfung, von der doch auch jeder wisse, dass diese in der Regel nicht gegen die Infektion schütze.

Auch die Tatsache, dass die 95 % Wirksamkeit, die zu diesem Impfstoff angepriesen worden seien, letztendlich nicht gehalten hätte, sei kein Umstand, der eine irreführende Information dargestellt habe, ebenso wenig der nicht vorhandene Übertragungsschutz. Das müsse man differenzierter sehen.

Die Kammer zog die Behandlungsunterlagen des Hausarztes bei, was wir insoweit begrüßen. Auf die Äußerungen der Kammer insbesondere zur Frage der Kausalität und zu den ärztlichen Unterlagen wurde uns eine Schriftsatzfrist bis zum 15. März 2024 eingeräumt. BioNTech wird dann darauf bis 5. April erwidern. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 3. Mai 2024.

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich auf X

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