Julian Reichelt via X:
Frauke Brosius-Gersdorf sagt in ihrer Stellungnahme:
„Die Aussage, ich wäre für eine ... Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar.“
Es ist davon auszugehen, dass sie das so auch bei Markus Lanz sagen wird. Diese Aussage ist wichtig, weil Brosius-Gersdorf hier dem zentralen Vorwurf gegen sie widerspricht. Und diese Aussage von Brosius-Gersdorf ist eindeutig unwahr.
Ich habe das komplette Gutachten gelesen, dass Brosius-Gersdorf im Auftrag von Lisa Paus und Karl Lauterbach erstellt hat. Offenbar hat das bisher kaum jemand gelesen. Es ist ein erschreckendes Dokument, indem ausführlich für die Abtreibung bis zur Geburt argumentiert wird.
Im Kern der Argumentation steht die "Unzumutbarkeit" der Schwangerschaft:
„Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist ... Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln.“
Zur „medizinischen Indikation“ sollen nicht mehr bloß lebensbedrohliche Situationen zählen, sondern zum Beispiel auch „Belastungen durch die postnatale Existenz des Kindes und der Verantwortung für das Kind nach der Geburt“.
Und:
„Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert.“
Bedeutet: Wenn das Kind in der späten Phase der Schwangerschaft als zu belastend empfunden wird, könnte auch das zur „Unzumutbarkeit“ zählen und Abtreibung bis zum neunten Monat begründen.
Brosius-Gersdorf und ihre Kollegen schreiben:
„Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können.“
Bedeutet: Sein Leben mit Kind neu gestalten zu müssen, kann als so unzumutbar empfunden werden, dass es eine Abtreibung in der späten Phase der Geburt rechtfertig und diese deswegen straffrei sein sollte.
Das Gutachten von Brosius-Gersdorf behandelt auch ausführlich mögliche Tötungsmethoden für Babys in der letzten Phase einer Schwangerschaft:
„Mittels Fetozid kann demnach der Eintritt des Todes des Fetus als Folge der Einwirkung während der Schwangerschaft mittels intrauteriner tödlicher Mittelgabe (idR in das Herz) sichergestellt werden. Eine demgegenüber sog. palliative Geburt erfordert, das lebend geborene Kind palliativmedizinisch in den Tod zu begleiten.“
Dass die Zulässigkeit solcher Methoden nicht klar gesetzlich geregelt ist, findet Brosius-Gersdorf „problematisch“. An zahlreichen Stellen legt Brosius-Gersdorf dem Gesetzgeber nahe, Abtreibungen in der späten Phase der Schwangerschaft straffrei zu stellen:
„Soweit der Gesetzgeber Schwangerschaftsabbrüche in der Spätphase der Schwangerschaft nicht erlaubt, liegt es in seiner Einschätzungsprärogative, dies kriminalstrafrechtlich abzusichern. Alternativ kommen Regelungen in anderen Rechtsgebieten, insbesondere berufsrechtliche Regelungen nach dem Vorbild anderer Rechtsordnungen, in Betracht.“
FAZIT: Wenn irgendwer in der CDU dieses Gutachten vor der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf gelesen hätte, wäre sie nie und nimmer auch nur auf die Shortlist möglicher Richter gelangt.
Furchterregend ist, was Lisa Paus (Grüne) und Karl Lauterbach (SPD) da für ein menschenfeindliches Gutachten haben anfertigen lassen. Das erklärt auch, warum Grüne und SPD Brosius-Gersdorf so erbittert verteidigen. Sie wollten Zustände herbeiführen, die sich mit der Würde des Menschen in keiner Weise mehr vereinen lassen.
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Kommentar von T S
@Ostdeutsche: Noch interesanter wäre was stimmt und Reichelt da absichtlich NICHT schreibt.
Unabhängig davon, was diese Brosius-Gersdorf samt ihrer Bagage da von sich gibt ist fernab von Anstand, Moral und Verhältnismäßigkeit absolut untragbar. Unklar ob die wirklich derart abartig denken, oder ob das gezielt eine absichtlich massiv übertriebene Provokation ist: Um die Grenzen zu verschieben ist es am wirkungsvollsten wenn man den Grenzstein erst komplett herausreißt.
Nur ist nicht garantiert wie das anschließende Gerangel ausgeht - es ist gut möglich daß die so provozierte Gegenreaktion am Ende zum Bumerang wird, und die grünRoten Weltzerbesserer den Betroffenen damit am Ende einen Bärendienst erwiesen haben.
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Kommentar von H. Jacobsen
Man kann durchaus zu der Erkenntnis kommen, dass die fragwürdigen Personen erst einmal bei den Grünen und in der SPD sitzen, wenn sie derartige Gutachten mit solchen Fragestellungen in Auftrag geben. Frau Brosius-Gersdorf trifft insofern eine Schuld, dass sie nur allzu bereitwillig den Wünschen von Lauterbach und Paus entgegen kommt.
Wenn Personen wie Lauterbach und Paus eine solche exponierte Stellung in ihren Parteien haben, dann sagt das auch viel über die Parteien aus. Sowohl die Grünen als auch die SPD haben sich in geradezu dramatischer Weise zu Parteien entwickelt, welchen man durchaus sehr fragwürdige Motive unterstellen muss. Mich persönlich gruselt es mehr vor diesen Parteien als vor der AfD.
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Kommentar von Micha
Ihr Doktorvater Horst Dreier hielt ja auch die Folter für Verfassungskonform.
Wie der Herr, so's Gescherr!
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Kommentar von Karola Peters
Danke an Herrn Wallasch und an Herrn Reichelt, dass Sie Teile dieses Machwerks veröffentlichen . Es ist doch immer hilfreich, das Original zu lesen. Eigentlich hat mich beim Lesen das Grauen übermannt. Sie sagte wohl bei Lanz, dass sie wissenschaftliche Beiträge zu angefragten Themen liefert. Wenn das Wissenschaft ist, zu beschreiben, wie man ein Neugeborenes am besten umbringt und die entsprechende Rechtfertigung für den Mord in Worte fasst, dann habe ich jeden Glauben an die Wissenschaft, aber auch an die Menschlichkeit dieser Frau verloren. Mit solchen Einlassungen qualifiziert man sich für ein Richteramt und darf an einer Uni als Rechtsgelehrte wirken? Mittlerweile rudern ja wohl schon Bischöfe in ihrer Kritik der Person zurück. Ich hoffe der Bischof setzt sich mit den Äußerungen des Gutachtens im Original auseinander. Aber mittlerweile wundert mich auch gar nichts mehr. Die Kirche hat ja schon viele Punkte der christlichen Lehre vergessen. Allerdings ist die Sichtweise von Frau Brosius-Gersdorf meiner Meinung nach auch für einen Atheisten untragbar.
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Kommentar von F. Lo
Der „Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hat über 500 Seiten, praktisch eine Garantie, dass ihn niemand (außer Herrn Reichelt ...) liest. Immerhin gibt es noch den 41-seitigen Kurzbericht.
Die Zitate von Reichelt/Wallasch zeigen m. E. klar, dass die „Zumutbarkeit“ einer Schwangerschaft ein nebulöser Maßstab ist. „Mittels des Kriteriums der (Un)Zumutbarkeit wird die der Frau zum Schutz des Ungeborenen auferlegte Rechtspflicht zum Austragen auf das noch ‚angemessene‘, verhältnismäßige, Maß reduziert. … Der Schwangeren geht es beim Abbruch … um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können.“ Der Text geht im Juristen-Deutsch weiter: „Denn die Schwangere ist als Garantin für den Embryo bzw. Fetus solange zur Erfüllung ihrer Handlungspflichten gezwungen, wie die Schwangerschaft fortbesteht, und kann sich nur durch den Abbruch hieraus befreien. Damit entfällt mit Erreichen der Opfergrenze aber gerade die Garantenpflicht; die Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung wird zum Rechtfertigungsmerkmal: ‚Nicht das Mögliche, nur das Erforderliche und damit das Verhältnismäßige wird vom Garanten verlangt‘.“
Interessant ist ja vor allem der Verweis auf die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in anderen Ländern. Jenseits des Vorliegens einer Indikation „werden Abbrüche legitimiert durch ein entsprechendes Verlangen der Frau. Ein solches Alleinentscheidungsrecht der Schwangeren ist typischerweise zeitlich begrenzt, in der Regel auf das erste Trimenon (z. B. in Belgien, Finnland, Italien, Norwegen). Manche Rechtsordnungen (z. B. Island, Kolumbien, Neuseeland, Niederlande sowie manche Bundesstaaten der USA und alle australischen Bundesstaaten) räumen der Schwangeren das alleinige Entscheidungsrecht bis zum Eintritt der Lebensfähigkeit des Fetus ex utero ein.“ Es zeige sich ein „deutlicher Trend zu Liberalisierung“. „Zahlreiche Rechtsordnungen haben rechtliche oder faktische Hindernisse für den Zugang zu einem Abbruch zurückgenommen.“ „Teilweise wurden Fristen für einen Abbruch auf Verlangen der Frau verlängert oder (zusätzliche) Indikationslagen anerkannt oder bestehende Indikationslagen inhaltlich erweitert (z. B. in Finnland, Irland, Island, Indien, Thailand, Vereinigtes Königreich). Andere Rechtsordnungen haben selbstbestimmte Abbrüche vollständig entkriminalisiert (z. B. alle australischen Bundesstaaten und Neuseeland).“
Eine von vier „Begründungslinien für die Vornahme von (Teil-)Entkriminalisierungen“ sei „unter Verweis auf die Fortentwicklung des völkerrechtlichen Menschrechtsdiskurses … eine zunehmende Anerkennung des Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung in den nationalen Rechtsordnungen. Sie beruht auf der Erkenntnis, dass Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft tiefgreifende und unumkehrbare Veränderungen der psychischen und physischen Verfasstheit einer Frau bewirken und ihre Lebensplanung und persönliche Identität massiv beeinflussen. Die Entscheidung über das Austragen einer Schwangerschaft betrifft deshalb die Würde, die Freiheit und Selbstbestimmung, die Persönlichkeitsentfaltung sowie die Gewissensfreiheit einer Frau. Daraus wird abgeleitet, dass diese Entscheidung höchstpersönlicher Art ist und deshalb – mindestens [mindestens!] in der Frühphase der Schwangerschaft – frei von staatlichem Zwang allein der Schwangeren vorbehalten sein sollte. Die Schwangere dürfe nicht zum Mittel zum Zweck (eines durch den Staat zu gewährleistenden Schutzes ungeborenen Lebens) gemacht werden.“
Dass im Titel des Gutachtens die „reproduktive Selbstbestimmung“ der zentrale Begriff ist, hat seinen Sinn. „Selbstbestimmung“ klingt so stylisch, modern und frei.
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Kommentar von Manfred Sonntag
Ich möchte hiermit meinen Dank an Herrn Wallasch sowie Herrn Reichelt für die Veröffentlichung der Texte dieser Dame aussprechen. Danke!
Zu Frau Brosius-Gersdorf und ihren o.g. Stellungnahmen und Gutachten habe ich ein passendes Zitat von Prof. Mattias Desmet gefunden:
„Totalitarismus ist nicht die Sache von Monstern — es ist die Sache von normalen Leuten, die einer morbiden, entmenschlichenden Denkweise oder ’Logik’ anhängen.”
Ich bin Atheist, aber was sie da schreibt, das ist in meinen Augen grauenhaft und ungeheuerlich. Es ist eine Rückkehr zu den theoretischen Vorbereitungen von Grausamkeiten welche uns noch heute sprachlos machen. Wenn solche Leute für das höchste Gericht im Lande von Parteien vorgeschlagen werden und fast gewählt werden, dann sind wir schon mitten im Totalitarismus, in der Entmenschlichung der Bürger. In der Corona-Zeit konnten sie sich schon mal richtig austoben und "Stellung beziehen", entsprechend der Anforderungen der Machthaber.
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Kommentar von Felix Diller
"Mittels Fetozid kann demnach der Eintritt des Todes des Fetus als Folge der Einwirkung während der Schwangerschaft mittels intrauteriner tödlicher Mittelgabe (idR in das Herz) sichergestellt werden."
Noch einmal zum mitschreiben:
"Mittels Fetozid kann demnach der Eintritt des Todes des Fetus...sichergestellt werden."
Entsetzlich. Diese "Wissenschaftlerin" geht buchstäblich über Kinderleichen...
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Kommentar von Joly Joker
Und noch etwas: habe gerade eine Überschrift bei Wallasch.de gefunden. Die Passt voll auf diese Bundesverfassungsrichterinnenanwärterin
"Leni Riefenstahl hat dem Grauen eine Kirche gebaut."
Einfach den Namen austauschen.
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Kommentar von Ronny Schneider
Es ist genau so wie Sie beschreiben Herr Peter. Es läuft auf vielen Ebenen von Glaubenssätzen der Menschen ab. Eine davon ist KI. Die Mechanismen unseres Menschseins wurden schon lange manipuliert.
Aufgeschlüsselte Vorgänge dieser Matrix und ihrer multiplen Verfälschungen können Sie nachlesen, suchen Sie mal nach Tüddelchen Energetic Synthesis June 2025 3D Recoding Tüddelchen.
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Kommentar von Joly Joker
„Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können.“
Diese sogenannte prenatale Unzumutbarkeit der Schwangeren setzt sich ja auch nach der Geburt fort. Das ist dann die postnatale Unzumutbarkeit der jungen Mutter durch das Kind. Dazu sollte diese Frau doch auch mal die Feder wetzen und dann argumentativ die Herzspritze für Neugeborene juristisch formulieren und begründen. Danach könnte sie noch mit Hilfe meines Steuergeldes die Definition postnatale Zumutung der jungen Mutter erweitern. so bis ins 30. Lebensjahr; ergänzt um den Kreis aller die diesen Menschen dann als unzumutbar empfinden - insbesondere bei Politikern, die Altersgrenze bis 100 Jahre ausdehnen. Damit hätten wir das Problem Merkel gelöst.
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Kommentar von Mad Max
@'Ostdeutsche'
… die 'Kirche Christi' kennt keinen Verrat. Sie schreiben selber vom DBK-Bätzing. Verrat ist so alt seit es Menschen gibt. Selbst der Apostel Petrus hat Jesus dreimal verleugnet.
… nehmen Sie Kardinal Müller, das passt; '… nun, es ist nicht so, dass Gläubige sich allem blindlings zu unterwerfen hätten, was von Franziskus, Overbeck oder der 'Deutschen Bischofskonferenz' (DBK) kommt. Vielmehr, so der ehemalige Glaubenspräfekt Kardinal Müller, sollen sich Gläubige daran erinnern, dass die kirchliche Hierarchie mit dem Papst an der Spitze verpflichtet ist, allein der Wahrheit Christi zu dienen und niemandem sonst'. [sic!]
… jo, so ist das!
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Kommentar von Marcus Thiemann
"Dem Vater grauset’s" (Goethe) bei:
„Belastungen durch die postnatale Existenz des Kindes und der Verantwortung für das Kind nach der Geburt“ (Frauke Brosius-Gersdorf)
Kaltschnäuzig, lebensverachtend und vermutlich krankhaft Egoman.
Gott bewahre uns.
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Kommentar von Carl Peter
DER FALL "AMBROSIUS"
Manche Frauen glauben, daß Männer in ihnen eine Wüste anlegen wollen, das ist in nicht wenigen Fällen tatsächlich der Fall - Elias Canetti entschuldigte sich bei seiner Frau, allerdings zu spät, aber immerhin.
Der Autor von "Masse und Macht", ein Buch, das jeder Mann zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr unbedingt zu lesen hat, verweist dort auf die vielfältigsten Initiationsriten innerhalb von Männerphantasien - für Frauen nur insoweit interessant, wenn sie sinnentleerte Erklärungsmuster der Männerwelt für sich selbst nutzen wollen, was ihnen naturgemäß aber garkeinen Nutzen bringt.
Dieser neuen jungen und männlichen Leserschaft obliegt nun die Aufgabe, "Masse und Macht" mit ihrem eigenen Dasein um einige Kapitel zu erweitern - das Buch hört ja mit den 1960er Jahren irgendwie auf, und die heutige postapokalyptische Männerwelt will weiterhin unter der "freiwilligen" Rekrutierung der Frauen die Erde verwüsten.
Von dieser "Freiwilligkeit" zehrt die Männerwelt, und wähnt sich in ihrem Tun als eine Art prometheischer Lebenserzeuger auch völlig im Recht - die Schwäche der Frauen liegt ja in ihrer beidgeschlechtlichen Gebärfähigkeit begründet, wobei das mehrgeschlechtliche zu vernachlässigen, aber keineswegs zu verachten ist, was Frauen naturgemäß aber auch niemals tun würden und mit dem von einem X ausgehenden Chromosomensatz haben sie ja kein Problem.
Dumm kommt es jetzt, wenn sich die Männerphantasien dahingehend erweitern wollen, ihre eigene Herrschaft zu brechen, weil deren bisheriger Misserfolg nicht zur totalen Verwüstung der Erde geführt hat, und nun den "Transhumanismus" als einen letzten Schritt dafür ansehen.
Zum Glück haben die betreffenden Herren schon ein gewisses Alter erlangt, und brauchen immer die Verführbarkeit der Jugend, Nein, ich komme jetzt nicht zu den Epstein-Files, und Satanisten-Ritualen, aber von der Hand zu weisen sind sie ja nicht, ich meine die Verführbarkeit einer jugendlichen Masse durch die Macht alter Männerphantasien, die durch den Transhumanismus neue Strukturen der Verfestigung und gleichzeitigen Erneuerung erhalten sollen.
Ziel des Transhumanismus ist es unter anderem, die Macht der Frauen durch ihre Gebärfähigkeit zu brechen und damit das Mutterrecht unter das Männerecht zu stellen - man täusche sich dabei nicht über die Beteiligung von Frauen, die dabei glauben, sich das Männerrecht aneignen zu können, um an deren Macht zu partizipieren, also einen Machtzuwachs durch beiderlei Recht zu erhalten.
Da sind wir mitten im Fall "Ambrosius", und dem damit auch zusammenhängenden weltweiten Impfzwang und der dadurch möglichen Abnahme von Geburtenraten, was "Mann" ja grade untersuchen und ergründen will - Angstszenarien durch Klimawandel und sich abwechselnden Krieg und Frieden erreichen nicht mehr das Gleiche und ein weltweiter Impfzwang wäre sogar noch verwüstender als eine einheitliche Weltwährung.
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Kommentar von Ostdeutsche
Wenn das stimmt, was Reichelt schreibt, wie ist es dann möglich, daß der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bätzing, empfiehlt, Brosius-Gersdorf zu wählen, denn es sei nicht redlich, diese Frau so zu beschädigen (sinngemäß zitiert). So habe ich es gerade gelesen.
Ich bin übrigens nicht katholisch. Aber ich frage mich, was das für eine Kirche ist, die ihre eigenen Werte verrät.
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Kommentar von Ombudsmann Wohlgemut
Womit bewiesen wäre, dass die Anschuldigungen der Wahrheit entsprachen und dass das auch keine konzertierte Aktion "radikalfundamentalistischer" Christen war.
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Kommentar von Jan P.
Die Frage ob Sozialismus, Globalismus, Kommunismus menschenfeindliche Todeskulte sind, kann ich anhand der geschichtlich bekannten Opferzahlen für mich eindeutig bejahen.
Umso beschämender ist es für einen BRD Mainstram, die faktischen Hintergründe solcher Ideologie nicht wahrnehmen zu wollen und obendrein die deutsche Gesellschaft noch einem sich ausbreitenden menschenverachtenden orientalischem Mordkult unterwerfen zu wollen.
Schande über die BRD und ihre Leitfiguren!
Dass solche Typen überhaupt noch das Wort Menschenwürde als Feigenblatt in den Mund nehmen, ist absolut bizarr.
Aber immer schön den Mullahs gratulieren. Da hatte der Adolf schon seine Finger mit drin. Und das Merkel auch wie man weiss (Thema Giftgas).
Nur noch ekelhaft das alles.
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Kommentar von Winfried Bähring
Zitat Brosius-Gersdorf:
„Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können.“ (Zitatende)
Also, ich kann Frau Brosius-Gersdorf verstehen:
Verantwortungslos vögeln, bis der (Abtreibungs-) Arzt kommt, passt doch viel besser in die moderne Zivilgesellschaft, als die antiquierte Konsequenz der Übernahme der Verantwortung und Fürsorge für ein (ganz ohne Zwang!) geschaffenes neues Leben.
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Kommentar von Hier Gast
Ab dem 19.07.2025 kann die WHO mit den Menschen machen was sie will....dann ist der Sack für für fast alle zu.
Diskussionen dieser Art wird es dann nicht mehr geben, denn alles ist dann "legal". Es wird schleichend die neue Normalität und bedarf auch kein "Säue", die zur Ablenkung durchs Dorf getrieben werden müssen, mehr!
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Kommentar von Franz Schlappack
Ich halte Frau Brosis- Gersdorf auch für unzumutbar, ich plädiere aber trotzdem nicht sie wegzusperren oder schlimmeres. Ganz im Gegenteil, stellt sie auf eine Bühne und lässt sie sich selbst weiter um Kopf und Kragen reden.
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Kommentar von Thomin Weller
Ich sehe bei der Personalie Brosius-Gersdorf noch ganz anderes.
Die Pharmamafia verwertet schon jetzt Leichen im industriellen Maßstab, das PEI hat auch ein Patent bezüglich Gewebespenden.
"Die Schweizer Firma Neocutis stellt eine Anti-Aging-Creme her, die Proteine aus Fötuszellen enthält. Der Verkauf der Creme ist in ganz Europa verboten."
https://www.20min.ch/story/schweizer-firma-macht-creme-aus-babyhaut-950159440574
Nur eine Spitze des Eisberg, die Ukraine und die illegalen Leichenverwertung.
Vollverwertet umbei 200000 Dollar.
Das Thema ist extrem und will ich nicht weiter ausführen.
Das medizinische Geschäft, zu dem auch Schönheits OPs gehören, ist diverse milliarden schwer.
https://www.spiegel.de/thema/tutogen/
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Kommentar von Ostdeutsche
Hatte Frau von Storch dann doch recht? Ich kannte das Gutachten auch nicht, aber wenn das stimmt, was Reichelt da schreibt, dann ist das tatsächlich furchtbar.