Lassen sich deutsche Behörden zur Auslieferung nötigen?

Selenskyj erhöht Verfolgungsdruck auf wehrfähige Ukrainer im Ausland

von Alexander Wallasch (Kommentare: 13)

Konsulate sollen keine Dokumente mehr ausstellen – Was bedeutet das für Aufenthaltsrecht in Deutschland?© Quelle: Pixabay/LukasJohnns

Die Schlinge um die wehrfähigen Ukrainer im Ausland zieht sich zu: Zukünftig verweigern ukrainische Konsulate in Deutschland allen kriegstauglichen Ukrainern die Verlängerung ihrer Ausweispapiere. Wie reagiert Deutschland?

Will man es ohne Umschweife ausdrücken, muss man feststellen, dass der Ukraine das Kanonenfutter ausgeht; die Lage ist mehr als bescheiden.

Zuletzt wurde eine Absage an Verhandlungen mit Russland immer mit dem Argument begründet, die ukrainischen Streitkräfte müssten dafür erst eine bessere Ausgangslage erreichen. Aber selbst daueroptimistische Stimmen pro Waffenlieferungen und ukrainischen Siegfrieden gehen heute davon aus, dass die Lage so ernst ist wie noch nie zuvor. Die Ukraine droht diesen Krieg trotz massiver Waffen-Milliardenhilfen aus dem Westen zu verlieren.

Präsident Selenskyj – und damit auch seinen westlichen Partnern – gehen die ukrainischen Männer aus. Zuletzt hatten auch eine Reihe von deutschen Politikern und Medienvertretern – übrigens auch aus den Neuen Medien! – die Haltung vertreten, dass die 650.000 wehrfähigen ukrainischen Männer in Europa, davon etwa ein Fünftel in Deutschland lebend, in die Ukraine gehören.

Die abstoßendste Attacke ritt hier CDU-Politiker Roderich Kiesewetter. Solche Wohlstandspolitiker schämen sich nicht, diese ukrainischen Männer „Deserteure“ zu nennen. Die CDU droht hier Herz, Verstand und Gewissen zu verlieren. Was mag in solchen Menschen wie Kiesewetter vorgangen sein, als er beispielsweise zwei Tage vor Weihnachten quasi die Feldjäger gegen Flüchtlinge rief?

Eine nicht repräsentative Umfrage von Alexander-Wallasch.de mit 2000 Teilnehmern ergab ein Ergebnis, dass man durchaus verstörend nennen kann:
31 Prozent stimmten dafür, diese Menschen unverzüglich an die Front zu schicken. Gerade einmal 19 Prozent waren der Meinung, sie dürfen bleiben. 39 Prozent verbanden das Hierbleiben mit einer Arbeit, wer nicht arbeitet, soll gehen. Und 11 Prozent war es schlichtweg egal, was mit diesen Männern passiert.

Das heißt zunächst, dass in einer gesellschaftlichen Gruppe, die mutmaßlich überwiegend gegen die Fortsetzung dieses Krieges und für eine diplomatische Lösung plädiert, eine große Mehrheit kein Problem damit hat, hunderttausende Männer auszuweisen und in die Schützengräben und vielfach in den sicheren Tod zu treiben.

Jetzt hat auch die ukrainische Führung die Schraube massiv angezogen. Der bayerische Rundfunk (BR) titelte zunächst noch vermeintlich harmlos: „Ukraine will wehrfähige Männer im Ausland zur Heimkehr bewegen“. Aber wie bewegt man jemanden, in den Schützengraben zu robben und einer hohen Wahrscheinlichkeit ins Auge zu sehen, dort elend zu verrecken?

Etwa mit Geschenken? Selbstverständlich nicht. Nachdem einer wie Friedrich Merz kein Bürgergeld mehr auszahlen wollte, erwägt die Ukraine jetzt, die wehrfähigen Männer in Deutschland auch rechtlich aushungern zu lassen.

Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, ob die Bundesregierung ihre Schutzzusage wirklich ernst meint oder dem ukrainischen Auslieferungsersuchen nachkommt.

Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba hatte laut BR zunächst via X geschrieben, er habe Maßnahmen angeordnet, die der „Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Männern im wehrfähigen Alter in der Ukraine und denen im Ausland“ dienen sollen.

Und eine ukrainische Nachrichtenseite zitierte aus einem Papier aus dem Außenministerium. Dieses Papier soll Anweisungen an die ukrainische Konsulate beinhalten, welche wehrfähigen Männern im Ausland keine Papiere mehr ausstellen oder verlängern sollen.

Mit anderen Worten: Für Passverlängerungen und Ähnliches will man die ukrainischen Männer zwingen, in ihr Heimatland zurückkehren. Ob das auch aus einer diplomatischen Perspektive einen Affront darstellt, damit müssten sich jetzt eigentlich der Bundeskanzler und das Außenministerium auseinandersetzen. Sein Ministerium werde bald noch Genaueres bekannt geben, so der ukrainische Außenminister weiter.

Der BR mutmaßt dazu: „Der Schritt steht offenbar im Zusammenhang mit dem neuen Mobilisierungs-Gesetz, das Präsident Wolodymyr Selenskyj vergangene Woche unterzeichnet hatte.“ Der Sender schreibt weiter, dass Hunderttausende ukrainische Männer trotz Ausreiseverbot mit gefälschten Dokumenten oder über die grüne Grenze ins Ausland geflüchtet seien.

„Insgesamt haben die Grenzer seit dem 24. Februar vorigen Jahres etwa 14.600 Personen festgenommen, die illegal die Ukraine verlassen wollten“, wird Grenzschutzsprecher Demtschenko zitiert. Zusätzlich seien rund 6.200 Männer mit gefälschten Ausreisegenehmigungen erwischt worden.

Tatsächlich war schon bei Kriegsbeginn im Zuge der Generalmobilmachung ein Ausreiseverbot für wehrpflichtige Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren erlassen worden. So sollen es im Herbst 2023 nach Angaben ukrainischer Grenzschützer seit Kriegsbeginn fast 15.000 Personen gewesen sein, die man daran gehindert habe, illegal die Ukraine zu verlassen. Zusätzlich seien rund 6.200 Männer mit gefälschten Ausreisegenehmigungen erwischt worden.

Aber was haben die wehfähigen Ukrainer in Deutschland wirklich zu befürchten, solange die CDU und die Grünen noch nicht zusammen regieren und solange die Kiesewetters und Hofreiters noch nicht darüber entscheiden dürfen? Was passiert, wenn diese ukrainischen Männer ihre Ausweise nicht mehr verlängert bekommen, welche Auswirkungen hat das etwa auf die Antragstellung oder Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigungen?

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Zuständig für die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung des Schutzantrags gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz ist in der Regel die Ausländerbehörde des aktuellen Aufenthaltsortes in Deutschland.

Beispielsweise das niedersächsische Innenministerium berichtete im Februar 2024, dass die Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert wurde. Und noch wird diese Aufenthaltserlaubnis all jenen erteilt, die anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland einreisten. Ein entscheidender Satz aus Niedersachsen lautet: „Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde daher nicht aufsuchen.“ Die Bürokratie wurde auf null gestellt:

„Ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bzw. eine neue Aufenthaltserlaubnis wird nicht ausgestellt, da die Verlängerung per Verordnung unmittelbar gilt.“

Wir bleiben exemplarisch in Niedersachsen, die Ausländerangelegenheiten sind Ländersache. Wie sieht es bei Einreisen ohne Visum aus? Dazu heißt es:

„Ausländische Staatsangehörige, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten und die bis zum 04.03.2024 nach Deutschland eingereist sind oder noch einreisen werden, sind per Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für einen Zeitraum von 90 Tagen (ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise nach Deutschland) vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Sie benötigen für Einreise und Aufenthalt also keine Aufenthaltserlaubnis.“

Wenn also ein Visum nicht benötigt wird, dann muss es auch nicht verlängert werden. Allerdings läuft auch hier ein Ultimatum ab, auf das viele wehrfähige Ukrainer in Deutschland nicht ohne Besorgnis schauen werden: Die Regelung gilt zunächst nur bis zum 2 Juni 2024. Zur Aufenthaltserlaubnis gilt grundsätzlich aber auch: Die Europäische Union hatte sich am 3. März 2022 auf ein erleichtertes Verfahren zur Schutzgewährung für Ukrainerinnen und Ukrainer in Ländern der EU verständigt. Das bedeutet konkret: Die erteilte Aufenthaltserlaubnis gilt bereits bis zum 4. März 2025.

Und auch der Antrag selbst ist kein bürokratischer, sondern lediglich ein pro-Forma-Akt:

„Schon mit Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird bescheinigt, dass der Aufenthalt der den Antrag stellenden Person als erlaubt gilt (sog. Fiktionsbescheinigung, § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz).“

Und noch eine große Beruhigung für die wehrfähigen Ukrainer in Deutschland hält das Landesinnenministerium auf seiner Infoseite bereit: Da heißt es nämlich, da es aufgrund der besonderen Umstände derzeit nicht zumutbar sei, das Visumverfahren nachzuholen, kann eine Aufenthaltserlaubnis auch ohne ein erneutes Visumverfahren unmittelbar im Bundesgebiet erteilt werden.

Das ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil in der Vergangenheit einige Ukrainer ohne Visum dazu aufgefordert wurden, erneut in die Ukraine zu reisen und diese Visa zu beschaffen. Dazu heißt es jetzt, solche Ausreiseaufforderungen seien überholt, „mit denen möglicherweise zur Nachholung eines Visumsverfahrens in der Ukraine aufgefordert wurde“.

Auch Angehörige können zukünftig ohne Visa nach Deutschland einreisen, bescheinigt das niedersächsische Innenministerium. Selenskyjs Bemühungen um Kanonenfutter erscheinen danach aussichtslos. Aber wie sicher sich die ukrainischen Männer in Deutschland fühlen, hängt auch maßgeblich von einer deutschen Haltung dazu ab.

Und die schrillen Lautäußerungen von Leuten wie Kiesewetter, Merz und Hofreiter tragen eben dazu bei, dass vielen ukrainischen Männer in Deutschland die Angst im Nacken sitzt. Das Grauen kommt von der Front in Bildern aus den sozialen Medien. Und es findet seinen Widerhall in den Mündern der deutschen Kieswetters.

Darum die Frage:

Würden Sie einen Ukrainer auf ihrem Dachboden verstecken, wenn sich die Kiesewetters dieser Republik durchsetzen?

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