BSW-Politikerin mit FAZ gegen Israels Angriff

Sevim Dağdelen fordert: Israels Staatsterrorismus stoppen

von Alexander Wallasch

Israels Airforce© Quelle: www.idf.il, www.sevimdagdelen.de, Screenshots, Montage: Wallasch

Die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen muss Israels Angriff gegen den Iran gar nicht selbst verurteilen, sie braucht dafür nur die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitieren. Für die FAZ ist es eindeutig: Das Atomprogramm ist für das iranische Regime Lebensversicherung und keine Angriffswaffe.  

Für Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ist der israelische Überraschungsschlag gegen Israel ein historischer Schachzug gegen die „Islamofaschisten“.

Die BSW- Die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen widerspricht energisch:

„Der Angriffskrieg Israels ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Die Bundesregierung muss den Staatsterrorismus Israels klar verurteilen und endlich einen Waffenstopp für Israel verhängen.“

Via X zitiert Frau Dağdelen die FAZ:

„Jeder Staat hat das Recht, sich selbst zu verteidigen. Doch das Völkerrecht zieht die Grenzen für einen präventiven Schlag gegen andere Länder sehr eng“, führt die FAZ https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/praeventivschlag-was-sagt-das-voelkerrecht-zu-israels-angriff-110534310.html zum „Präventivschlag“ aus (leider hinter Bezahlschranke).

Die Kernpunkte:
„Das Recht jedes Staates, sich selbst zu verteidigen, ist tatsächlich ein wesentlicher Grundsatz des Völkerrechts und eine zentrale Ausnahme vom allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta, das jeden Angriff auf andere Staaten untersagt. Unter engen Voraussetzungen erlaubt das Völkerrecht auch präventive Schläge, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht. (…)

Allerdings deutet nichts darauf hin, dass Iran (trotz aller Rhetorik) einen Angriff auf Israel wirklich vorbereitet hat. Im Gegenteil sah es zuletzt so aus, als sei Iran durch die Rückschläge in Libanon und Syrien sowie durch den kurzen direkten Schlagabtausch mit Israel derzeit so geschwächt, dass es jede direkte Konfrontation mit Israel vermeiden will.

Für die Herstellung einsatzfähiger Atomwaffen bedürfte es zudem noch einer Reihe weiterer Schritte. Und selbst für den Fall, dass Iran diese Schritte gehen würde, gibt es keine Anzeichen dafür, dass es die Waffen für einen offensiven Erstschlag gegen Israel einsetzen würde. Denn Israel verfügt selbst – wenn auch nie offiziell bestätigt – über Atomwaffen. Die meisten Beobachter gehen davon aus, dass das Atomprogramm für das iranische Regime nie als Angriffswaffe, sondern als Lebensversicherung gedacht war.

Insofern scheint ein „unmittelbar bevorstehender Angriff“, der einen Präventivschlag völkerrechtlich rechtfertigen würde, hier wenig plausibel. Ein sogenannter Präemptivschlag gegen eine nicht unmittelbare Gefahr (hierzu zählte etwa der amerikanische Angriff auf Saddam Husseins Irak 2003) wird von fast allen Völkerrechtlern abgelehnt. (…)

Für Israel war der Zeitpunkt am Ende offenbar militärisch (und politisch) günstig, eine völkerrechtliche Rechtfertigung ist das aber nicht.“

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