Die Gesetze sind da eindeutig: Die Annahme und das Tragen von Orden fremder Staaten bedarf der Zustimmung des Bundespräidenten. Zudem muss bei Abgeordneten und Politikern eine Prüfung erfolgen.
Geregelt ist das in § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG):
(1) Ein Deutscher darf Titel, Orden und Ehrenzeichen von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung nur mit Genehmigung des Bundespräsidenten annehmen. Dieser Genehmigung bedarf auch, wer nach dem 8. Mai 1945 einen ausländischen Titel, einen ausländischen Orden oder ein ausländisches Ehrenzeichen erhalten hat und den Titel zu führen oder die Auszeichnung zu tragen beabsichtigt. Die Genehmigung kann widerrufen werden; § 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) Das gleiche gilt für die Annahme von Titeln, Orden und Ehrenzeichen, die von anderen Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes verliehen werden.
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Deshalb wollten wir vom Bundespräsidenten wissen, ob „Welt“-Herausgeber Ulf Poschardt und Politiker wie Außenminister Johannes Wadephul, Agnes Strack-Zimmermann, Anton Hofreiter oder Annalena Baerbock ihre Ukraineorden illegal angenommen haben bzw. tragen.
Unsere Anfrage:
„Die Anfrage bezieht sich auf § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG), wonach die Annahme und das Tragen ausländischer Orden durchdeutsche Staatsangehörige der Genehmigung und ggf. der Prüfung des Bundespräsidenten bedarf.
Im Januar 2024 verlieh der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj folgende Orden an deutsche Politiker:
1. Annalena Baerbock (Bundesaußenministerin, Bündnis 90/Die Grünen): Orden Jaroslaws des Weisen III. Klasse. Der Orden wurde ihr am 21. Mai 2024 persönlich in Kiew überreicht.
2. Anton Hofreiter (Vorsitzender des Europaausschusses im Bundestag, Bündnis 90/Die Grünen): Verdienstorden III. Klasse.
3. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, FDP): Verdienstorden III. Klasse. Sie hat die Annahme öffentlich bestätigt und den Orden vom ukrainischen Botschafter in Berlin entgegennehmen wollen.
Zu jedem der drei Fälle bitte ich um folgende Auskünfte:
1. Wurde eine Genehmigung zur Annahme und zum Tragen des Ordens beim Bundespräsidenten beantragt? Wenn ja, von wem und an welchem Datum?
2. Wurde der Antrag geprüft? Wenn ja, durch welche Stelle und mit welchem Ergebnis?
3. Wurde die Genehmigung erteilt? Wenn ja, an welchem Datum? Falls nein, aus welchen Gründen wurde sie abgelehnt?
4. Gibt es einen Widerruf der Genehmigung oder laufende Verfahren in diesem Zusammenhang.
Die Pressestelle des Bundespräsidenten verwies auf eine Sonderregelung des Bundespräsidenten Horst Köhler von 2009:
„Danke für Ihre Anfrage. Die nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen erforderliche Genehmigung zur Annahme und zum Tragen von Orden und Ehrenzeichen wird für Orden und Ehrenzeichen, die von einem Mitgliedstaat des Europarates verliehen werden, mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Auszeichnung erteilt (Bekanntmachung des Bundespräsidenten vom 6. Mai 2009, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt). Einer besonderen Annahme- und Tragegenehmigung bedarf es für die von Ihnen erwähnten ukrainischen Ehrenzeichen daher nicht. Dies gilt für alle von Ihnen genannten Personen.“
Offen bleiben Fragen nach weiteren Ordensverleihungen und ihren Trägern. Kann sich der Bundespräident selbst eine Genehmigung erteilen? In einem Bericht des Bundespräsidenten zur Ecuador-Reise 2019 steht ausdrücklich, dass er den Nationalen Verdienstorden Ecuadors erhalten hat, die höchste Auszeichnung Ecuadors für Ausländer. Und Angela Merkel erhielt einst vom jordanischen König den „Grand Cordon of Al-Nahda“ verliehen. Mit Prüfung und ausdrücklicher Genehmigung des Bundespräsidenten?