Die Instrumente bleiben – aber was, wenn die Vorzeichen wechseln?

Staatliche Macht als politische Waffe – Von Trump zu den deutschen Landesmedienanstalten

von Alexander Wallasch

Die Demokratie bewährt sich nicht am Umgang mit Freunden, sondern am Umgang mit dem Gegner.© Quelle: Official Presidential Portrait of President Donald J. Trump (2025).jpg/ Ilhan Omar, official portrait, 116th Congress.jpg, Montage: Grok

Ob in Washington oder Berlin: Wer staatliche Macht gegen politische Gegner ausreizt, schafft Präzedenzfälle, die später gegen ihn selbst eingesetzt werden können. Legale Spielräume und harte Eingriffe ersetzen keine Selbstbeschränkung. Wer heute die Opposition mit Behörden, Verfahren und öffentlichem Druck bekämpft, muss damit rechnen, dass morgen dieselben Mittel gegen die eigene Seite gerichtet werden.

Donald Trump weiß aus eigener Erfahrung, wie es sich anfühlt, wenn staatliche Macht zum politischen Kampfmittel wird. Ermittlungen, Anklagen und jahrelange öffentliche Auseinandersetzungen haben ihn begleitet. Auch unter Joe Biden wurde seine gesundheitliche und geistige Verfassung zum politischen Dauerthema und zur Waffe gegen ihn.

Trump hat erlebt, wie mächtig das Zusammenspiel aus Behörden, Gegnern und regierungsnaher Medien werden kann. Umso bemerkenswerter – wenn nicht verstörender – ist, was sich nun im Fall der demokratischen Kongressabgeordneten Ilhan Omar abspielt. Überschreitet Trump mit seinem Zugriff auf die Strafverfolgungsbehörden seine Kompetenzen? Öffnet er damit die Büchse der Pandora oder langt er nur tief in die längst offene?

Am 12. Oktober 2026 durchsuchten Bundesbeamte der Homeland Security Investigations das Haus der Kongressabgeordneten Ilhan Omar im Raum Washington mit richterlichem Durchsuchungsbefehl im Rahmen einer laufenden Untersuchung wegen möglicher Einwanderungsbetrugs – etwa Angaben zu ihrem Alter und den Unterlagen ihres Vaters bei der Einbürgerung.

Omar bestreitet Fehlverhalten und wirft der Regierung politische Einschüchterung vor, während Trump sie als „terrible person“ bezeichnete und betonte, er habe nichts mit der Sache zu tun; bisher gibt es keine Anklage, und Berichte deuten darauf hin, dass geprüft wird, ob eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft möglich ist.

Der Fall Omar pendelt irgendwo zwischen Strafverfolgung und politischer Machtausübung. Klar ist nur: Wenn gegen eine Politikerin ermittelt wird, muss es um konkrete Verdachtsmomente und belastbare Beweise gehen, nicht um Herkunft, Weltanschauung oder Kritik an der Regierung.

Eine Hausdurchsuchung ist ein erheblicher Eingriff und kann bei einer prominenten Oppositionspolitikerin enorme öffentliche Wirkung entfalten – noch viel mehr, wenn es wenige Wochen vor einer Wahl passiert.

Ein richterlicher Beschluss ist kein Freibrief. Also welche Beweise lagen vor? Werden vergleichbare Fälle nach denselben Maßstäben behandelt? Und welche Rolle spielte der politische Kontext?

Trump beherrscht als US-Präsident auch das Justizministerium. Er darf politische Prioritäten setzen, sollte allerdings Strafverfolgungsbehörden nicht mit privaten Racheinstrumenten verwechseln. Wer hier seine Macht gegen den politischen Gegner einsetzt, sägt an der Glaubwürdigkeit des gesamten Systems.

Noch schlimmer: Wer staatliche Macht gegen die Opposition bis zum äußersten führt – und eine Hausdurchsuchung dürfte mit zum Äußersten gehören–, schafft einen Präzedenzfall, den seine Gegner später übernehmen können. Was heute gegen eine Demokratin eingesetzt wird, könnte morgen gegen einen Republikaner eingesetzt werden. Die politischen Vorzeichen wechseln. Die Instrumente bleiben. Wer wüsste das besser als Trump? Er kennt die Verfolgungen gegen ihn vor der Wahl zum Präsidenten!

Es geht um die Machtfrage! Und die beginnt nicht erst dort, wo Gesetze eindeutig gebrochen werden. Die Machtfrage beginnt, wo politische Entscheider den gesetzlichen Spielraum maximal ausreizen, jede Grauzone zu ihren Gunsten ausreizen.  

Oder anders: Man kann formal innerhalb der Zuständigkeiten handeln und trotzdem einen repressiven Umgang mit der Opposition etablieren. Nicht jeder harte staatliche Eingriff ist rechtswidrig. Aber nicht alles, was rechtlich gerade noch zulässig ist, ist auch politisch klug oder moralisch vertretbar.

Diese Spannung zeigt sich auch in Deutschland. Angela Merkel rechtfertigte ihre Entscheidung, die Grenzen 2015 nicht zu schließen, mit humanitärer Verantwortung. Damit stellte sie politische und rechtliche Grenzen zugunsten eines moralischen Anspruchs zurück. Horst Seehofer sprach 2018 von einer „Herrschaft des Unrechts“. Die grundsätzliche Frage bleibt: Rechtfertigt ein moralisch hoch aufgeladenes Ziel die Ausdehnung staatlicher Handlungsspielräume?

Dieselbe Logik lässt sich meistens auch in entgegengesetzte Richtungen anwenden. Wer aus humanitären Gründen rechtliche Grenzen weit auslegen will, muss erklären, weshalb ein anderer nicht aus Gründen der Sicherheit oder nationalen Selbstbestimmung dasselbe beanspruchen dürfte. Wer staatliche Eingriffe mit dem Schutz der Demokratie rechtfertigt, muss sich fragen lassen, ob er diese Eingriffe auch dann akzeptieren würde, wenn die Gegenseite sie kontrolliert.

Diese Frage reicht bis in die Debatte um Remigration. Rechtmäßige Rückführungen von Menschen ohne Aufenthaltsrecht sind etwas anderes als die Entrechtung von Staatsbürgern aufgrund ihrer Herkunft. Wer politische Ziele durchsetzen will, muss sich an den Grundrechten und gesetzlichen Voraussetzungen messen lassen. Eine ideologische Zielsetzung wird nicht dadurch legitim, dass man sie mit einem großen gesellschaftlichen Problem begründet.

Umgekehrt – und das ist das Masterproblem unseres Jahrzehnts – darf eine Position nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil sie unbequem ist.

Von Amerika ist der Weg nach Deutschland kürzer, als viele glauben. Auch hier wächst die Versuchung, den Schutz der Demokratie mit einer immer weiter reichenden staatlichen Zugriffsmacht gleichzusetzen und umzuwandeln hin zu „unsere Demokratie“.

Der Verfassungsschutz und seine weitreichende Reform steht aktuell im Zentrum einer Auseinandersetzung darüber, wie weit nachrichtendienstliche Beobachtung reichen darf. Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen warnt vor einer Politisierung des Dienstes und einer Ausweitung seiner Befugnisse. Wie verhindert man, dass eine Behörde, die den Staat vor seinen Feinden schützen soll, selbst zum Instrument politischer Auseinandersetzungen wird?

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Dasselbe gilt für die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot. Ein Parteiverbot ist eines der schärfsten Instrumente des Grundgesetzes. Es ist kein gewöhnliches Mittel politischer Auseinandersetzung und kein Ersatz für eine verlorene Debatte. Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage hoher verfassungsrechtlicher Voraussetzungen. Die Demokratie wird nicht dadurch verteidigt, dass man die politischen Gegner möglichst bequem aus dem Wettbewerb entfernt. Sie wird dadurch verteidigt, dass die geltenden Regeln auch dann eingehalten werden, wenn ihre Anwendung politisch unerwünscht ist.

Nicht anders ist es bei Sanktionen gegen Neue Medien und kritische Journalisten. Wer die Regierung oder staatliche Institutionen scharf kritisiert, muss darauf vertrauen können, dass das exakt das ist, was das Grundgesetz von ihm als vierte Gewalt erwartet.

Wie meine Unterstützer und Leser wissen, ist das keine Theorie, ich selbst werden seit Jahren auf vielen Ebenen verfolgt. Jetzt wollen Landesmedienanstalten mich finanziell ruinieren und meine Seite schließen.

Selbst wenn sich solche angedrohten Maßnahmen später als rechtswidrig erweist, kann ihre einschüchternde Wirkung längst eingetreten sein. Pressefreiheit ist nicht nur das Recht, am Ende eines jahrelangen Rechtsstreits recht zu bekommen. Sie muss auch die praktische Möglichkeit umfassen, ohne unverhältnismäßigen staatlichen Druck zu publizieren.

Ähnliches gilt für staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen. Programme wie „Demokratie leben!“ finanzieren linksradikale Projekte. Der Staat darf sich nicht über ausgelagerte Strukturen politische Einflussmöglichkeiten verschaffen, die er unmittelbar selbst nicht rechtmäßig ausüben dürfte.

Die Gefahr liegt im Zusammenspiel vieler Instrumente, die für sich genommen legitime Aufgaben erfüllen können, in ihrer Gesamtheit aber erheblichen Druck auf politische Gegner, kritische Journalisten und missliebige Organisationen entfalten.

Ein Staat muss einen Kritiker nicht verhaften, um ihn einzuschüchtern. Es kann genügen, wenn Ermittlungen, Prüfverfahren, Förderentscheidungen, behördliche Einstufungen und öffentliche Stigmatisierung zusammenwirken. Dass diese Gefahr bei der Gestaltung staatlicher Machtinstrumente berücksichtigt werden muss, ist keine Verschwörungstheorie, sondern eine elementare Frage demokratischer Kontrolle.

Damit schließt sich der Kreis zu Trump. Wer heute seine Gegner mit staatlichen Mitteln unter Druck setzt, schwächt das Argument, mit dem er sich später gegen einen vergleichbaren Missbrauch wehren könnte. Wenn die eine Seite erklärt, der Zweck heilige die Mittel, wird die andere Seite dieselbe Logik für sich entdecken. Und da macht Trump hier möglicherweise im Moment.

Eine Demokratie bewährt sich da, wo der Staat der Versuchung widersteht, politische Gegnerschaft mit staatlicher Macht zu knüppeln. Das gilt für Trump ebenso wie für Merkel, für den Umgang mit Migration ebenso wie für die Debatte über Remigration, für den Verfassungsschutz ebenso wie für Medienaufsicht und staatliche Förderprogramme.

Wer den Staat zur Waffe gegen seine Gegner macht, sollte sich immer und zu jedem Zeitpunkt vor dem Echo fürchten müssen.

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