Stromkosten explodieren – 200-Euro-Geschenk für Leistungsempfänger hilft nur vorübergehend

Steigende Kosten: Hartz-4-Empfänger bleiben als Erste auf der Strecke

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

Wie viele deutsche Familien werden noch in diesen Strudel aus Armut und Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen gerissen werden?© Quelle: Pixabay / schuldnerhilfe

Hartz-IV-Leistungen sind jetzt dramatisch gesenkt worden. Jedenfalls dann, wenn man die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten mit einrechnet.

Und es steht außer Frage, dass diese Leistungsempfänger ebenso wie Geringverdiener oder Corona-Maßnahmenopfer – beispielsweise unter den Selbstständigen – hier ganz besonders schlimm betroffen sind.

Aber bleiben wir bei den Hartz-IV-Empfängern. Und lassen wir hier einmal beiseite, dass es im Gefolge der Massenzuwanderung zu massenhaftem und anhaltendem Missbrauch gekommen ist. Der in Schieflage geratene Deutsche geht zum Amt und offenbart seine schlimme Situation.

An anderer Stelle wurde schon erwähnt, was das in Deutschland für eine Odyssee für den Herkunftsdeutschen mit umfangreicher Bürokratiegeschichte sein kann.

Lassen wir diese mit dem Potenzial zum Sozialneid ausgestattete Ungerechtigkeit beiseite, dann ergibt sich, beginnend mit den exorbitant angestiegenen Stromkosten, folgendes Bild:

Die Stromkostenpauschale ist im Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger enthalten. Und der wurde Ende 2021 von 446 auf 449 Euro angehoben. Also um 3 Euro – um nicht mehr als eine schale Geste im Promillebereich.

Die Strompreise/ Energiekosten sind allerdings mittlerweile explodiert. Das Handelsblatt schreibt:

„Im Mai mussten Verbraucher hierzulande nach Berechnungen der Statistiker für Energie 38,3 Prozent mehr zahlen als vor Jahresfrist, Lebensmittel verteuerten sich um 11,1 Prozent.“

Eine Unterstützerplattform für Leistungsempfänger fasst die aktuelle Situation so zusammen:

„Für Hartz IV Bedürftige gilt: Sie zahlen bei einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden im Schnitt 162 Euro oder 37 Prozent mehr als der Anteil für Strom in der Hartz IV Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorsieht.“

Hier trifft die enorme Mehrbelastung zwar alle Verbraucher, aber die Folgen schlagen zuerst da am erbarmungslosesten zu, wo es keinerlei finanzielle Puffer mehr gibt. Wo keine alternativen Mittel mehr zur Verfügung stehen, eventuell interimsweise umzuschichten.

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Hinzu kommt, was auch nicht unerwähnt bleiben darf: Das Geldmanagement ist bei Hartz-IV-Empfängern mitunter desaströs. Hinzukommt ein viel höheres Risiko für alle Arten von Suchterkrankungen. Oft mangelt es auch schon an der Mobilität, das preiswerteste Angebot aus dem Markt zu holen, dann wird es im Zweifel mal die überteuerte Dosensuppe vom Kiosk. Kurz gesagt: Es gibt eventuell schon hier grundsätzliche Mehrkosten.

Aber zurück zum Strom: Die Strompauschale ist deutlich zu niedrig angesetzt, der Aufenthalt in der Wohnung aber deutlich länger als bei Arbeitnehmern.

Die aktuelle Situation sieht dann so aus: Im monatlichen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für einen Alleinstehenden sind 8,11 Prozent für Strom vorgesehen. Damit stehen besagtem Single monatlich für Strom 36,42 Euro zur Verfügung. Der durchschnittliche Verbrauch liegt aber jetzt schon um 37 Prozent über der ausgezahlten Pauschale.

Die Bundesregierung verantwortet innen- wie außenpolitisch (Energiewende/ Engagement Ukraine usw.) unmittelbar den enormen Anstieg der Lebenserhaltungskosten. Gleichzeitig will man bei den Regelsätzen die Inflation erst 2023 wieder berücksichtigen, selbstverständlich auch nicht rückwirkend. So zumindest der Stand im September 2021.

Aktuell meldete sich ein Jobcenter-Chef zu Wort. So erklärte der Geschäftsführer der Jobcenter Städteregion Aachen gegenüber Report Mainz:

„Das ist für die Menschen einfach nicht mehr zu stemmen. Da sehen wir sehr viel Verzweiflung, sehr viel Not, sehr viel Elend. Über den dicken Daumen, glaube ich, brauchen die Menschen so circa 100 Euro mehr.“

Er fordert hier eine möglichst schnelle Anpassung und nicht erst 2023.

Der Geschäftsführer bekommt Schützenhilfe von DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Die fordert nämlich gegenüber der Funke Mediengruppe:

„Angesichts der weiter steigenden Preise und der Unsicherheiten bei der Gasversorgung braucht es unbedingt ein weiteres Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger.“

Allerdings sollte hier auch erwähnt werden, dass im Juli ein Corona-Sonderbonus von 200 Euro an Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt werden soll. Ein Bonus, der gut und gerne auch Ukraine- oder Putin-Bonus heißen könnte, denn die Preissteigerungen sind mittlerweile entlang einer multiplen desaströsen Regierungspolitik festzumachen.

Aber was, wenn diese 200 Euro aufgebraucht sind? Und wie viele deutsche Familien werden noch in diesen Strudel aus Armut und Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen gerissen werden?

Wie grotesk abgehoben sich die Regierungen mittlerweile im Umgang mit Hartz-IV-Empfängern verhalten, zeigen die Rückforderungsüberlegungen bei den Neun-Euro-Tickets. Da wurde doch tatsächlich überlegt, die Differenz von zuvor überbezahlten, benötigten Monatstickets zurückzufordern.

Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) verstand den Irrsinn als erste und beruhigte: „Das Land fordert kein Geld von Hartz-IV-Empfängern zurück." Nicht erwähnenswert, dass dieses „Entgegenkommen“ kein Anlass für anhaltende Freudentränen sein kann bei Hartz-4-Empfängern.

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