Ukrainischer Offizier soll ukrainische Rekruten in Altengrabow mit dem Tod bedroht haben

Todesdrohung auf deutschem Boden – wir erstatten Strafanzeige

von Alexander Wallasch

Eine Straftat und keine Zuständigkeit?© Quelle: "Zeit", Screenshot, Grok

Ein ukrainischer Soldat berichtet gegenüber „Zeit“ von Schlägen und einer konkreten Todesdrohung während der Ausbildung in Sachsen-Anhalt. Das Verteidigungsministerium verweist auf die Ukraine. Wir zeigen die mutmaßlichen Täter an – und dokumentieren die Anzeige vollständig.

Ein ukrainischer Rekrut soll im Februar 2026 auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow in Sachsen-Anhalt von einem ukrainischen Unteroffizier geschlagen und von einem Offizier mit dem Tod bedroht worden sein. Laut dem ausführlichen Bericht der „Zeit“ soll der Offizier dem Mann gedroht haben, ihn nach der Rückkehr in die Ukraine „in einem Loch zu vergraben und als vermisst zu melden“.

Die mutmaßlichen Taten – Körperverletzung und Bedrohung – wurden auf deutschem Hoheitsgebiet begangen. Deutsche Strafgewalt greift daher. Das Bundesministerium der Verteidigung hat auf unsere Anfrage mitgeteilt, man sei nicht zuständig und verweise auf die ukrainischen Behörden. Eine solche Antwort kann nicht das letzte Wort sein, wenn es um mögliche Straftaten auf deutschem Boden geht.

Deshalb erstatten wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg sowie parallel beim zuständigen Polizeirevier und zur Kenntnis bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Jeder Bürger kann und darf eine Strafanzeige erstatten, wenn er von einer möglichen Straftat erfährt. Wir dokumentieren den Vorgang öffentlich, weil Transparenz in diesem Fall geboten ist.

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Hier der vollständige Text der Strafanzeige:

An die
Staatsanwaltschaft Magdeburg
Breiter Weg 203-206
39104 Magdeburg

und parallel
Polizeirevier Jerichower Land
Bahnhofstraße 29 b
39288 Burg

sowie zur Kenntnis
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Curt-Becker-Platz 6
06618 Naumburg (Saale)

–      Strafanzeige und Strafantrag wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen unbekannt (ukrainische Unteroffiziere und Offiziere der ukrainischen Streitkräfte) wegen folgender Straftaten, begangen im Februar 2026 auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow (Landkreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt):

1.    Körperverletzung (§ 223 StGB)
Ein ukrainischer Unteroffizier soll dem ukrainischen Rekruten Wolodymyr Schulgin während eines Morgenappells vor versammelter Mannschaft auf die Brust geschlagen haben. Schulgin, der wegen Fieber von 39 °C um Erlaubnis gebeten hatte, nicht zum Frühstück gehen zu müssen, sei gestürzt und habe zur Strafe 50 Kniebeugen machen müssen. Später sei er in der Kantine ohnmächtig geworden. Zwei Kameraden aus seiner Einheit bestätigen den Vorfall.

2.    Bedrohung (§ 241 StGB)
Ein ukrainischer Offizier soll Wolodymyr Schulgin gedroht haben, ihn nach der Rückkehr in die Ukraine „in einem Loch zu vergraben und als vermisst zu melden“. Die Drohung wurde auf deutschem Boden ausgesprochen.
Beide Vorfälle sind detailliert im Artikel „Er will nicht kämpfen“ der ZEIT Nr. 36/2026 vom 19. August 2026 (Autoren: Ekaterina Fomina und Maxim Kireev) beschrieben. Der Artikel liegt dieser Anzeige als Anlage 1 bei.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat auf eine entsprechende Presseanfrage mitgeteilt, dass die Bundeswehr „keine Rolle bei der Feststellung von ukrainischen Fahnenflüchtigen“ habe und es sich um interne Angelegenheiten der ukrainischen Streitkräfte handele (Antwort vom 21. August 2026, Sprecher Oberstleutnant i. G. Xxxxx (hier von Red. geschwärzt) – Anlage 2).

Ich bitte um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Identifizierung der namentlich noch unbekannten Täter und zur Aufklärung der Taten. Die Taten wurden auf deutschem Hoheitsgebiet begangen; die deutsche Strafgewalt greift daher gemäß § 3 StGB.

Ich stelle zugleich Strafantrag, soweit dieser für die Verfolgung der Taten erforderlich ist.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieser Anzeige und um Mitteilung des Aktenzeichens.

Mit freundlichen Grüßen

1. ZEIT-Artikel „Er will nicht kämpfen“ (DIE ZEIT Nr. 36/2026)
2. Antwortschreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21.08.2026

Wir werden über den weiteren Verlauf berichten.

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