Wieder Messerangriff: Afghane in Hamburg gleich mehrfach zugestochen

Trotzdem kein Haftgrund: Afghane verletzt vier Personen mit Messerstichen

von Alexander Wallasch

Ein 20-jähriger Afghane greift in Hamburg St. Georg mit einem Messer mehrere Männer an. Schnittverletzungen sind die Folge und ein Stich in den Oberschenkel. Das Messer ist zum Glück für die Opfer nicht sehr lang. Den Opfern gelingt es sogar noch, den Täter festzuhalten, aber wenige Stunden später ist er schon wieder auf freiem Fuß.

Ein Somalier tötet in Würzburg drei Frauen und verletzt weitere Personen teils schwer. Grausam und doch viel zu schnell wieder vom Tagesgeschäft in Politik und Medien überrollt - die Bundeskanzlerin verweigerte den Angehörigen bis heute ihre persönliche Anteilnahme. Aber auch das ist bei ihr schon länger gängige Praxis:

Die Opfer des islamistischen Attentats vom Berliner Breitscheidplatz mussten über ein Jahr lang warten, bis ein offener Brief Angela Merkel endlich dazu veranlasste, sich mit den Zurückgebliebenen überhaupt näher zu befassen.

Schon 2018 beschäftigten sich Polizei, Strafverfolgungsbehörden und die Politik mit zunehmenden Fällen von gefährlicher Körperverletzung, Totschlag, Mord und Mordversuch unter Beteiligung von Zugewanderten, die ein Messer als potenziell tödliche Waffe verwenden. Tagesschau-Online berichtete dazu:

„2018 beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern zudem "vor dem Hintergrund zu beobachtenden Anstiegen", Straftaten unter Verwendung des Tatmittels Messer ab 2020 in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik zu erfassen.“

Von etlichen gefährlichen Übergriffen mit Messern wurde in den vergangenen Jahren berichtet. Wurde die sich daraus ergebene Gefährdungslage möglicherweise unterschätzt oder gezielt verharmlost? Bremen beispielsweise teilte 2020 mit, man würde in der Hansestadt Stichwaffen erst dann registrieren, wenn diese als Waffe eingesetzt würden. Hierbei müsse ein Einsatz gegen Personen stattgefunden haben. „In NRW wird eine Stichwaffe nicht statistisch erfasst, wenn sie lediglich mitgeführt wurde. (…) In Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz stammen die Daten gar nicht aus der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik, sondern aus Abfragen in Datenbanken der Polizei. Dort lässt sich nach Worten wie "Messer", "Stichwaffe" oder "stechen" suchen.“

Die Messermorde von Würzburg haben daher mindestens aus dem Blickwinkel der Ermittlungsbehörden eine unheilvolle Vorgeschichte. Aber haben sie auch ein Nachspiel? Ein aktueller Fall aus Hamburg lässt diese Vermutung nicht zu: Im bahnhofsnahen Problemviertel HH- St.Georg sticht ein 20-jähriger Afghane auf mehrere Menschen ein und wird wenig später schon wieder aus dem Gewahrsam entlassen.

Ihre Unterstützung zählt

Ohne Sie ist hier alles nichts. Ihre Unterstützung ist wichtig. Sie gewährleistet uns weiterhin so kritisch und unabhängig wie bisher zu bleiben. Ihr Beitrag zählt für uns. Dafür danken wir Ihnen!

Mit PayPal

Aber wie kann das möglich sein? Wir fragen nach, die Polizei verweist aber an die zuständige Hamburger Staatsanwaltschaft. Die wiederum ist zum Zeitpunkt der Recherche nicht erreichbar.

Tatzeitpunkt war der 11. Juli, Samstagabend kurz vor 22 Uhr. Am Tatort Hamburg-St.Georg in der Straße Bremer Reihe wurde ein 20-jähriger Afghane unter dem Verdacht festgenommen, mehrere Männer mit einem Messer verletzt zu haben. Als die Polizei eintraf, hielten vier der zuvor von ihm verletzten Männer den afghanischen Angreifer fest.

Die Hamburger Polizei beschreibt den Tathergang im Internet. Die Überschrift lautet hier: „Festnahme nach gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-St.Georg.“

Am Hansaplatz war es offenbar zu einem Streit zwischen dem Tatverdächtigen und der Frau eines der Männer gekommen.

„Noch am Hansaplatz soll es bereits zu einer ersten körperlichen Auseinandersetzung mit dem zu Hilfe geeilten Ehemann (29) gekommen sein. Dieser begab sich anschließend in den Außenbereich eines Lokals an der Bremer Reihe. Der Tatverdächtige soll ihm gefolgt sein und ihn dort unvermittelt mit einem kleinen, in einen Flaschenöffner integrierten Taschenmesser attackiert haben. Der 29-Jährige erlitt dabei mehrere kleine, oberflächliche Schnittverletzungen. Die drei anderen Männer (43, 52, 55) sollen ihm zu Hilfe geeilt und dabei ebenfalls angegriffen worden sein. Auch sie wurden durch das Messer leicht verletzt. Zwei von ihnen erlitten leichte Schnittverletzungen, einer eine oberflächliche Stichverletzung in ein Bein. Zwei wurden ambulant in einem Krankenhaus behandelt, die beiden anderen lehnten eine medizinische Versorgung ab. Lebensgefahr bestand für keinen der Verletzten.“

Die Klinge des Messers war demnach eher klein, verursachte aber beachtliche Verletzungen. Nicht auszudenken, der Täter hätte eine noch effektivere Waffe zur Hand gehabt.

Weiter heißt es im Bericht der Polizei: „Ein Ermittlerteam des Kriminaldauerdienstes (LKA 26) führte erste Ermittlungen durch, befragte die Verletzten und befasste sich auch mit dem Tatverdächtigen. Mangels Haftgründen wurde dieser später aber wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.“

Standhaft bleiben – sagen, was aufregt!

Frühmorgens aufstehen und auf vielen Kanälen die Nachrichtenlage checken steht ganz am Anfang. Dann geht es oft bis in die Nacht hinein, viermal in der Woche zusätzlich über öffentlich-rechtlichen Talkshow-Terror hinweg, der vielfach zur großen Herausforderung wird. Durchhalten und weiterschreiben: Auch Dank ihrer Solidarität mit diesem Portal. Wer unter den staatlichen Corona-Maßnahmen auch wirtschaftlich leidet, der unterstützt uns bereits mit dem täglichen Blick auf unser Artikelangebot. Und mit hoffentlich fleissigen Teilungen in den sozialen Medien, das ist besonders wichtig. Und wer es sich leisten kann und mag, den bitte ich zusätzlich um eine finanzielle Unterstützung. Wir bleiben dran – dank Ihrer Großzügigkeit!

Mit PayPal

Aber wie kann es möglich sein, dass der Täter hier schon kurze Zeit später wieder auf freiem Fuß ist? Ein aktueller neuer Ermittlungsstand kann von einem Sprecher der Polizei zunächst verneint werden. Was die Haftgründe angeht, verweist der er außerdem auf §112 der Strafprozessordnung, der Haftgründe festlegt .

Unter §112a ist zusätzlich die Wiederholungsgefahr festgeschrieben die für einen Haftgrund spricht. Wenn also bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, dass der Täter „vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde.“

Warum also ließ die Polizei den Täter wieder gehen? Ein Polizeifachmann erklärt es: Die Begründung läge auch in der Länge des Messers verborgen, die ein geplantes Tötungsdelikt quasi ausschließen würde. Auch wäre eine Verdunklungsgefahr ausgeschlossen ebenso, wie die Idee, der Täter könne die Opfer oder Zeugen irgendwie bedrohen. Auch eine Fluchtgefahr wurde hier ausgeschlossen, weil mutmaßlich die zu erwartende Strafe wegen eines Körperverletzungsdelikt zu gering ist. Es war also nicht zu erwarten, dass der Täter aus Angst vor dem Strafmaß und der deutschen Justiz nach Afghanistan zurück fliehen würde. Vorstrafen lägen im Übrigen im Ermessen des Staatsanwaltes. Wenn der Täter schon mehrfach mit dem Messer auf Opfer losgegangen wäre, dann ja, aber so würde hier kein Haftgrund vorliegen.

Auch Hinweise auf eine „17PsychKG“ lagen wohl nicht vor, erzählt der Fachmann noch. „Ansonsten hätte die Polizei nach Auffälligkeiten einen Notarzt oder ärztlichen Dienst dazu gerufen, der eine Einweisung hätte erwägen können.“

Weil sich das aber alles als nichtzutreffend erwiesen hat, ist der 20-jährige Afghane jetzt wieder auf freiem Fuß. Möglicherweise wird es noch zu einem Verfahren kommen, die Mühlen der Justiz mahlen in Deutschland bekanntlich langsam, es gibt Dringenderes zu besprechen. Oder wie es Oberstaatsanwalt Ralph Knispel aus Berlin in seinem Bestseller „Rechtsstaat am Ende“ formulierte: Das „Flaschenhalsproblem: Wenn der Kollaps des Systems bei der Polizei beginnt.“

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.