Müssen 2025 wieder Männer im Keller versteckt werden?

Ukrainische Behörde in Deutschland – Bundesregierung offenbar zu allem bereit

von Alexander Wallasch (Kommentare: 6)

Arbeitsministerium in enger Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Ministerium für Nationale Einheit© Quelle: Pixabay/LukasJohnns

Die Mittteilung des Bundeskanzlers wurde zum Alarmsignal für hunderttausende ukrainische Kriegsdienstverweigerer: Olaf Scholz hatte eine ukrainische Behörde in Deutschland angekündigt. Aber um was zu tun? Die Planungen haben bereits begonnen.

Nur weil über einen Skandal nicht weiter berichtet wird, ist er nicht einfach verschwunden. Zur Erinnerung: Kanzler Olaf Scholz hatte in einer Regierungsbefragung am 4. Dezember 2024 eine Ankündigung gemacht. Der exakte Wortlaut hier zum Nachlesen:

„Der ukrainische Präsident hat mir gerade mitgeteilt, dass er in Deutschland und Polen eine ukrainische Behörde mit erschaffen will, die die Ukrainerinnen und Ukrainer entweder bei der Rückkehr oder bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland unterstützt, so dass wir gemeinsam in diese Richtung arbeiten können.“

Der Skandal ist aus mehreren Gründen gegeben. Zum einen ist es selbstredend auch der Ukraine nicht gestattet, in Deutschland eine Behörde zu eröffnen, wie es der Bundeskanzler dennoch wörtlich erklärt hatte. Und zum anderen besteht hier ein dringender Tatverdacht der Nötigung in Tateinheit mit dem Versuch, die hier vor dem Krieg Zuflucht gefundenen wehrfähigen Ukrainer den Häschern des ukrainischen Verteidigungsministeriums oder sogar dem ukrainischen Militärgeheimdienst auszuliefern.

Die Vorstellung, dass hier eine verfassungsfeindliche Behörde entsteht, die nicht nur von der Bundesregierung befördert, sondern mutmaßlich auch von der Union und Vertretern wie Kiesewetter, Merz und anderen mehr befürwortet werden könnte, ist unerträglich.

Niemand spricht mehr darüber. Höchste Zeit also, die Bundesregierung zu befragen, was konkret mittlerweile in die Wege geleitet und welche Anstrengungen von ihr bereits unternommen wurden, diese ominöse ukrainische Schattenkriegsbehörde zu installieren.

Alexander-Wallasch.de bat dazu um Auskunft bei der Bundesregierung, dem Justizministerium, Außenministerium, Innenministerium und Arbeitsministerium.

Wir wollten wissen:

· Wie stellt sich der Bundeskanzler diese Zusammenarbeit konkret vor?
· Welche Behörde soll damit betraut werden?
· Was ist dahingehend bisher konkret passiert, besprochen und geplant worden?
· Gibt es eine konkrete Terminierung?
· Darf die Ukraine in Deutschland überhaupt eine „Behörde“ eröffnen?
· Werden von deutscher Seite Hoffnungen damit verbunden, dass wehrfähige Ukrainer zurück in die Ukraine gehen?
· Stichwort „Arbeitsaufnahme“: Wie konkret stellt sich die Bundesregierung hier eine „gemeinsame“ Zusammenarbeit vor?

Zunächst einmal möchte das Auswärtige Amt ein Foto meines Presseausweises sehen. Das ist ungewöhnlich, weil schon des Öfteren Fragen und Antworten ausgetauscht wurden.

Das Bundesinnenministerium (BMI), dem ich ebenfalls entsprechende Fragen gestellt hatte, möchte nicht selbst antworten und verweist auf eine Antwort des Bundespresseamtes (dazu gleich mehr). Auf Nachfrage, ob das BMI nicht mit einbezogen wurde beim Aufbau der ukrainischen Behörde, teilt das BMI in einer weiteren Antwort mit:

„Das BMI ist innerhalb seiner Zuständigkeiten eingebunden. Darüber hinaus verweisen wir nochmal auf die Auskunft des Bundespresseamts.“

Das Bundesinnenministerium ist demnach beteiligt und bestätigt indirekt, dass hier bereits eine Projektplanung besteht, sagt aber nicht, inwiefern. Warum nicht?

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Was hat das Bundespresseamt (BPA) geantwortet, auf dass sich das BMI berufen möchte und das eine Auskunft des BMI ersetzen sollte?

Der Chef vom Dienst des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beantwortet den Fragenkatalog von Alexander-Wallasch.de wie folgt:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als ein Regierungssprecher wie folgt beantworte: Wie der Bundeskanzler in der Regierungsbefragung im Bundestag am Mittwoch (4.12.) gesagt hat, hat Präsident Selenskyj bei den Gesprächen in Kyjiw seine Überlegungen zur Schaffung einer ukrainischen Behörde, die Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland und Polen bei Rückkehr bzw. Arbeitsaufnahme unterstützen soll, geteilt. Zu Fragen von Status, Aufgaben, Befugnissen und weiteren Fragen steht die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, mit der ukrainischen Regierung und dort konkret mit dem im Aufbau befindlichen ukrainischen Ministerium für Nationale Einheit, im Austausch. Ich kann bestätigen, dass am Tag des Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforums auch darüber gesprochen wurde. Die weiteren Details befinden sich in Klärung. Freundlicher Gruß“

Auch das Justizministerium schickt eine Antwort:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz kann ich Ihnen dazu gerne Folgendes mitteilen: Dem Bundesministerium der Justiz liegen zu der von Ihnen geschilderten Angelegenheit keine Erkenntnisse vor. Für Fragen zu der Regierungserklärung des Bundeskanzlers können Sie sich an das Bundespresseamt wenden. Für die Beziehungen der Bundesregierung zur Ukraine ist grundsätzlich das Auswärtige Amt zuständig. Für Fragen zu Migration und Rückkehr ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesinnenministerium zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Pressestellen der genannten Ministerien.“

Antworten der Außenministerin und des Arbeitsministers stehen noch aus. Eines kann aber schon jetzt festgestellt werden: Vieles deutet mittlerweile darauf hin, dass die Bundesregierung und die angefragten Ministerien sich sehr wohl bewusst sind, dass die Gründung einer ukrainischen Behörde in Deutschland eine besonders heikle, juristische, menschenrechtliche, aber auch moralisch-ethische Angelegenheit ist, die zudem ungesetzlich sein dürfte.

Naheliegend ist zudem, dass es bei diesem Vorhaben zuallererst um den Zugriff auf die wehrfähigen Männer geht und die Bemühungen um Vermittlung in Arbeit eine verschleiernde Umverpackung sein könnten.

Besorgniserregend ist zudem, dass die Öffentlich-Rechtlichen und Alt-Medien bisher keinerlei Interesse daran haben, sich mit diesem Projekt näher zu befassen. Will man sich die Finger nicht verbrennen? Insbesondere fehlt hier eine umfassende Analyse der Aufgaben und Funktion des ukrainischen „Ministeriums für Nationale Einheit“. Was sagen die deutschen Auslandsdienste überhaupt dazu?

Auch wenn sich Olaf Scholz aus wahlkampftaktischen Gründen als eine Art spätheimkehrender Friedensstifter verkaufen will und Taurus-Lieferungen ausschließt, so ist er in der Frage der Behandlung der ukrainischen Kriegsdienstverweigerer strikt auf Kurs mit Merz, Kiesewetter und Co.

Nach den vorgezogenen Bundestagswahlen wird jedenfalls keiner der beiden ein Garant dafür sein, dass eine neugeschaffene und mutmaßlich illegale ukrainische Behörde in Deutschland nicht Jagd auf ukrainische Männer macht.

Müssen 2025 wieder Männer im Keller versteckt werden?

PS: Auch das Außenministerium hält sich in einer kurzen Antwort am Abend bedeckt und bittet darum, sich an die Bundesregierung (BPA) zu wenden.

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