Schutz für Journalisten oder Immunität für staatlich geförderte Akteure?

Ulrich Vosgerau zerlegt Anti-SLAPP-Gesetz: Freifahrtschein für NGOs – Zusammenfassung

von Alexander Wallasch

Ulrich Vosgerau© Quelle: Grok

Das Anti-SLAPP-Gesetz wird als Schutz für Journalisten verkauft, doch Staatsrechtler Prof. Vosgerau entlarvt es als unanwendbar und gefährlich. Es droht, NGOs wie Correctiv gegen berechtigte Klagen zu immunisieren.

Das Anti-SLAPP-Gesetz aus dem Justizministerium wird als Schutz für Journalisten vor missbräuchlichen Klagen großer Unternehmen gefeiert. Doch Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der in der Correctiv-Affäre zahlreiche Verfahren geführt hat, zerlegt den Entwurf im Interview mit Alexander Wallasch als handwerklich miserabel und gefährlich. Statt Schutz für Journalisten könnte es staatlich geförderte NGOs wie Correctiv oder die Amadeu Antonio Stiftung gegen berechtigte Klagen abschirmen und so die Meinungsfreiheit bedrohen.

Interview-Auszug

Vosgerau: Das Gesetz taugt nichts. Keines meiner Verfahren in der Correctiv-Sache wäre dadurch verhindert worden, denn sie waren nicht missbräuchlich. Der Entwurf ist unanwendbar. Er setzt eine EU-Richtlinie um, aber das deutsche Recht braucht klare Tatbestände und Rechtsfolgen – das ist hier nicht gelungen.
Das Gesetz liest sich, als müsste ein Gericht am Verfahrensanfang entscheiden, ob eine Klage unbegründet und missbräuchlich ist. Das ist absurd – ein solches Gericht wäre befangen. Zudem soll der Kläger hohe Sicherheitsleistungen hinterlegen, und Anwaltskosten werden weit über gesetzliche Gebühren erstattet. Das ist eine Revolution.

Frage: Klingt das Vorrangs- und Beschleunigungsgebot nicht positiv?

Vosgerau: Das kann heißen, dass Klagen kaum geprüft werden. Besonders verräterisch ist § 615 ZPO, Abs. 3, Nr. 3: Parallele Verfahren gelten als Missbrauch. Ich habe in der Correctiv-Sache rund 50 Verfahren geführt – wäre das missbräuchlich?

Frage: Könnte man das Gesetz gegen Leute wie Habeck wenden?

Vosgerau: Man müsste es versuchen, aber das Gesetz ist nicht anwendbar. Ein Gericht, das den Verfahrensausgang vorwegnimmt, ist befangen. § 617 ZPO ist so vage, dass ein Vorabrechtsstreit entsteht, der den eigentlichen Streit vorwegnimmt.

Frage: Ist das ein Ermächtigungsgesetz für NGOs?

Vosgerau: Kein Ermächtigungsgesetz, sondern ein Schutzschirm. NGOs wie Correctiv werden gegen Klagen immunisiert, weil 2024 zeigte, dass man staatlich geförderte Kampagnen stören kann, wenn man klagt. Das Gesetz ist handwerklich schlecht und dürfte unanwendbar sein – doch wenn es angewendet wird, ist es eine Katastrophe.

Vosgerau sieht im Anti-SLAPP-Gesetz einen Angriff auf die Meinungsfreiheit, der staatlich geförderte NGOs gegen Kritik abschirmt, während es als Journalistenschutz getarnt wird. Ein handwerklich schlechtes, potenziell gefährliches Gesetz.

Hier das Interview in ganzer Länge.

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