Ulrich Vosgerau zerlegt die „Völkerrecht existiert nicht“-These brillant – aber … Kein Staat katapultiert sich aus dem Recht heraus

Ulrich Vosgerau zur Existenz des Völkerrechts – und eine Erwiderung

von Alexander Wallasch

Prof. Ulrich Vosgerau© Quelle: Ulrich Vosgerau

Das Völkerrecht lebt von Gegenseitigkeit – das stimmt. Der Iran hat sich durch massive Verstöße selbst disqualifiziert – auch das trifft zu. Aber: Es gibt keinen Selbstausschluss. Das Gewaltverbot gilt absolut. Sonst wird aus Recht Dschungel. Eine kritische Auseinandersetzung.

Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat sich mit einem juristisch scharfsinnig formulierten Text zu Wort gemeldet, der den aktuellen Streit um das Völkerrecht analysiert. Im Folgenden ungekürzt abgebildet (Im Anschluss folgt eine Kritik am Vosgerau-Text).

Zunächst aber der Text des Staatsrechtlers Dr. Ulrich Vosgerau:

Also, das Völkerrecht! Es hat mich heute gleich morgens um 6 schon ein wenig gestört, daß auf Reichelts Morgensofa drei wackere Nichtjuristen mal so eben das Völkerrecht für nicht existierend erklärten!

Also, Kinder, so einfach ist das nicht. Ich erkläre Euch das mal, also auch Alexander Kissler und Pauline Voss:

Das Völkerrecht existiert, wird im allgemeinen sehr zuverlässig eingehalten und gilt zumeist verlässlich. (Nur im Krieg vielleicht nicht immer in allen Einzelheiten, aber auch das war schon immer so).

Man bemerkt das auch im Alltag u.a. daran, dass - man mit dem Zug einfach nach Frankreich, Italien oder wohin auch immer fahren kann, ohne an jeder nationalen Grenze nach einer gründlichen Leibesvisitation in einen anderen Nationalzug umsteigen zu müssen, der auf ganz anderen Gleisen läuft, - man einen Brief z.B. nach Argentinien schreiben kann, der in routinierter Zusammenarbeit mehrerer nationaler Transportsysteme tatsächlich dorthin gelangt und in den richtigen Briefkasten geworfen wird (meistens), - oder: dass man einfach so zum Telefon greifen und jemanden in der Schweiz oder in den USA anrufen kann, ohne dass eine amtlich-fremde Stimme fragt, wieso man in der Schweiz anruft und wer einem das erlaubt habe und zu welchen Zwecken

Also, erst wenn das alles nicht mehr ginge, könnte man auf den Gedanken kommen, das Völkerrecht existiere gar nicht. Und wie ist das mit dem Iran? Nun, Parallelfall: ein Mann begeht einen Banküberfall, nimmt Geiseln und wird, nachdem stundenlange Verhandlungen nicht weitergeführt haben, zwecks Rettung der Geiseln mit dem „finalen Rettungsschuss“ erledigt.

Es wäre nun rechtsirrig, wenn der Bankräuber einwenden wollte: „Ich wollte hier nur Geld abheben, wie ich das genau mache, geht die Polizei nichts an, da gibt's ein Einmischungsverbot. Und 'finaler Rettungsschuß' geht schon gar nicht, schließlich ist die Todesstrafe abgeschafft! Haltet Euch an die Verfassung, die Gesetzlosen seid ihr!".

Es wäre aber ebenfalls blödsinnig, wenn ein Dritter das Geschehen wie folgt kommentieren würde:

„Ich habe es doch schon immer gesagt, das Bank- und Kapitalmarktrecht existiert gar nicht, das haben sich nur verrückte Professoren ausgedacht, und die Dummen sind drauf reingefallen! Die großen Fragen des Bank- und Darlehensrechts werden mit der Feuerwaffe geklärt oder gar nicht! Endlich spricht sich das mal rum."

Nee, Banküberfälle haben z.B. mit dem Bankrecht gar nichts zu tun. Das könnte man allenfalls laienhaft denken, weil man dafür immer erstmal eine Bank aufsuchen muss.

Der Iran ist ein "Staat", dessen „Gründungsfanal“ bereits das totale, das absolute, das unvergleichliche „Sakrileg des Völkerrechts“ war: die Erstürmung einer fremden Botschaft und die Geiselnahme von Diplomaten! Die Täter wurden auch später nie staatlich verfolgt, einige von ihnen stiegen zu hohen „Würdenträgern“ des Irans auf, und die Tat wurde nie als beispielloses Staatsverbrechen eingeräumt, sondern gilt dort bis heute als Heldentat.

Allein deswegen sind sie dort aus dem „Völkerrecht“ weitgehend heraus, dieses beruht - mangels zentraler Durchsetzungsinstanz – nämlich denknotwendig auf Reziprozität. (Man kann Beachtung des Völkerrechts dann und insoweit verlangen, wie man sich selber daran hält).

Später hat der Iran den Schriftsteller Salman Rushdie, der nie iranischer Staatsbürger war, in keiner Beziehung zum Iran stand und keine suchte, auf der ganzen Welt jagen lassen, in lauter fremden, souveränen Staaten. Sie meinten einfach, ihre religiösen Vorstellungen könnten überall durchgesetzt werden, die Souveränität anderer Staaten sei völlig unbeachtlich. Der Iran kann aber nicht auf der ganzen Welt, ohne dies auch nur zu verbergen zu suchen, blutigen Terror ausüben, und wenn Israel einmal „zurückterrorisiert“ rufen sie (und deutsche Völkerrechtler!): aber das verstößt aber gegen das Völkerrecht!

Der Denkfehler der deutschen Völkerrechtler ist: sie tun einfach so, als sei das Völkerrecht eine nationale Rechtsordnung mit Gewaltmonopol ("Weltverfassung") und leugnen das Reziprozitätsprinzip. Der Denkfehler heute morgen bei Reichelt auf dem Sofa war: man verwechselt die praktische Durchführung des völkerrechtlichen Reziprozitätsprinzips mit Abwesenheit/Nichtexistenz von Recht.

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Hier meine Kritik am Vosgerau-Text

Dr. Vosgerau stellt zunächst fest, dass das Völkerrecht dezentral ist und in sehr in sehr vielen Bereichen des Alltags von Gegenseitigkeit lebt. Ohne diese Gegenseitigkeit würde es schnell kollabieren.

Aber kein Staat kann sich einseitig aus dem Völkerrecht herauskatapultieren. Selbst schwere und anhaltende Verstöße führen nicht automatisch zum Ausschluss aus dem gesamten Völkerrechtssystem.

Das gilt besonders für Gewaltverbot, das Verbot von Völkermord und Folter. Dieses Verbot ist Teil des Völkerrechts und muss unabhängig von der Gegenseitigkeit gelten.

Das Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 UN-Charta) und das Selbstverteidigungsrecht (Art. 51) bleiben für alle Staaten verbindlich. Israel und die USA können sich also nicht einfach auf „der Iran hält sich ja eh nicht dran“ berufen, um präventive oder vergeltende Angriffe ohne unmittelbare Bedrohung zu rechtfertigen.

Warum nicht? Weil das ein Freifahrtschein für jeden Aggressor wäre. Ja, Gegenseitigkeit erlaubt begrenzte Gegenmaßnahmen, aber diese müssen verhältnismäßig, vorübergehend und auf Wiederherstellung der Legalität gerichtet sein – nicht auf Dauer-Ausschluss oder Vergeltung pur.

Die Analogie zum Bankräuber mit finalem Rettungsschuss hinkt: Denn in dem Fall gibt es ein staatliches Gewaltmonopol und klare finale Instanz (Gericht). Im Völkerrecht fehlt genau das – daher ist die Gegenseitigkeit wichtig, aber kein Freibrief.

Bleibt die Frage nach dem Richter? Wer fällt das endgültige Urteil? Problem: Das Völkerrecht kennt keine zentrale Instanz mit einer Exekutive, kein Weltgerichtshof und auch kein Weltpolizist außerhalb des UN-Sicherheitsrats – und der ist bekanntermaßen dauerhaft blockiert durch Vetos.

De facto entscheiden am Ende die betroffenen Staaten selbst, Internationale Gerichte, wenn sie angerufen werden (etwa bei Völkermord/Kriegsverbrechen etc.) und die Staatengemeinschaft durch die UN-Generalversammlung-Resolutionen, Sanktionen, Ächtung, Koalitionen. Hier wird oft zu Recht die Handlungsunfähigkeit betont.

Was bleibt also? Macht und Interessen: Wer stark genug ist, setzt seine Interpretation durch. Und das geschieht gerade und war ein Auslöser für den Text von Ulrich Vosgerau.

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