Während die Staatskanzlei den Ludwig-Erhard-Gipfel auf Korruption prüft, bekommt Organisatorin Götz-Weimer den Verfassungsorden

Unmöglicher Spagat: Söder lässt Ludwig-Erhard-Gipfel auf Korruption prüfen – und Götz-Weimer bekommt trotzdem den Verfassungsorden verliehen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 4)

Ministerpräsident Markus Söder auf dem Ludwig-Erhard-Gipfel© Quelle: Youtube/Weimer Media Group, Screenshot

Bayern plant, der Frau, deren Gipfel gerade wegen „gekauften Einflusses“ unter Compliance-Beschuss steht, am 4. Dezember die höchste Auszeichnung des Landtags zu verleihen – und niemand zieht die Reißleine.

In der bayerischen Staatskanzlei und unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und im Landtag des Freistaates passiert gerade Merkwürdiges. In Folge der Enthüllungen zur Weimer-Affäre und konkret nach einer Veröffentlichung von Apollo-News, dass man sich auf dem Ludwig-Erhard-Gipfel „Einfluss“ auf Politiker kaufen kann, wurde eine interne Compliance-Prüfung zum Ludwig-Erhard-Gipfel veranlasst.

Zunächst einmal ist besagte Prüfung ein verwaltungsinternes Verfahren zur Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit staatlicher Zuwendungen, Förderungen oder Kooperationen. Sie dient der Korruptionsprävention und der Sicherstellung, dass öffentliche Mittel korrekt und transparent eingesetzt werden.

Diese Prüfung wird von der Bayerischen Staatskanzlei und mutmaßlich unter Leitung von Staatskanzleichef Florian Herrmann koordiniert. So etwas passiert in der Regel in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts. Als externe Kontrollinstanz können auch interne Stellen wie die Rechts- oder Rechnungsprüfungsabteilung sowie ggf. der Bayerische Oberste Rechnungshof hinzugezogen werden.

Fakt bleibt aber: Es handelt sich nicht um eine öffentliche oder strafrechtliche Untersuchung, sondern um ein behördeninternes Verfahren ohne Kontrollmöglichkeiten von außen.

Parallel kommt eine weitere Meldung aus dem bayerischen Landtag, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Compliance-Prüfung steht und geeignet erscheint, diese von der ersten Minute an massiv zu kontaminieren:

Frau Götz-Weimer, die Organisatorin des umstrittenen Ludwig-Erhard-Gipfels, soll am 4. Dezember 2025 vom Bayerischen Landtag den Bayerischen Verfassungsorden verliehen bekommen.

Gewürdigt werden sollen Verdienste um die Bayerische Verfassung und das Gemeinwesen. Die konkrete Begründung aus der offiziellen Mitteilung des Landtags:

„Christiane Goetz-Weimer erhält den Bayerischen Verfassungsorden insbesondere für ihre bedeutenden Beiträge im Verlagswesen und ihre Rolle als Initiatorin und Organisatorin des Ludwig-Erhard-Gipfels.“

Die Entscheidung soll bereits vor den Enthüllungen zur Weimer-Affäre festgestanden haben. Aus dem Aufeinandertreffen von Compliance-Prüfung und Ordensverleihung ergeben sich jetzt allerdings dringende Fragen:

Wie glaubwürdig ist es noch, dass diese Compliance-Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen stattfindet, wenn die Staatskanzlei bereits weiß, dass eine negative Bewertung des Gipfels und der mögliche Entzug der Förderung sowie die Absage der Teilnahme hochrangiger bayerischer Regierungsmitglieder zu einer massiven Entwertung der Ordensverleihung im Landtag führen würde?

Auf Anfrage von Alexander-Wallasch.de verweist ein Sprecher der Bayerischen Staatskanzlei darauf, dass der Verfassungsorden nicht von der Staatsregierung verliehen wird; wir sollen uns diesbezüglich bitte an den Bayerischen Landtag wenden. Haben wir gemacht, Antworten werden hier nachgereicht.

Also wie glaubwürdig ist so eine interne Compliance-Prüfung, wenn man schon während der Prüfung weiß, dass ein negatives Ergebnis den Landtag und seine Verleihung in Bedrängnis bringen würde? Nun wird diese Prüfung ein paar Wochen, wenn nicht Monate brauchen. Jedenfalls wird sie nicht vor dem Verleihungstag abgeschlossen sein. Umgekehrt kann es theoretisch also auch möglich sein, dass, sollte man die Verleihung für Frau Götz-Weimer zurückziehen, die Compliance-Prüfung für das Unternehmen dennoch positiv verläuft.

Hier müssen sich der Landtag und auch die Staatskanzlei dringend eine Lösung überlegen, wenn sie sich nicht im ungünstigsten Fall mit ihren Entscheidungen beide beschädigen wollen.

Die ideale Lösung wäre sicherlich, den Preis einzufrieren und im Fall Götz-Weimer zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückzukommen oder es einfach zu lassen. Noch eleganter wäre es natürlich, Frau Götz-Weimer würde von sich aus auf diese Verleihung verzichten, bis alle Fragen zu ihrer in der Kritik stehenden Unternehmenspolitik geklärt sind. An so einer Entscheidung würde sich dann besonders gut der Zustand des ethisch-moralischen Kompasses zeigen, so man einen besitzt.

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