Der Bundesgerichtshof stärkt regierungskritische Journalisten gegen selektive Diffamierungen durch etablierte Medien und NGOs

Urteil: BGH schützt jetzt freie Journalisten vor Diffamierungen der Systempresse

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Dr. Carsten Brennecke siegt für die Kanzlei Höcker vor dem BGH© Quelle: www.hoecker.eu/Screenshot, Pixabayx/Maklay62, BGH, Montage: Wallasch

Wer namentlich negativ berichtet und dabei bekannte entlastende Fakten bewusst verschweigt, handelt rechtswidrig – auch wenn jede Einzelinformation stimmt. Ein echter Durchbruch für freie Medien. Das Ende des digitalen Prangers?

Ein BGH-Urteil stärkt jetzt Journalisten der Freien Medien vor Verunglimpfung durch regierungsnahe Kollegen und NGOs. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Mai 2026 mit seinem Urteil im Verfahren der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte eine Grundsatzentscheidung getroffen, die für viele Betroffene ein echter Durchbruch sein könnte.

Ist das das Ende der Diffamierungen, Diskreditierungen und Ausgrenzungen gegenüber einem regierungskritischen Journalismus? Entschieden wurde vom Bundesgerichtshof: Wer über eine namentlich genannte Person negativ berichtet und dabei bekannte entlastende Fakten bewusst verschweigt, handelt rechtlich wie jemand, der lügt – auch wenn jede einzelne mitgeteilte Information für sich genommen wahr ist.

Im Prinzip kritisiert der BGH auch im besonderen Maße Wikipedia: Denn dort werden von einer großen Zahl linksradikaler, regierungsnaher Autoren systematisch Oppositionelle bzw. Journalisten als „rechtsextrem“ bzw. „AfD-nah“ diffamiert. Die Vermutung liegt zudem nahe, dass staatlich finanzierte NGOs diese anonyme Wikipedia-Diffamierungsarbeit maßgeblich mit betreiben. Das vorliegende Urteil kann also auch Wikipedia in echte Schwierigkeiten bringen.

Übrigens nicht auszudenken, was passieren könnte, wenn sich Brennecke und Höcker mit Anwälten wie Dirk Schmitz, Markus Haintz und Joachim Steinhöfel in der Sache zusammentun würden. Aber offenbar gibt es hier unüberwindbare Hürden.

Das von Kanzlei Höcker erstrittene Urteil definiert vier Voraussetzungen für unzulässige einseitige Berichterstattung: Der Text muss Tatsachen so präsentieren, dass der Leser Schlussfolgerungen ziehen soll. Wesentliche entlastende Fakten müssen verschwiegen worden sein. Das Verschweigen muss bewusst erfolgt sein. Und beim Durchschnittsleser muss ein im Kern falscher Eindruck entstehen.

Klar, das ist Theorie. In der Praxis kann es allerdings schnell unübersichtlich werden. Denn wer entscheidet am Ende, was ein richtiger und ein falscher Eindruck ist? Arbeiten dann die regierungsnahen und von der Regierung bezahlten Faktenchecker von Correctiv und „dpa“ den Gerichten zu? Naheliegend, dass deren Ergebnisse das BGH-Urteil ad absurdum führen.

Trotzdem: Liegen alle vier genannten Voraussetzungen vor, ist die Berichterstattung wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln – und unterlassbar, so berichtet es Anwalt Brennecke für Kanzlei Höcker in einem Artikel via X.

Ich muss meinen Lesern nicht mehr berichten, dass ich seit über einem Jahrzehnt im besonderen Maße von solchen Diffamierungen betroffen bin. Ich werde namentlich genannt, mit selektiven Fakten in ein bestimmtes Eck gestellt, während alles, was nicht ins Bild passt, systematisch weggelassen wird. Das erzeugt beim Leser das Bild eines „stramm rechten“, „AfD-nahen“ oder „russische Propaganda“-Verbreiters.

Der BGH sagt jetzt klar: Das ist nicht mehr hinzunehmen. Ein besonders dreistes Beispiel lieferte die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Oktober 2025. Dort hieß es wörtlich: „Diesen Vorwurf erhebt der stramm rechtsstehende Blogautor Alexander Wallasch“. Einfach so, ohne jede Einordnung meiner jahrzehntelangen journalistischen Arbeit, ohne Erwähnung meiner früheren Kolumnen in etablierten Medien. Ohne Bezugnahme auf meine oft auch AfD-kritischen Beiträge. Nur das Etikett „stramm rechts“. Das wurde dann wie ein Lauffeuer weitergetragen.

Noch schlimmer: Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig wiederholte diese FAZ-Formulierung im Bundestag und ging noch weiter. Er forderte quasi einen Blick in meine „Akte“ beim bayerischen Verfassungsschutz und diffamierte mich öffentlich im Parlament. Das Protokoll steht schwarz auf weiß – ein gewählter Abgeordneter nutzt ein Medien-Etikett, um einen kritischen Journalisten im Plenum zu diskreditieren. Reddigs Lügen sind allerdings von seiner Immunität geschützt.

Auch Wikipedia wird mir seit Jahren ein verzerrtes Bild angeheftet: „AfD-nah“, Verbreiter „kremlnaher Narrative“, manipulative Berichterstattung. Meine umfassende journalistische Arbeit wird dabei unter den Tisch gekehrt, die Diffamierungen dienen zudem als passive Disziplinierungsmaßnahme und sollen anderen Journalisten als warnendes Beispiel dienen. Das „Kollektivwissen“ der Plattform wirkt wie ein dauerhafter digitaler Pranger.

Weitere Beispiele aus der Medienlandschaft: Meedia und Übermedien warfen mir vor, mit Zahlen zu Flüchtlingen „Stimmung zu machen“ oder „manipulativ“ zu berichten – ohne den vollen Kontext meiner Recherchen zu nennen. Der Bayerische Verfassungsschutz listete meinen Blog in einem Bericht zu russischer Propaganda auf – obwohl er selbst einräumte, dass bloße Weiterverbreitung nichts über meine Haltung aussagt.

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Für viele Medien war das trotzdem das gefundene Fressen. Auch meine ehemaligen Arbeitgeber wie „taz“, „Süddeutsche“ und Co. sortieren mich routinemäßig als „rechtspopulistisch“ oder „AfD-nah“ ein, sobald ich kritische Fragen zu Migration, Corona-Politik oder Medienversagen stelle. Meine Enthüllungen zum Weimer-Skandal werden kurzerhand zu Enthüllungen der AfD mit der Hoffnung, die Enthüllungen damit irgendwie diskreditieren zu können.  

Der Witz dabei: Wenn echter Journalismus regierungskritisch sein muss, dann ist Journalismus zwangsläufig AfD-nah, denn die Partei von Weidel und Chrupalla stellt den Oppositionsführer im Deutschen Bundestag. In all diesen Fällen einer versuchten schweren Beschädigung meines Rufs fehlen die wesentlichen Gegengewichte. Genau diese bewusste Einseitigkeit macht die Berichterstattung nach dem neuen BGH-Urteil angreifbar.

Natürlich birgt diese Entscheidung nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Es ist zu befürchten, dass künftig immer mehr Texte wegen angeblicher „Unausgewogenheit“ verklagt werden – auch solche, die lediglich pointiert oder kritisch berichten, ohne bewusst entlastende Fakten zu verschweigen. Die Pressefreiheit muss hier mit aller Kraft gewahrt bleiben. Das BGH-Urteil darf kein Kuckucksei werden, das am Ende seriöse Recherche und kritischen Journalismus lähmt.

Es geht nicht darum, jede tendenziöse Berichterstattung zu verbieten, sondern gezielt jene Fälle zu erfassen, in denen bekannte Fakten systematisch ausgeblendet werden, um ein bewusst verzerrtes Bild zu erzeugen. Die Gerichte werden diese Grenze sorgfältig ziehen müssen. Und es ist angezeigt, hier deutlich die etablierten regierungsnahen Medien unter die Lupe zu nehmen!

Aber was bedeutet das für mich und Alexander-Wallasch.de? Für uns eröffnen sich konkrete Möglichkeiten: Wir werden jetzt auf Unterlassung klagen gegen Medien wie die FAZ, wenn sie das „stramm rechts“-Label wiederholen, ohne entlastende Fakten zu nennen. Wir werden massiv Korrekturansprüche gegenüber Plattformen und Autoren stellen, die einseitig zuordnen, um mich und mein Portal zu diffamieren. Wir werden auch Abmahnungen gegen Politiker wie Pascal Reddig formulieren, wenn sie parlamentarische Immunität missbrauchen, um Journalisten zu diffamieren.

Ich habe schon mehrfach erfolgreich gegen Behörden geklagt – etwa vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Höckers BGH-Urteil gibt mir jetzt ein noch stärkeres Instrument. Die Presse darf tendenziös berichten. Das ist ihr gutes Recht. Aber sie darf nicht bewusst Fakten weglassen, die das Gesamtbild völlig verändern würden. Genau das ist bei mir und vielen anderen über Jahre passiert. Und es wurde gezielt vorgenommen, um uns zu beschädigen! Warum nicht entlang des BGH-Urteils den tatsächlichen Schaden einmal genauer beschauen und auf Schadensersatz klagen?

Der 12. Mai 2026 markiert für alle neuen Medien einen Einschnitt. Jeder kann jetzt diese neue Rechtslage nutzen – für eine faire Berichterstattung als Grundpfeiler einer freien Gesellschaft. Wer mich weiter einseitig verunglimpft, muss sich das künftig genau überlegen und damit rechnen, vor Gericht dafür geradestehen zu müssen. Dr. Carsten Brennecke von Höcker hat es treffend gesagt: „Die Grenze ist überschritten, wenn bekannte Fakten schlicht weggelassen werden, weil sie nicht ins Bild passen.“

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