Sozial- und Meldedaten für die Einberufung in der Ukraine

Wadephul will Kiew Daten ausliefern – Strafanzeige gegen den Außenminister

von Alexander Wallasch

Außenminister und Reporter© Quelle: Youtube/ARD/Screenshot, Youtube/Ronzheimer, Montage: Wallasch

Außenminister Johann Wadephul sagt im Interview mit Paul Ronzheimer, Deutschland wisse, „wer hier lebt, wer Sozialleistungen bezieht, wer angemeldet ist, wer einen Aufenthaltsstatus hat“. Kiew könne die Männer anschreiben, „dass sie herangezogen werden sollen“. Dagegen liegt jetzt Strafanzeige vor.

Johann Wadephul hat ausgesprochen, was Ressorts monatelang umschrieben. Nicht in einem Hinterzimmer. Im Springer-Interview.

„Wir können schon Daten zur Verfügung stellen.“

„Wir wissen ja, wer hier lebt, wer hier Sozialleistungen zum Beispiel bezieht oder wer hier angemeldet ist, wer einen Aufenthaltsstatus hier hat. Da haben wir natürlich Daten zur Verfügung.“

Die ukrainische Regierung könne diese Männer anschreiben, „dass sie herangezogen werden sollen“.

Ronzheimer hakte nach: Bekäme Kiew Adressen vom Auswärtigen Amt oder über die Botschaft? Bekämen die Betroffenen Post von der Armee? Wadephul bestritt das nicht. Er sagte nur: ohne Zwang.

Ohne Zwang ist die Beschwörungsformel. Der Vorgang heißt anders. Wer Melde-, Aufenthalts- und Leistungsdaten eines Schutzsuchenden für einen Staat nutzbar macht, der an der Front Personal sucht, macht aus einem Aufenthalt eine Zustellungsadresse. Das ist der Skandal. Nicht die Tonlage. Die Datei.

Als Weg schob Wadephul das Berliner „Zentrum“ dazwischen. Genau jenen Unity Hub, über den diese Seite seit Monaten berichtet: öffentlich Sprachkurs, Jobberatung, Begegnungsstätte; zugleich ukrainische Hoheit auf Bundesliegenschaft, abgesichert durch eine Absichtserklärung vom Februar 2025. Der Minister sagt jetzt selbst, das Zentrum betreue Ukrainer und könne „natürlich auch“ genutzt werden, wehrfähige Männer zur Rückkehr aufzufordern. Die Entscheidung treffe Kiew.

Damit ist das Katz-und-Maus-Spiel zu Ende. BMI und Arbeitsministerium antworteten uns auf Fragen nach Datenflüssen, Adressen und Jobcentern ausweichend: keine Zwangsauslieferung, alles freiwillig, Fragen bitte an die Ukraine. Die Ukraine antwortete nicht. Wadephul hat die Leerstelle gefüllt. Der Hub ist der Anspracheweg. Offen bleibt nur, woher die Adressen stammen sollen. Aus deutschen Registern. Er hat es gesagt.

Rund 355.000 Männer zwischen 18 und 63, die im Zusammenhang mit dem Krieg nach Deutschland kamen, standen Ende Mai 2026 in den Zahlen. Der Außenminister spricht über sie, als lägen sie dem Auswärtigen Amt zur Verfügung. Das Gegenteil ist wahr. Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis.

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Die Bundesregierung ist nicht Eigentümerin dieser Register. Eine ukrainische Wehrpflicht erzeugt keine deutsche Übermittlungsbefugnis. Die Ukraine hat keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Wer nach Nationalität, Geschlecht, Alter und Leistungsbezug auswählt, damit ein anderer Staat „heranziehen“ kann, braucht ein Gesetz. Wadephul hat keines genannt. Er hat nur gesagt: Wir haben die Daten.

Im selben Interview verlangt er von Selenskyj mehr Aufträge für die deutsche Rüstungsindustrie, damit sich die Hilfe für den Steuerzahler „zurückzahlt“. Waffenwirtschaft hier, auffindbare Männer dort. Beides in einem Atemzug.

Deshalb gilt, was auf dieser Seite schon 2023 stand, als Kiew erstmals öffentlich über die Rückholung wehrfähiger Männer aus Deutschland sprach: Wer hier Schutz gefunden hat, darf nicht über deutsche Register an die Front beordert werden. Deutsche Behörden dürfen Sozial- und Meldedaten nicht als Zustellungsfalle an einen Drittstaat weiterreichen, nur weil dort Menschen gebraucht werden.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat Strafanzeige und Strafantrag gegen Wadephul und bislang unbekannte Verantwortliche erstattet, nachrichtlich an den Generalbundesanwalt, die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesdatenschutzbeauftragte. Der Schriftsatz nimmt den Minister beim Wort und verlangt die Sicherung der Übermittlungswege, Empfänger und Datenfelder. Er stützt sich auf die hier dokumentierte Behördenkommunikation: dementierte Zusammenarbeit, öffentlich beworbenes Zentrum, jetzt die ministerielle Beschreibung desselben Zentrums als Anspracheweg.

Ob am Ende § 203 StGB, das Sozialdatenstrafrecht oder andere Tatbestände tragen, entscheidet die Ermittlungsakte. Politisch ist der Fall gesetzt. Ein Bundesaußenminister hat erklärt, besonders geschützte Datenbestände für die Mobilisierung eines anderen Staates nutzbar zu machen. Das muss man nicht „thematisieren“. Das muss man gesetzlich begründen. Oder sofort beenden.

Gleichzeitig fordern wir betroffene Ukrainer auf, sich den Strafanträgen anzuschließen. Direkt bei Rechtsanwalt Schmitz, kostenfrei.

Anlage:
Strafanzeige und Strafantrag von Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A., Iserlohn, an die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Johann Wadephul und bislang unbekannte Verantwortliche.

Strafanzeige und Strafantrag wegen Verdachts systematischer rechtswidriger Übermittlung Personendaten ukrainischer Flüchtlinge auch durch die Bundesagentur für Arbeit

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