Es sollen in einer „Vielzahl ähnlicher, gleichgelagerter Vorwürfe“ gegen Brandenburg ermittelt werden: Und das kann lange dauern!

Wegen Äußerungsdelikten: Eine bösartige Berliner Staatsanwaltschaft plant schon Langzeitaufenthalt für Paul Brandenburg

von Alexander Wallasch

Versauern soll er© Quelle: X/DocBrandenburg, Screenshot, Bearbeitung: Grok

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Paul Brandenburg am 28. Oktober 2026 am Flughafen BER festnehmen lassen – und ihn gleich in Untersuchungshaft gesteckt. Der Haftgrund: Fluchtgefahr. Offiziell geht es bisher um sechs Fälle. Wir haben Antwort der Staatsanwaltschaft bekommen.

Alexander-Wallasch.de schickte heute Morgen Fragen an die Berliner Staatsanwaltschaft. Wir wollten wissen:

Ob gegen Herrn Brandenburg ein Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt wurde und auf welcher Grundlage (insbesondere hinsichtlich des Haftgrundes Fluchtgefahr)?

Wie viele und welche konkreten Verfahren derzeit gegen ihn anhängig sind (Aktenzeichen, sofern mitteilbar)?

Ob die Staatsanwaltschaft zu dem Vorwurf Stellung nimmt, dass die regelmäßigen Berlin-Aufenthalte von Herrn Brandenburg wegen seines Kindes bekannt waren?

Gibt es eine Möglichkeit, den genauen Verfahrensstand oder eine Pressemitteilung zu erhalten?

Die Antwort der Staatsanwaltschaft kam am frühen Nachmittag:

Sehr geehrter Herr Wallasch,

am 28. Oktober 2026 gegen 10:30 Uhr nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 48-Jährigen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin am Flughafen BER aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergartens fest. Es wird vom Haftgrund der Flucht ausgegangen.

Dem Beschuldigten wird in zwei Fällen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens sowie in vier Fällen Beleidigung zu Lasten des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vorgeworfen. Er soll in der Zeit vom 30. Oktober 2025 bis zum 17. Dezember 2025 im Internet den Geschädigten u. a. mit Vorwürfen der Befürwortung von Sexualstraftaten zu Lasten von Minderjährigen verleumdet bzw. beleidigt haben.

Noch am 28. Oktober 2026 wurde der Beschuldigte einem Ermittlungsrichter zum Zwecke der Verkündung des Haftbefehls vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl wegen des Haftgrundes der Flucht in Vollzug. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen – auch zu einer Vielzahl ähnlicher, gleichgelagerter Vorwürfe gegen den Beschuldigten – dauern an. Weitere Auskünfte können daher derzeit nicht erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Hier dürfte für den Inhaftierten und seine Anwälte eine Aussage für besondere Beunruhigung gesorgt haben:

„Die Ermittlungen – auch zu einer Vielzahl ähnlicher, gleichgelagerter Vorwürfe gegen den Beschuldigten – dauern an.“

Das bedeutet faktisch, dass man noch weit über das hinausgehen will, was bereits im Haftbefehl fixiert wurde. Mutmaßlich geht es hier um bis zu einer dreistelligen Zahl weiteren Vorwürfen, die jetzt gegen Paul Brandenburg ermittelt werden sollen und das kann dauern.

Nach Informationen des Tagesspiegel wurden zwischenzeitlich mehr als 200 Verfahren gegen Paul Brandenburg geführt – die Zahl sei aber nicht mehr aktuell, weil Verfahren zusammengeführt oder mit Strafbefehlen beendet wurden.

„Gleichgelagerte Vorwürfe“ bedeutet allerdings, dass es sich ebenfalls lediglich um Äußerungsdelikte handelt.

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