Was vererbt eigentlich ein verstorbener Nachfolger und Stellvertreter Christi?

Wegen Missbrauchsprozess: Cousine des deutschen Papstes Benedikt XVI schlägt Erbe aus

von Alexander Wallasch (Kommentare: 8)

Der Bayerische Rundfunk schlussfolgert: Wer erbt, muss sich auch anstelle des verstorbenen Ex-Papstes vor Gericht verantworten.© Quelle: Bayrischer Rundfunk / Screenshot

Steht irgendwo aufgelistet, was der im Dezember vergangenen Jahres verstorbene deutsche Papst Benedikt XVI alias Joseph Ratzinger seinen Verwandten zu vererben hat?

Der Vatikan ist milliardenschwer, das Personal der Kirche wird weltweit fürstlich bezahlt, was ist bei „Wir sind Papst“ auf dieser schnöden, materiellen Habenseite hängen geblieben? Gab es Eigentum, Gold und Geschmeide, das Ratzinger selbst gehörte?

Da es laut Vatikan kein Testament des Verstorbenen gibt, kommen fünf Erben in Betracht, die jetzt allesamt von Erzbischof Georg Gänswein persönlich und schriftlich mit Post aus dem Kirchenstaat darüber informiert wurden, dass es etwas zu erben gibt. Gänswein ist der Testamentsvollstrecker seiner Seligkeit.

Aber kein Wort steht in diesem Brief mit dem aufwendig gestalteten Briefkopf darüber, wie hoch das Vermögen wohl sein und um was es sich bei eventuellen Sachwerten konkret handelt könnte.

Martina Holzinger ist die Tochter einer dieser fünf potenziellen Erben, sie führt auch die Geschäfte der betagten Dame. Für den Kameramann des Fernsehsenders sitzt Frau Holzinger auf ihrem heimischen roten Ledersofa und zeigt das Schreiben mit Absender „Vatikan“ vor.

Die Frau erzählt, ihre Mutter und Joseph Ratzinger seien Cousin und Cousine. „Na, vielen Dank“, sagt sie gegenüber dem bayrischen Rundfunk mitm hochgezogener Braue, „aber es steht ja nicht drin, wieviel Geld ausgezahlt wird.“ Ja, so eine gestandene Bayerin lässt sich nicht so leicht übers Ohr hauen.

Aber Gänswein hat auch ordentlich Essig in den Wein geschüttet. Er informiert die 88-Jährige in seinem Schreiben nämlich darüber, dass eine Zivilklage am Landgericht Traunstein gegen den Papst anhängig sei, die leider ebenfalls Teil der Erbmasse sei.

Der Bayerische Rundfunk schlussfolgert: Wer erbt, muss sich auch anstelle des verstorbenen Ex-Papstes vor Gericht verantworten.

Um was geht es bei der Klage in Traunstein? Ein Mann zeigt an, als Kind von einem Priester missbraucht worden zu sein, in einer Zeit, als Joseph Ratzinger Erzbischof von München und Freising war.

Die Kirche hatte den pädo-kriminellen Priestertäter selbst dann noch in der Kinderseelsorge beschäftigt, als der schon von einem weltlichen Gericht für seine Sexualstraftaten gegen Kinder verurteilt worden war. Der davon betroffene Kläger macht Schadensersatzansprüche geltend.

Martina Holzinger befürchtet nun, am Ende sogar ins Minus zu geraten und lehnt also stellvertretend für die Mutter die Erbschaft ab:

„Es ist ja eine Erbschaftssteuer fällig plus noch vielleicht selber einen Anwalt. Ich will jetzt auch nicht drum bibbern, wieviel ich jetzt da draufzahle. Ich bin ehrlich gesagt auch nicht interessiert an diesem Geld.“

Der Schlusssatz klingt hier bei Frau Holzinger bald so, als ginge es um Erlöse aus irgendeinem schmutzigen Geschäft.

Der reiche Onkel aus Amerika ist hier der verstorbene Cousin aus dem Vatikan, gegen den ein Verfahren anhängig ist wegen mutmaßlicher Förderung des Kindesmissbrauchs. Damit möchte die Dame auf dem roten Ledersofa nichts zu tun haben.

Förmlich riechen kann man jetzt allerdings die Glückritter, die Frau Holzinger Angebote machen, notfalls das Minus auszugleichen, wenn sie im Gegenzug am Erbe beteiligt werden. Sind neben den Geldwerten auch Sachwerte vorhanden oder gar einklagbar?

Der Devotionalienhandel wird selbst noch für eine Strickjacke vom deutschen Papst gutes Geld bezahlen, vielleicht ist sogar noch ein viel geküsster Christenring dabei. Und selbst die Erlöse aus Buchverkäufen der Autorenschaft Ratzinger/Benedikt könnten zukünftig womöglich eine stattliche Einnahmequelle bedeuten.

Dem entgegen steht allerdings eine Meldung vom März 2023, wonach solche Dinge in der Erbschaft explizit nicht enthalten seien.

War es wirklich so klug von der braven Frau, hier kategorisch „Nein“ zu sagen? Aus Sicht der Verehrer des Papstes könnte ihre Haltung allerdings auch überraschend Zeugnis dafür ablegen, dass die Ratzingers da ein paar ehrenvolle Gene besitzen, was wiederum für den Papst spräche.

Aber mit solchem Hexenwerk wird posthum in Traunstein kein Freispruch zu erwirken sein. Die Sache bleibt also spannend. Vielleicht ist Martina Holzinger die ganz große Verliererin dieser Geschichte.

Hätte der Kläger seine Klage nicht auch zurückziehen können mit der Zusage, einen bestimmten Anteil des Erbes zu erhalten? Auch das wäre eine Variante gewesen, die mit dem abgelehnten Erbe nun dahin ist. Wenn es nur um den schnöden Mammon ginge – aber der Missbrauchte will neben der Entschädigung auch Gerechtigkeit und Seelenfrieden.




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