So haben es die Nazis mit unliebsamen Haltungen gemacht – was anschließend folgte, wissen wir

Wenn die Apotheke zur Gesinnungspolizei wird: Der Fall Elisabeth Kutter

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Die Selbstinszenierung einer Gesinnungsapothekerin© Quelle: Instagram/ Panda_Apotheke_Bielefeld, Screenshot

Eine Apotheke ist kein Gesinnungsprüfstand. Wer das Gesundheitswesen zum Schauplatz politischer Ausschlussmechanismen macht, beschädigt mehr als nur das eigene Geschäft.

Mitte Oktober 2026 hat Elisabeth Kutter, Inhaberin der Panda-Apotheke an der Radrennbahn in Bielefeld, mit einem viralen Video und „politischen Post“ über die Facebook- und Instagram-Accounts der Apotheke für Aufsehen gesorgt.

Sinngemäß erklärte sie, kein Geld mit Menschen verdienen zu wollen, die die AfD wählen, unterstützen oder mit ihr sympathisieren. Diese sollten ihre Apotheke, ihr Team und ihr Umfeld meiden: „Ich möchte mit euch nichts zu tun haben, nie wieder. No way.“ Andere Kunden seien willkommen.

Als Begründung nannte sie unter anderem den Wunsch, die AfD nicht zu stärken, und dass sich ihr diverses Team in einem multikulturellen Umfeld sicher fühlen solle.

In späteren Klarstellungen betonte sie dann, AfD-Sympathisanten und -Wähler würden weiterhin bedient und denselben Service erhalten – sie seien aber „einfach nicht willkommen“. In Videos und Beiträgen fielen zudem Formulierungen wie „Vollpfosten von der AfD“ und Hinweise auf „Rache der Nazis“.

Das Video ging viral. Es folgten Boykottaufrufe, Beleidigungen, Drohungen und anhaltende Anrufe in der Apotheke. Kutter schaltete die Polizei ein, der Staatsschutz prüft die Vorgänge.

Hier sei kurz in eigener Sache angemerkt, dass der Staatsschutz keine Veranlassung sah, Vorgänge zu prüfen, als ich mit Foto und Beschimpfung überall in meinem Viertel als Faschist plakatiert wurde. Die Polizei legte auf, als ich mein Anliegen vorgebracht hatte .

Zurück zur Apotheke Kutter: Medien berichteten über den Vorfall. Parallel dazu tauchte ein X-Account unter dem Namen Elisabeth Kutter (@sandmannhell) auf, der die Sache zusätzlich zuspitzte. Der Account veröffentlichte einen Post, in dem von einem 40-Prozent-Rückgang der Besuche, einer „rechten Hetzkampagne“ und einem Unterstützungsaufruf die Rede war, und trug in der Bio die Parolen „From the river to the sea, Palestine will be free!“ sowie „Kein Land hat ein Existenzrecht auch Israel nicht“. Da erhebliche Zweifel an der Echtheit dieses Accounts bestehen und Hinweise auf eine frühere Namensänderung kursieren, ist von einem Fake-Account auszugehen, der die ohnehin polarisierte Debatte weiter anheizen will.

Aber die dokumentierte Aufforderung der Apothekerin zur Meidung dürfte dennoch Wirkung gezeigt haben. Ein Rückgang der Besucherzahlen ist die vorhersehbare Folge genau dieser Ansage – unabhängig davon, ob spätere Posts auf einem nicht authentischen Account die Situation zusätzlich verschärften. Wer gezielt AfD-Sympathisanten und -Wähler zur Meidung auffordert, darf sich nicht wundern, wenn ein Teil der Kundschaft genau das tut.

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Rechtlich relevant ist der Kontrahierungszwang (§ 17 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung): Apotheken müssen Rezepte grundsätzlich für alle einlösen und dürfen die Versorgung nicht aus politischen Gründen verweigern. Kutter betonte später, sie stehe hinter dieser Pflicht. Die öffentliche „nicht willkommen“-Haltung und die aktive Aufforderung zur Meidung bleiben dennoch problematisch.

Experten sehen darin eine mögliche Grauzone, solange die Belieferung erfolgt. Noch schwerer wiegt der ethische Widerspruch zum pharmazeutischen und ärztlichen Selbstverständnis: Menschen unabhängig von ihrer politischen Überzeugung grundsätzlich zu versorgen. Eine öffentliche Markierung einer großen Wählergruppe als unerwünscht untergräbt das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Versorgung. Wenn Kunden sich fragen müssen, ob sie aufgrund ihrer Wahlentscheidung oder vermuteten Gesinnung schlechter behandelt oder als unerwünscht angesehen werden, ist das ein Angriff auf die Idee einer politisch neutralen Gesundheitsversorgung und erinnert an dunkle Zeiten.

Wer Menschen aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit oder vermuteten Gesinnung ausgrenzt oder zur Meidung einer Einrichtung des Gesundheitswesens auffordert, bedient sich einer Mechanik, die an historische Formen politischer und gesellschaftlicher Ausgrenzung erinnert. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Gleichsetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus. Der Hinweis dient vielmehr als Warnung vor der Gefahr, die entsteht, wenn politische Gegner pauschal stigmatisiert und von gesellschaftlicher Teilhabe oder alltäglichen Dienstleistungen ausgeschlossen werden sollen.

Gerade wer Faschismus oder Extremismus bekämpfen will, sollte darauf achten, nicht selbst Mechanismen der pauschalen Ausgrenzung und politischen Delegitimierung zu übernehmen. Eine demokratische Gesellschaft muss politische Auseinandersetzungen aushalten und darf den Anspruch auf Gleichbehandlung nicht davon abhängig machen, welcher Partei jemand nahesteht.

Man sollte nicht bestreiten, dass es problematische oder sogar schlimme Briefe, Anrufe und Reaktionen gegeben haben mag. Drohungen und Hate-Speech sind inakzeptabel und gehören strafrechtlich verfolgt. Das ändert jedoch nichts an der Grundproblematik der ursprünglichen Aussage. Aber als Alibi für Frau Kutter taugt es nachgereicht nichts.

Eine Apotheke ist kein Gesinnungsprüfstand. Wer das Gesundheitswesen zum Schauplatz politischer Ausschlussmechanismen macht, beschädigt mehr als nur das eigene Geschäft.

Ausschnitt vom Instagram-Account @Panda_Apotheke_Bielefeld

(Quelle:Alexander Wallasch privat)

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