Der SPIEGEL-Bericht über Elif Eralp wirft Fragen zur Sicherheit der Hauptstadt auf.

Wenn die künftige Regierungschefin Angst hat: Wir fordern Aufklärung durch die Staatsanwaltschaft

von Alexander Wallasch

Wenn Angst zur Frage der inneren Sicherheit wird© Quelle: Spiegel.de/ Screenshot

Die Linkspolitikerin Elif Eralp will Berlins Regierungschefin werden. Doch laut „Spiegel“ fürchtet sie um sich und ihre Familie. Wir wollen wissen, ob konkrete Bedrohungen vorliegen und Ermittlungen notwendig sind.

 

Elif Eralp strebt das höchste Regierungsamt Berlins an. Laut „Spiegel“ fürchtet sie sich jetzt um sich und ihre Familie. Wir wollen deshalb die Staatsanwaltschaft bitten, mögliche Bedrohungen zu prüfen und gegebenenfalls Ermittlungen einzuleiten.

Der „Spiegel“ berichtet am 29. Oktober 2026 über interne Anmerkungen Eralps, in denen sie erklärt haben soll, bestimmte Personen nicht öffentlich benennen zu wollen, weil sie um die Sicherheit ihrer Familie fürchte.

Ob konkrete Drohungen vorliegen, ist anhand der veröffentlichten Passagen nicht abschließend festzustellen. Genau das sollte geprüft werden. Wir wollen niemanden vorverurteilen, sondern klären lassen, ob strafrechtlich relevante Hinweise bestehen.

Deshalb regen wir eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Berlin an:

An die Staatsanwaltschaft Berlin

Betreff: Bitte um Prüfung eines möglichen Bedrohungssachverhalts zum Nachteil von Elif Eralp und ihrer Familie

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt.

Anlass ist der SPIEGEL-Bericht vom 29. Oktober 2026, „Elif Eralp offenbart Angst vor Terrorsympathisanten“. Darin werden Äußerungen der Politikerin wiedergegeben, wonach sie und ihr Mann Angst vor bestimmten Personen hätten und sie ihre Familie nicht durch öffentliche Namensnennungen in Gefahr bringen wolle.

Ich bitte um Prüfung, ob konkrete Drohungen vorliegen, ob den Sicherheitsbehörden entsprechende Vorfälle bekannt sind und ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat, insbesondere nach § 241 StGB oder anderen einschlägigen Vorschriften, bestehen.

Mir ist bewusst, dass der Pressebericht allein keine Straftat beweist. Ich beschuldige keine bestimmte Person, sondern bitte um eine unabhängige Prüfung und gegebenenfalls die Einleitung rechtlich gebotener Ermittlungen.

Den genannten Pressebericht füge ich als Beleg bei.

Mit freundlichen Grüßen

 

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