Hans-Georg Maaßen erklärte bei ServusTV, dass er als Verfassungsschutzpräsident gegen die Beobachtung politischer Parteien war, was er mit Innenminister Hans-Peter Friedrich abstimmte, wodurch die Beobachtung der Linkspartei endete. Heute wird die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, doch diese Einstufung ruht wegen laufender Verfahren. Erstaunlich ist, dass nicht diskutiert wird, warum die AfD im Fokus steht, während regierende Parteien, die näher an Machtmissbrauchspotenzialen sind, unbeobachtet bleiben.
Der Verfassungsschutz überwacht Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. AfD? Nein, Begriffe wie „illegale Massenzuwanderung“, „Corona-Regime“ oder „Ukrainekrieg“ fallen hier eher ein als die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla.
Horst Seehofer nannte die Massenmigration unter Merkel eine „Herrschaft des Unrechts“, ohne jedoch den Verfassungsschutz anzuweisen, die Regierung zu beobachten. Beobachtungsgründe sind verfassungsfeindliche Bestrebungen, etwa die Unterstützung extremistischer Gewalt. Politiker wie Saskia Esken oder Renate Künast unterstützen die Antifa, und ein Hammerbande-Mitglied wurde unter Cem Özdemir mit einem Kunstpreis ausgezeichnet. Wie verfassungstreu sind CDU, CSU, SPD und Grüne?
Verletzungen von Grundrechten wie Meinungsfreiheit oder Asylrecht sind weitere Beobachtungsgründe. Doch die Corona-Maßnahmen unter Merkel und Scholz, von Lockdowns bis Impfpflichten, und deren fehlende Aufarbeitung werfen Fragen auf. Der Koalitionsvertrag spricht vage von „Hass und Hetze“, ohne Straftatbestände zu definieren, und plant, Landesmedienanstalten zu Überwachungsinstanzen umzubauen. Der AfD fehlen schlicht die Machtmittel, um Meinungsfreiheit zu bedrohen. Die Kernfrage ist, wie eine verfassungsfeindliche Regierung kontrolliert wird, wenn das Parlament sie unterstützt.
Die Massenmigration unter Merkel und der Ampel, die teils "illegal legalisiert" wurde, sowie die Ukraine-Unterstützung trotz Bürgerbelangen zeigen Missstände. Der Verfassungsschutz, dem Innenminister unterstellt, kann die Regierung kaum kontrollieren. Solange dies so bleibt, ist die Frage, ob er die Falschen beobachtet, müßig.
Hans-Georg Maaßen erklärte kürzlich bei ServusTV in etwa, dass er sich bereits als Präsident des Bundesverfassungsschutzes gegen die Beobachtung politischer Parteien ausgesprochen und dies mit dem damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich abgestimmt habe. Damit endete auch die Beobachtung der Partei „Die Linke“.
Heute wird die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, doch die Einstufung ruht wegen laufender Verfahren, wie der Verfassungsschutz überraschend mitteilte.
Erstaunlich ist: Weder in Politik noch Medien wird diskutiert, warum die AfD im Fokus einer Beobachtung steht und nicht die regierenden Parteien, die viel näher dran sind an den „Honigtöpfen der Macht“ und damit am potenziellen Machtmissbrauch.
Der Verfassungsschutz überwacht gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz Aktivitäten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Existenz der Bundesrepublik oder ihre Verfassungsorgane bedrohen könnten.
Doch wer denkt dabei zuerst an die AfD und warum? Begriffe wie „illegale Massenzuwanderung“, „Corona-Regime“ oder „Ukrainekrieg“ fallen einem hier viel eher ein.
Der frühere bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sprach mit Blick auf die illegale Massenmigration unter der Regierung Merkel von einer „Herrschaft des Unrechts“ (s. a. Prof. Ulrich Vosgerau). Folgerichtig hätte er als späterer Bundesinnenminister den Verfassungsschutz anweisen müssen, die Regierung zu beobachten, der er selbst angehörte. Das tat er natürlich nicht.
Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfordert Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, etwa eine uneinheitliche Haltung gegenüber extremistischer Gewalt. Doch – nur ein Beispiel – wie steht es mit der teils unverhohlenen Unterstützung und Finanzierung der gewaltbereiten linksextremistischen Antifa?
Führende Politiker wie SPD-Chefin Saskia Esken oder CDU-Politikerin und Neu-Ministerin Karin Prien bekennen sich offen zur Antifa. Ex-Ministerin Renate Künast forderte gar eine dauerhafte staatliche Finanzierung der Antifa. Und unter Bundesminister Cem Özdemir wurde ein inhaftiertes Mitglied der linksextremistischen Hammerbande mit einem renommierten Kunstpreis ausgezeichnet.
Wie verfassungsfeindlich sind die regierenden Parteien CDU, CSU, SPD und Grüne?
Weitere Beobachtungsgründe wären theoretisch Verletzungen von Grundrechten wie Meinungsfreiheit oder Asylrecht. Doch welcher politisch interessierte Bürger denkt hier zuerst an die AfD? Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Corona-Regimes unter Merkel und Scholz sind durch unverhältnismäßige Lockdowns, Impfpflichten und die Unterdrückung einer Aufarbeitung hinreichend dokumentiert.
Beispiele gibt es viele. Schon der Koalitionsvertrag spricht von „Hass und Hetze“, ohne den Straftatbestand zu definieren – Hass ist keine Straftat, sondern allenfalls moralisch bewertbar. Auch „Desinformation“ bleibt unklar definiert, doch im Koalitionsvertrag wird festgelegt, die 14 zwangsfinanzierten Landesmedienanstalten zu „Geheimdiensten light“ umzubauen.
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Die Verfassung schützt die Meinungsfreiheit, doch die etablierten Parteien bekämpfen sie. Wo tut das die AfD? Ihr fehlen schlicht die Machtmittel.
Die Kernfrage also: Welcher Mechanismus greift, wenn die Bundesregierung zum Verdachtsfall wird und die parlamentarische Kontrolle scheitert, weil schon eine Zweidrittelmehrheit verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt?
Was wäre die notwendige Eskalation, um von einem Putsch zu sprechen? Reichen die Maßnahmen des Corona-Regimes für die Feststellung systematischer Verfassungsverletzungen?
Stichwort illegale Massenmigration: Zwei Merkel-Regierungen und die Ampelkoalition haben Milliarden Euro für die Versorgung von Migranten ausgegeben, die überwiegend kein individuellen Asylanspruch haben. Merkel stellte einen „humanitären Imperativ“ über das Recht, um Millionen Menschen ins Land zu lassen, die bereits an der Grenze hätten abgewiesen werden müssen.
Während immer noch um einen Corona-Untersuchungsausschuss gerungen wird: Wo ist der Ausschuss zu den Ereignissen, die Seehofer „Herrschaft des Unrechts“ nannte?
Merkel kaschierte den Rechtsbruch mit einem humanitären Imperativ, während die Ampel die illegale Migration nachträglich durch aufenthaltsverlängernde Angebote und beschleunigte Einbürgerung legalisierte. Verfassungsfeindlich? Ein Beobachtungsfall? Doch wie soll der weisungsabhängige Verfassungsschutz die Regierung beobachten?
Beim Ukrainekrieg erklärte der Verfassungsschutz in einem Dossier, es sei ein russisches Narrativ, dass der Bundesregierung die Unterstützung der Ukraine wichtiger sei als die Belange der Bevölkerung. Dieses Tabu zeigt, wie naheliegend der Gedanke ist.
Die neue Regierung unter Friedrich Merz plant Taurus-Lieferungen an die Ukraine. Ein Billionen-Euro-Schuldenpaket, teils für den Ukrainekrieg, wurde vor der Vereidigung verabschiedet. Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht scheiterten.
Fakt ist: Eine Bundesregierung hat mehr Möglichkeiten, verfassungsfeindlich zu agieren, als eine Oppositionspartei. Die Kontrollmöglichkeiten sind eingeschränkt, da der Verfassungsschutz dem Innenminister untersteht. Das Parlament, zuständig für Kontrolle, besteht zu zwei Dritteln aus Kartellparteien, die die Macht untereinander aufteilen.
Beobachtet der Verfassungsschutz die Falschen? Solange er den potenziell zu Beobachtenden untersteht, ist die Diskussion müßig.
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Kommentar von .TS.
"Doch welcher politisch interessierte Bürger denkt hier zuerst an die AfD?"
Alle die den Quanitätsjournaillen folgen. Und das sind nicht nur Gehirngewaschene, sondern auch solche die absichtlich nicht die Wahrheit die ihnen mißfällt akzeptieren wollen sowie diejenigen die eben von solchen Kreisen und Blasen, eben diesem Sumpf hinter der Gesinnungsfassade, profitieren.
"Was wäre die notwendige Eskalation, um von einem Putsch zu sprechen?"
Erikas Anruf aus Afrika, als eine demokratisch legitimierte Wahl auf Weisung von oben rückgängig gemacht werden mußte.
Oder der in keinster Weise irgendwo vorgesehene Ministerpräsidentenrat des Coronoia-Regimes, welcher unter Führung Erikas sämtliche parlamentarische Hoheit übergangen und an sich gerissen hat. Daß diese nicht massiv gegen ihre eigene Entmachtung aufbegehrt hat zeigte deutlich wie unterwandert und zur reinen Karriereleiter für Maximalkonformisten die sogenannte "repräs(entat)ive Demokratie" unter den Kartellparteien ist.
Dazu noch das gemeinsame Henkersmahl für die unabhängige Gerichtsbarkeit von Harbarth und der Raute.
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Kommentar von Ego Cogito
Die AfD gefährdet weder den Staat noch seine grundgesetzliche Ordnung oder Funktion. Die AfD gefährdet ausschließlich die beliebigen Ränkespiele zum Machterhalt und die Selbstversorgungstöpfe der sogenannten politischen Klasse der BRD, hier in Gänze durch die „Neu-SED" als Einheitspartei repräsentiert.
Wer sich schon so lange im Parteienfilz räkelte, möchte nicht in seinem Tun und Eigennutz gestört werden. Opposition, die sich auf Wahrheit gründet, ist nicht staatsgefährdend, sondern stört den parasitären Block „Unsere Demokraten“. Ja, sie fühlen sich bedroht und schlagen wild um sich, manipulieren die gesamte Gesellschaft, damit ihnen nicht die Privilegien entgleiten.
Wer den Staat als Beute betrachtet, der möchte diese Trophäe nicht mehr aus der Hand geben.
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Kommentar von winfried Claus
Wenn das Politbüro sich nicht an die Verfassung hält, so popelt die Stasi in der Nase!
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Kommentar von Carl Peter
Ein Verfassungsschutz wurde einst als notwendig erachtet, um den Rest Nazis zu überwachen - um welche heutigen Reste es sich handelt, fallen mir nur Alt-68er, RAF-Traumata und die ideologisch substanzlose Antifa ein.
Nur wird davon nicht gesprochen und eine quasi aus dem Nichts kommende AfD muss dafür herhalten und wird für Haltungen, Aussagen und Handlungen bestraft, die nachweislich alle möglichen anderen sogenannten demokratischen Parteien ebenso geäußert haben.
Jemand als Nazi und Verfassungsbrecher zu bezeichnen, heißt heute leider nicht, damit auch wirklich einen Nazi und Verfassungsbrecher erwischt zu haben.
Ich kann es nicht anders betrachten, als daß es sich bei einem beabsichtigten AfD-Verbot um undemokratische Willkür handelt, die wenn sie denn von denen, die grade einen vom Volk erteilten Regierungsauftrag erfüllen wollen, so ausgeführt wird, als ginge es darum einen totalitären, Oppositionsfreien Staat herzustellen.
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Kommentar von K.k.Op-Dude-K.k.Op
Nachtrag @Mad Max: Mein Opa hat immer gesagt(Volkssturm) "nach dem du dein letztes Gebet gesprochen hast, kannst du, egal wie alt du bist, auf jeden Fall immer noch den Abzug eines MGs bedienen".
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Kommentar von K.k.Op-Dude-K.k.Op
@Mad Max
Art. 20 Abs. 4 GG tritt dann in Kraft !!
[..wenn die AfD als relevanter Teil (aktuell prognos. >=25% +-3% Jitter) des Populus vom BVerfG in ihrer Ausübung untersagt und/oder von der Parteien-Finanzierung ausgeschlossen wird.]
Der wehrhafte Teil der Bevölkerung mit "Kampferfahrung" jenseits dieses kindischen "Antifa-Gegröhles" mit Parolen und showmäßigen Aufmärschen wie bei den Geiselübergaben in Gaza oder dieses lächerliche Gehabe in Hamburg, Bremen und Berlin 1.Mai&Co., in zB der BRD geschult mit MG, G3, P1, Uzi, Granaten etc. ordnet sich größtenteils der AfD zu... und die DDR-Waffenschulung war auch nicht ohne... Wer hält in Ukraine die Stellungen?
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Kommentar von Rolf Oetinger
Ich dachte, unter Bundesminister Cem Özdemir wurde das inhaftierte Mitglied der linksextremistischen Hammerbande dann doch NICHT mit dem Kunstpreis ausgezeichnet?
Beim Verfassungsschutz arbeiten letztlich von der Regierung bestellte Beamte und Angestellte, die nach Ministerweisung zu arbeiten haben. Es wird also ein relativ zahnloser Tiger sein, was die Belange der Verfassung angeht, falls die Regierung selbst die Verfassung bricht, die ja mit ihrer ausgeübten Macht bereits mehrfach verurteilt wurde, die Verfassung, das Grundgesetz zu brechen.
Beispiele Nachtragshaushalt der Ampelregierung, Wahlrecht etc.
Politiker akribisch darauf, von wem inbesondere die Verfassungsgerichte besetzt werden, dabei könnte es doch völlig egal sein, ob ein SPD-Jurist, eine grüne Juristin, CDU-ler oder AfD-ler Recht sprechen, wenn doch alle an das selbe Gesetz gebunden sind?
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Kommentar von Mad Max
A.W.: 'Die Kernfrage also: Welcher Mechanismus greift, wenn die Bundesregierung zum Verdachtsfall wird und die parlamentarische Kontrolle scheitert, weil schon eine Zweidrittelmehrheit verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt?'
… es gibt nur eine Antwort; … das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG.
Es unterliegt einem strikten Verhältnismäßigkeitsgebot … diese Einschränkungen ändern nix daran, dass das Volk im äußersten Notfall zum Hüter der Verfassung werden kann, werden muss.
Art 20,4 GG meint also; diejenigen, die das Volk verhöhnen, müssen es mit einem starken Volk zu tun bekommen.'
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Kommentar von HP
Meinungsfreiheit erkennt m.M.n. daran, eine rechtsstaatliche Demokratie als totalitär, Unrechtsstaat oder Diktatur, bezeichnen zu dürfen, obwohl sie es nicht ist, da eine tatsächlich rechtsstaatliche Demokratie so etwas aushält.
Aber wer will das noch ausprobieren - in diesen bigotten Zeiten, wo (neben der hier behandelten AfD-Kriminalisierung auf tönernden Füßen) abweichende Meinungen als Hass & Hetze diffamiert werden oder im Fall vom Ukraine/Russland - Krieg bzw. des Gummiparagraphen 'Delegitimierung des Staates' sogar justiziabel werden? Wo alternative Medien durch Konten-/Social Media-Partnerprogramm-Kündigungen, staatlichen Kontrollinstitutionen, wie die Landesmedienanstalten & Hausdurchsuchungen indirekt bzw. durch direkte Zensur via Internet-Blockade (z.B. RT-DE) oder konstruiertem Verbot (compact-GmbH per Vereinsrecht) schikaniert werden?
Von daher muss man einen Artikel mit der zentralen Frage "Welcher Mechanismus greift, wenn die Bundesregierung zum Verdachtsfall wird und die parlamentarische Kontrolle scheitert, weil schon eine Zweidrittelmehrheit verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt?" inwischen leider schon als mutig bezeichnen!
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Kommentar von Die genannten Personen sind gesichert rechtsextrem
Personen wie: ..Saskia Esken, Renate Künast, Cem Ozdemir et al. sind nach den aktuellen Gutachten des AfVD gesichert rechtsextrem.
[Rechtsbehelf: Als gesichert rechtsextrem wird erkannt, wer sich mittels einer individuell geäußerten Regelhaftigkeit verallgemeinernd, mithin zu persönlicher und bandenmäßiger Vorteilsnahme, durch wiederum verallgemeinernde Einforderungen allgemeiner Rechtsgrundlagen aus dem StGB, BGB und GG besondere Vorteile erschleicht. i.A. K.k.Op-Dude-K.k.Op: Kolmogorov-komplexer-Operator vom Dienst, AfVD]
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Kommentar von Thomin Weller
Der VS und andere Einrichtungen die angeblich für den Staat arbeiten, haben viele Leichen im Keller.
Unbestätigten Quellen zufolge soll der TURK VS vor Jahren einen false flag Anschlag auf Urlauber durchgeführt und es der PKK in die Schuhe geschoben haben.
Ein typisches Muster ähnlich Celler Loch.
Passend Tarnidentitäten und Migranten.
Wer hat einen Zugriff auf solche Möglichkeiten?
Die Innenminister und Staatsanwaltschaft?
https://netzpolitik.org/2015/tarnidentitaeten-ahnungslosigkeit-der-bundesregierung-und-doppeltarnung-von-us-geheimdienstlern-beim-bnd/
Bei Inhalten der NGO Netzpolitik muss dringend darauf geachtet werden das nicht zuviel Böll Stiftung enthalten ist.
Siehe
https://www.blaetter.de/autoren/daniel-leisegang
https://de.wikipedia.org/wiki/Anna_Biselli
Bestätigung das der BND gezielt Subversion und Destabilisierung auch in Deutschland betreibt.
Wohl zu Heikel, wurde es nun den VS und NGOs übertragen?
Manche Links wurden mal wieder gelöscht.
http://blog.fragdenstaat.de/2015/Post-vom-Anwalt-Ayn-Rand/
https://fragdenstaat.de/anfrage/organisation-des-fluchtlingszustroms-durch-den-us-amerikanischen-think-tank-ayn-rand-insitute-californien/
Kurz erwähnt, über 50% der französischen Presse ist in militärischer Hand.
Verständlich das Macron IS-Terorristen zum Dinner einlädt.
Es scheint das der VS nur im Kontext der gesamten EU betrachtet werden kann.
Um die Lügenbaron Zeit wurde der MAD, THW dem BND unterstellt!
Fakten bei GFP suchen.
https://www.german-foreign-policy.com/news/archiv/detailsuche
Erschreckend war das viele Firmen unkompliziert via Telefon dem VS personenbezogene Daten heraus gibt, ohne Richterbeschluss.
Ich vermute das alle Sparkassen und Banken in Deutschland persönliche Dossier ihrer Kunden angelegt haben.
Hier wäre eine DSGVO Auskunftspflicht ob eine "staatliche Stelle" Information angefordert haben und welche Information diese weiter gegeben haben, sehr interessant.
Eine Woche "gesichert rechtsextrem" reicht dem VS aus alle gewünschten personenbezogenen Daten einzuholen.
P.S.
Das interne Dokument des Club de Berne aus dem Jahr 2011 belegt, dass es damals auch einen Verteiler namens „Rile“ zum Links- und Rechtsextremismus gab.
So ist die Frage, ob der Club de Berne etwa im Sommer 2017 im Vorfeld oder auch während des G20-Gipfels in Hamburg, gegen den es massive linke Proteste gab, aktiv war.
https://www.cilip.de/2020/05/08/geheimdienstgilde-ausser-kontrolle-der-club-de-berne/
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Kommentar von Edlosi
Danke für den Text.