Staatlich verordnete Scheuklappen für den Verfassungsschutz

Wenn die Regierung verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachgeht

von Alexander Wallasch (Kommentare: 12)

Der Verfassungsschutz will sich nicht selbst ins Knie schießen.© Quelle: www.bmi.bund.de, Screenshot

Welcher Mechanismus greift, wenn die Bundesregierung zum Verdachtsfall wird und die parlamentarische Kontrolle scheitert, weil schon eine Zweidrittelmehrheit verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt?

Kurze Version

Hans-Georg Maaßen erklärte bei ServusTV, dass er als Verfassungsschutzpräsident gegen die Beobachtung politischer Parteien war, was er mit Innenminister Hans-Peter Friedrich abstimmte, wodurch die Beobachtung der Linkspartei endete. Heute wird die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, doch diese Einstufung ruht wegen laufender Verfahren. Erstaunlich ist, dass nicht diskutiert wird, warum die AfD im Fokus steht, während regierende Parteien, die näher an Machtmissbrauchspotenzialen sind, unbeobachtet bleiben.

Der Verfassungsschutz überwacht Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. AfD? Nein, Begriffe wie „illegale Massenzuwanderung“, „Corona-Regime“ oder „Ukrainekrieg“ fallen hier eher ein als die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla.

Horst Seehofer nannte die Massenmigration unter Merkel eine „Herrschaft des Unrechts“, ohne jedoch den Verfassungsschutz anzuweisen, die Regierung zu beobachten. Beobachtungsgründe sind verfassungsfeindliche Bestrebungen, etwa die Unterstützung extremistischer Gewalt. Politiker wie Saskia Esken oder Renate Künast unterstützen die Antifa, und ein Hammerbande-Mitglied wurde unter Cem Özdemir mit einem Kunstpreis ausgezeichnet. Wie verfassungstreu sind CDU, CSU, SPD und Grüne?

Verletzungen von Grundrechten wie Meinungsfreiheit oder Asylrecht sind weitere Beobachtungsgründe. Doch die Corona-Maßnahmen unter Merkel und Scholz, von Lockdowns bis Impfpflichten, und deren fehlende Aufarbeitung werfen Fragen auf. Der Koalitionsvertrag spricht vage von „Hass und Hetze“, ohne Straftatbestände zu definieren, und plant, Landesmedienanstalten zu Überwachungsinstanzen umzubauen. Der AfD fehlen schlicht die Machtmittel, um Meinungsfreiheit zu bedrohen. Die Kernfrage ist, wie eine verfassungsfeindliche Regierung kontrolliert wird, wenn das Parlament sie unterstützt.

Die Massenmigration unter Merkel und der Ampel, die teils "illegal legalisiert" wurde, sowie die Ukraine-Unterstützung trotz Bürgerbelangen zeigen Missstände. Der Verfassungsschutz, dem Innenminister unterstellt, kann die Regierung kaum kontrollieren. Solange dies so bleibt, ist die Frage, ob er die Falschen beobachtet, müßig.

Hans-Georg Maaßen erklärte kürzlich bei ServusTV in etwa, dass er sich bereits als Präsident des Bundesverfassungsschutzes gegen die Beobachtung politischer Parteien ausgesprochen und dies mit dem damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich abgestimmt habe. Damit endete auch die Beobachtung der Partei „Die Linke“.

Heute wird die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, doch die Einstufung ruht wegen laufender Verfahren, wie der Verfassungsschutz überraschend mitteilte.

Erstaunlich ist: Weder in Politik noch Medien wird diskutiert, warum die AfD im Fokus einer Beobachtung steht und nicht die regierenden Parteien, die viel näher dran sind an den „Honigtöpfen der Macht“ und damit am potenziellen Machtmissbrauch.

Der Verfassungsschutz überwacht gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz Aktivitäten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Existenz der Bundesrepublik oder ihre Verfassungsorgane bedrohen könnten.

Doch wer denkt dabei zuerst an die AfD und warum? Begriffe wie „illegale Massenzuwanderung“, „Corona-Regime“ oder „Ukrainekrieg“ fallen einem hier viel eher ein.

Der frühere bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sprach mit Blick auf die illegale Massenmigration unter der Regierung Merkel von einer „Herrschaft des Unrechts“ (s. a. Prof. Ulrich Vosgerau). Folgerichtig hätte er als späterer Bundesinnenminister den Verfassungsschutz anweisen müssen, die Regierung zu beobachten, der er selbst angehörte. Das tat er natürlich nicht.

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfordert Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, etwa eine uneinheitliche Haltung gegenüber extremistischer Gewalt. Doch – nur ein Beispiel – wie steht es mit der teils unverhohlenen Unterstützung und Finanzierung der gewaltbereiten linksextremistischen Antifa?

Führende Politiker wie SPD-Chefin Saskia Esken oder CDU-Politikerin und Neu-Ministerin Karin Prien bekennen sich offen zur Antifa. Ex-Ministerin Renate Künast forderte gar eine dauerhafte staatliche Finanzierung der Antifa. Und unter Bundesminister Cem Özdemir wurde ein inhaftiertes Mitglied der linksextremistischen Hammerbande mit einem renommierten Kunstpreis ausgezeichnet.

Wie verfassungsfeindlich sind die regierenden Parteien CDU, CSU, SPD und Grüne?

Weitere Beobachtungsgründe wären theoretisch Verletzungen von Grundrechten wie Meinungsfreiheit oder Asylrecht. Doch welcher politisch interessierte Bürger denkt hier zuerst an die AfD? Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Corona-Regimes unter Merkel und Scholz sind durch unverhältnismäßige Lockdowns, Impfpflichten und die Unterdrückung einer Aufarbeitung hinreichend dokumentiert.

Beispiele gibt es viele. Schon der Koalitionsvertrag spricht von „Hass und Hetze“, ohne den Straftatbestand zu definieren – Hass ist keine Straftat, sondern allenfalls moralisch bewertbar. Auch „Desinformation“ bleibt unklar definiert, doch im Koalitionsvertrag wird festgelegt, die 14 zwangsfinanzierten Landesmedienanstalten zu „Geheimdiensten light“ umzubauen.

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Die Verfassung schützt die Meinungsfreiheit, doch die etablierten Parteien bekämpfen sie. Wo tut das die AfD? Ihr fehlen schlicht die Machtmittel.

Die Kernfrage also: Welcher Mechanismus greift, wenn die Bundesregierung zum Verdachtsfall wird und die parlamentarische Kontrolle scheitert, weil schon eine Zweidrittelmehrheit verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt?

Was wäre die notwendige Eskalation, um von einem Putsch zu sprechen? Reichen die Maßnahmen des Corona-Regimes für die Feststellung systematischer Verfassungsverletzungen?

Stichwort illegale Massenmigration: Zwei Merkel-Regierungen und die Ampelkoalition haben Milliarden Euro für die Versorgung von Migranten ausgegeben, die überwiegend kein individuellen Asylanspruch haben. Merkel stellte einen „humanitären Imperativ“ über das Recht, um Millionen Menschen ins Land zu lassen, die bereits an der Grenze hätten abgewiesen werden müssen.

Während immer noch um einen Corona-Untersuchungsausschuss gerungen wird: Wo ist der Ausschuss zu den Ereignissen, die Seehofer „Herrschaft des Unrechts“ nannte?

Merkel kaschierte den Rechtsbruch mit einem humanitären Imperativ, während die Ampel die illegale Migration nachträglich durch aufenthaltsverlängernde Angebote und beschleunigte Einbürgerung legalisierte. Verfassungsfeindlich? Ein Beobachtungsfall? Doch wie soll der weisungsabhängige Verfassungsschutz die Regierung beobachten?

Beim Ukrainekrieg erklärte der Verfassungsschutz in einem Dossier, es sei ein russisches Narrativ, dass der Bundesregierung die Unterstützung der Ukraine wichtiger sei als die Belange der Bevölkerung. Dieses Tabu zeigt, wie naheliegend der Gedanke ist.

Die neue Regierung unter Friedrich Merz plant Taurus-Lieferungen an die Ukraine. Ein Billionen-Euro-Schuldenpaket, teils für den Ukrainekrieg, wurde vor der Vereidigung verabschiedet. Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht scheiterten.

Fakt ist: Eine Bundesregierung hat mehr Möglichkeiten, verfassungsfeindlich zu agieren, als eine Oppositionspartei. Die Kontrollmöglichkeiten sind eingeschränkt, da der Verfassungsschutz dem Innenminister untersteht. Das Parlament, zuständig für Kontrolle, besteht zu zwei Dritteln aus Kartellparteien, die die Macht untereinander aufteilen.

Beobachtet der Verfassungsschutz die Falschen? Solange er den potenziell zu Beobachtenden untersteht, ist die Diskussion müßig.

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