Ist die ParkCollect-App eine Nötigung?

Wie ein irisches Unternehmen deutsche Falschparker verfolgt und zur Kasse bittet

von Alexander Wallasch (Kommentare: 9)

Dieses Denunzianten-Förder-Tool mag es gern spöttisch© Quelle: Pixabay/ MartinStr

Wie deutsch sind die Irländer? Das Unternehmen „Park Collect Europe“ aus Dublin ist mit seiner „Park Collect“-App auf dem deutschen Markt im Begriff, erfolgreich zu werden mit einem Angebot, von dem man ketzerisch behaupten könnte, es bediene bestimmte Vorurteile gegenüber Deutschen.

Ordnungssinn, Gartenzaunmentalität und Denunziantentum. Die App „Park Collect“ eines irländischen Unternehmens bedient hier gleich alle drei Eigenschaften.

Wie funktioniert die App? Mit „Park Collect“ kann man Falschparker abmahnen, verfolgen und ihnen mit der Androhung von Gerichtsverfahren Geld aus der Tasche ziehen. Im Kern erinnert das an jene Strafanzeigen und Abmahnungen durch Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) wegen Beleidigung auf X.

Auch das System „Park Collect“ arbeitet mit der Idee, dass sich die wenigsten Angeschriebenen auf ein Verfahren einlassen wollen und lieber eine kleinere Summe bezahlen.

Auch Alexander-Wallasch.de hat schon etwas Ähnliches erlebt. Als wir eine Abbildung auf der Seite des Bundesverfassungsschutzes für einen Text über die Behörde verwendeten, meldete sich plötzlich ein Fotograf und meinte, er habe die Bildrechte daran und forderte 30 Euro ein, sonst klage er. Sein Schreiben Anfang Frühjahr trug die laufende Rechnungsnummer 201. Das bedeutet, es könnte sich um einen professionellen Kläger handeln, der bereits 200 mal 30 Euro „verdient“ hat.

Aber zurück zur Funktion der App „Park Collect“. Wie funktioniert sie? Das Unternehmen schreibt über seine App:

„Ob Eigentum oder gemietet, schon mehr als 12.000 Nutzer aus ganz Deutschland vertrauen Park Collect. Jetzt kostenlos installieren und sofort Falschparker auf Ihrem Parkplatz, vor Ihrer Ausfahrt oder vor der Garage melden. Erhalten Sie bis zu 50€ pro Wildparker auf Ihrem Parkplatz!“

Und weiter heißt es, „Park & Collect schützt Ihren Besitz!“ Nach Download der App und nachdem man den Parkplatz vor seinem Haus oder Unternehmen in der App hinterlegt hat, muss man Falschparker oder vermeintliche Falschparker nur noch abfotografieren und das Foto in der App hochladen, denn Rest erledigt „Park Collect“. Dort heißt es ab diesem Moment: „Abfotografieren und entspannen“.

Die „Fotografen“ werden regelrecht ermuntert:

„Erhalten Sie bis zu 100 % des Schadensersatzes. Werden Sie wieder Herr über Ihren Parkplatz. Wir kümmern uns um den Rest.“

Begeisterte Nutzer der App kommen ebenfalls zu Wort. Menschen wie „Stefanie G.“ und „Steffen H.“ „Park Collect“ fragt: Warum Park-Collect beauftragen? Und gibt die Antwort gleich selbst: „Weil Sie es können“. Das ist die Adaption der berühmten Frage, warum sich der Hund die Eier leckt.

Und weiter heißt es da:

„Als zuverlässiger Dienstleister nehmen wir unsere Aufgaben bei der Beauftragung sehr ernst. Jahrelange Erfahrung im Forderungsmanagement und die erfolgreiche Durchsetzung von geltend gemachten Ansprüchen sprechen für sich.“

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Dieses Denunzianten-Förder-Tool mag es gern spöttisch:

„Unser kompetentes und erfahrenes Team behandelt jeden Fall individuell und achtet den Menschen, der aufgrund verschiedener Ursachen säumig wird. Wir sehen uns als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner, die wir gleichwertig als Kunden betrachten.“

Schon im Juli 2023 hatte sich Anwalt.de mit dieser vermeintlichen Abzocke bzw. Selbstjustiz beschäftigt. Im Artikel wird verständlich erklärt, dass das Konzept von „Park Collect“ rechtlich gar nicht so einfach durchzusetzen sei und im Prinzip mit der Angst vor aufwendigen Klagewegen arbeitet:

„Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite sollte eine Zahlungspflicht in diesen Fällen jedoch so gut wie ausgeschlossen sein.“

Aber auch diese Anwälte arbeiten nicht umsonst. Doch lieber die 120 Euro an „Park Collect“ bezahlen, bevor es 200 für einen Anwalt sind? Oder muss „Park Collect“ dann die Anwaltskosten übernehmen? Wer will das garantieren?
Anwalt.de weiß auch, was „Park Collect“ verlangt:

„Erhöhtes Parkentgelt zwischen EUR 20,00 und EUR 40,00
Halterermittlungskosten von EUR 10,40
Einigungsgebühr analog zu Nr. 1000 VV RVG von EUR 67,50
Pauschale für Post und Telekommunikation analog zu Nr. 7002 VV RVG von EUR 13,50
Auf die Summe werden dann noch 19 Prozent Mehrwertsteuer hinzugerechnet, sodass sich am Ende eine Bruttoforderung von über EUR 120 ergeben kann.“

Aber Anwalt.de ist sich sicher:

„Wenn an dem Parkplatz kein Hinweisschild angebracht war, dass für das Parken eine Gebühr bzw. bei Überschreitung der Parkdauer eine Vertragsstrafe fällig wird, kann ein Parkentgelt auch nicht gefordert werden.“

Der Schlussabsatz auf Anwalt.de zum Thema „Park Collect“ geht dann so:

„Haben Sie als Halter eines falsch abgestellten Fahrzeugs Post von Park & Collect oder ähnlichen Dienstleistern erhalten? Wenden Sie sich gerne jederzeit per E-Mail oder WhatsApp oder zu unseren Geschäftszeiten auch telefonisch an uns.“

Wahrscheinlich tut man den Anwälten unrecht, aber das klingt schon wieder so, als käme man vom Regen in die Traufe. Ein Geschäftsmodell als Antwort auf eine windiges Geschäftsmodell?

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