Der Dank geht an die Ampelregierung für die Einführung des §126a

Wir verklagen den Bayerischen Verfassungsschutz wegen Erstellung von Feindeslisten

von Alexander Wallasch (Kommentare: 7)

§ 126a StGB schließt Behörden und Behördenmitarbeiter bei der Aufstellung von Feindeslisten nicht aus.© Quelle: https://www.verfassungsschutz.bayern.de, Screenshot

Welche Liste, wenn nicht jene, die der Bayerische VS veröffentlichte, erfüllt den Straftatbestand einer Feindesliste? Die Aufgelisteten werden als Anhänger Russlands und also als Feinde des „freien Westens“, der „Werte Europas“ diffamiert, gebrandmarkt und öffentlich ausgestellt.

Die Verfolgung und Diffamierung einer Reihe von Neuen Medien inklusive Alexander-Wallasch.de als so etwas wie Putins Propagandamaschine durch den bayerischen Verfassungsschutz ist um eine Kuriosität reicher.

Der Verfassungsschutz bestreitet jetzt offiziell gegenüber Alexander-Wallasch,de, der Urheber einer Pressemeldung zu sein, die Tichys Einblick – folgt man dem Kontext des Artikels – dem Verfassungsschutz entnommen haben will.

Da Alexander-Wallasch.de eine umfangreiche Schmerzensgeldklage und eine Klage wegen der Erstellung von Feindeslisten gegen den Bayerischen Verfassungsschutz vorbereitet, ist jedes Detail von Belang:

So schreibt Roland Tichy, der vom Nr.1-Bestsellerautor Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel gegen den Bayerischen Verfassungsschutz vertreten wird, im Titel seines Artikels: „Verfassungsschutz muss nach Abmahnung durch TE verleumderischen Bericht zurückziehen“.

Es sei mal dahingestellt, was den Verfassungsschutz letztlich dazu bewogen haben mag, sich zu korrigieren. Sicherlich hat Steinhöfels Intervention hier ein besonderes Gewicht.

Alexander-Wallasch.de hatte schon vor knapp einem Monat auf den Fall verwiesen, Sevim Dagdelen von der Wagenknecht-Partei, die ebenfalls auf der Haterliste des Verfassungsschutzes stand, ist öffentlich geworden und auch Dieter Stein, der Chef der Jungen Freiheit ist juristisch gegen den Verfassungsschutz vorgegangen. Auf Anfrage teilte er mit, er werde in der Sache allerdings nicht von Herrn Steinhöfel, sondern von einem unbekannten Anwalt vertreten.

Wer sich fragt, warum man den Bayerischen Verfassungsschutz wegen des Führens von Feindeslisten nach § 126a StGB verklagen sollte, der möge sich diesen Paragrafen und auch sein Zustandekommen bitte näher anschauen.

§ 126a StGB richtet sich gegen das Führen von Feindeslisten. Und er schließt Behörden und Behördenmitarbeiter bei der Aufstellung von Feindeslisten nicht aus. Fraglich wäre bestenfalls, ob die Auflistung des Bayerischen Verfassungsschutzes gerechtfertigt war.

Aber da sich der VS mit einer Klarstellung und Korrektur bereits von seiner ursprünglichen Formulierung – ganz gleich, ob nun wegen der Intervention von Tichy/Steinhöfel, Stein/Unbekannt oder Wallasch – zurückgezogen hat, war diese „Feindesliste“ ganz offensichtlich nicht rechtmäßig.

Ich danke der Ampelregierung hier ausdrücklich, dass sie diesen Paragrafen eingeführt und diese Einführung so ausführlich begründet hat. Das Justizministerium schreibt explizit:

„Die Strafbarkeit sogenannter Feindeslisten war jedoch nicht Gegenstand des Gesetzes. Das Bundesministerium der Justiz erarbeitete deshalb einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten.“

Und welche Liste, wenn nicht jene, die der Bayerische Verfassungsschutz ursprünglich veröffentlicht hatte, erfüllt den § 126a? Ganz klar werden die Aufgelisteten wie Alexander-Wallasch.de hier als Anhänger Russlands und also als Feinde des „freien Westens“, der „Werte Europas“ usw. diffamiert, gebrandmarkt und öffentlich ausgestellt. Die Beschimpfungen und Bedrohungen gegen Alexander-Wallasch.de über die sozialen Medien, per Mail oder auch persönlich belasten unsere Arbeit spürbar.

Das ist allerdings noch aus einem anderen Grunde kurios: Denn gerade Dieter Stein und die Junge Freiheit liegen in der Ukrainefrage überwiegend auf der Linie der Bundesregierung. Auch Tichys Einblick hat sich hier erkennbar zurückgehalten.

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Interessanterweise hat der Verfassungsschutz einen Artikel von Alexander-Wallasch.de zum Anlass genommen, das Portal zu listen, der sich kritisch mit dem Wunsch der Ukraine an die Ampelregierung beschäftigt, wehrfähige Ukrainer auszuliefern. Hier hatte Alexander-Wallasch.de vehement widersprochen und sich über diese barbarische Forderung unter anderem von Roderich Kiesewetter (CDU) empört .

Die Klagen gegen diese „Feindeslisten“ des VS sind aktuell juristisch in Vorbereitung. Und in diesem Zusammenhang war das Zitat wichtig, von dem hier Eingangs die Rede war. Allerdings kam auch auf persönliche Nachfrage leider keine Erklärung dazu von Roland Tichy oder etwa von Anwalt Steinhöfel.

Alexander-Wallasch.de fragte also offiziell beim Bayerischen Verfassungsschutz nach:

„Sehr geehrte Damen und Herren, Tichys Einblick zitiert eine ,Pressemitteilung' aus Ihrem Haus, die ich nicht finden kann. Wären Sie so freundlich, mir diese zuzusenden? Danke!

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/vf-bayern-abmahnung/

„In einer Pressemitteilung hieß es: ,Laut einer Analyse des Bayerischen Verfassungsschutzes für den Zeitraum vom Mai 2023 bis Juli 2024 zählt Wallaschs Blog zusammen mit der Schweizer Weltwoche, der Berliner Zeitung, dem rechtsextremen Magazin Compact, der Website Tichys Einblick und anderen Presseorganen zu den einschlägigen Medien, die im Rahmen der russischen Auslandspropaganda Narrative des Kremls verbreiten, um die westlichen Gesellschaften zu spalten und den demokratischen Willensbildungsprozess zu beeinflussen.'“

Und Alexander-Wallasch.de bekam Antwort vom Bayerischen Verfassungsschutz:


"Sehr geehrter Herr Wallasch, bei dem von Ihnen aufgeführten Zitat aus dem Artikel von Tichys Einblick handelt es sich nicht um eine Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Sie finden alle offiziell von unserer Behörde veröffentlichten Pressemitteilungen auf unserer Internetseitewww.verfassungsschutz.bayern.de unter der Rubrik Pressemitteilungen. Mit freundlichen Grüßen Stabsstelle Kommunikation und Medien, Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz“.

Tatsächlich ist besagtes Zitat wortgleich mit dem Eintrag auf der Wikipedia-Seite bei Alexander Wallasch. Möglicherweise ist es einfach nur eine Verwechslung. Der Fall wird von Tag zu Tag verworrener.

Dennoch: Juristisch bereiten wir jetzt eine Klage auf Schmerzensgeld sowie eine Klage nach § 126a StGB „Feindeslisten“ gegen den Bayerischen Verfassungsschutz vor. Bitte unterstützen Sie dieses Vorhaben auch finanziell.

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