Corona-Endzeitstimmung: Lauterbachs Ministerium widerspricht schon der eigenen Behörde (RKI)

Wolfgang Kubicki: „Kein relevanter Fremdschutz durch Corona-Impfung“

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Das Bundesgesundheitsministerium keilt gegen Wolfgang Kubicki (FDP) aus, vergisst aber das Robert Koch-Institut darüber zu informieren, die dem Bundestagsvize irgendwie versehentlich zustimmen.© Quelle: Screenshot / YouTube, WELT Nachrichtensender, Freepik.com / articular, Bildmontage: Alexander Wallasch

Diese Frage gehört in der Corona-Pandemie - und hier insbesondere in der Impfdebatte - zu den elementaren Fragen überhaupt: Kann man sich bei einem Geimpften mit Corona infizieren?

Wolfgang Kubicki hatte schon früh drauf hingewiesen, dass es hier möglicherweise Probleme mit den mRNA-Stoffen gibt. Zur Debatte um die Einführung einer Impfpflicht hatte der Liberale mit dem Kommentar beigetragen, dass die Impfungen allenfalls dem Selbstschutz dienen können, aber nicht dem Fremdschutz. Eine Herdenimmunität jedenfalls sei so nicht zu erreichen.

Es wird wohl zu den großen Mysterien von morgen gehören, wie ein Minister Karl Lauterbach immer noch an dieser Mär festhalten konnte, während das ihm unterstehende Robert Koch-Institut längst die Lesart von Kubicki verbreitet.

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Heute hat Wolfgang Kubicki seinen Standpunkt zum Thema via Facebook zusammengefasst:

„Im Zuge der Debatte um die allgemeine Impfpflicht wurde meine Aussage bestritten, dass es keinen relevanten Fremdschutz durch die Corona-Impfung gebe. Deshalb hatte ich beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) offiziell noch einmal in dieser Sache nachgefragt. Das BMG unterstrich die Einschätzung seines Ministers, der mir zuvor mangelnde Expertise vorwarf - allerdings offenbar ohne noch einmal das hierfür zuständige RKI zu fragen.

"Die Welt" berichtet nun, dass Karl Lauterbachs Erklärung mit den Daten des RKI nicht in Einklang zu bringen ist. Das Institut erkennt vor allem im Altersbereich 18 bis 59 Jahren keinen relevanten Fremdschutz der Impfung mehr. Insgesamt nehme die Schutzwirkung gegen eine symptomatische Infektion nach drei Monaten signifikant ab.

Dies wirft die Frage auf, wer die Definitionsmacht über die wissenschaftliche Auseinandersetzung in diesem Themenbereich hat. Die eigens vom Bundesgesetzgeber eingerichtete wissenschaftliche Behörde oder die ihr organisatorisch vorgesetzte politische Ministeriumsspitze? WK“

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