Für Genesenen-Nachweis reicht jetzt Schnelltest

Zertifikat ohne PCR-Test – Pandemie endet aus Kostengründen

von Alexander Wallasch

Die PCR-Testkapazitäten sind während der Omikron-Welle europaweit an ihre Grenzen gestoßen? Aber das macht doch nichts, dann beschließt die EU-Kommission halt, dass für den Nachweis des Genesenenstatus zukünftig ein positives Schnelltestergebnis ausreichend ist, wie gerade geschehen.

Tagesschau.de titelt dazu: „Genesenen-Nachweis nach Schnelltest möglich“. Dass damit ein weiterer Wachturm des Corona-Regimes krachend zusammengebrochen ist, scheint man in besagter Redaktion nicht bemerkt zu haben, kritische Töne zu diesem Blödsinn insgesamt, dort jedenfalls Fehlanzeige.

Und wer bisher einen PCR-Test hatte vorlegen müssen für sein Genesenen-Zertifikat, aber keinen hatte, der darf seinen Freiheit versprechenden Zettel jetzt sogar rückwirkend beanspruchen bei Vorzeigen eines einfachen Testergebnisses, so es nach dem 1. Oktober 2021 gemacht wurde.

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EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides begründet die Entscheidung damit, dass so Druck von den überlasteten PCR-Testlaboren genommen würde. Sicherlich geht es hier aber auch um einen erheblichen Kostenfaktor, der so eingespart wird. Denn immerhin kostet ein PCR-Test bis zu hundert Mal so viel wie ein handelsüblicher EU-zugelassener Schnelltest.

Deutschland hat sich bei diesen Auflösungserscheinungen auf besondere Weise verdient gemacht: Erst legt das Robert-Koch-Institut auf Gutsherrenart eine Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monaten fest, dann wird der Beschluss teilweise wieder zurückgenommen. Und jetzt kommt aus Brüssel der Anruf, dass auch der PCR-Test nicht mehr benötigt wird, der Nachweis also auch erfüllt ist, wenn der unternehmerisch pfiffige Kollege aus dem Teststrecken-Baucontainer um die Ecke den Daumen hebt, weil er einen Treffer gelandet hat.

Noch vor wenigen Tagen berichtete der öffentlich-rechtliche Rundfunk darüber, dass ein Antikörpertest für den Status "Genesen" nicht ausreicht. Auch wurde der Frage nachgegangen, warum ein Antikörpertest aus dem Labor nicht ausreicht, es also doch ein PCR-Test sein muss und ansonsten kein Genesenen-Zertifikat ausgestellt werden kann:

„Geht es um die Immunität gegen Covid-19, weisen Wissenschaftler immer wieder darauf hin, dass Antikörper nur ein Teil des Schutzes gegen die Krankheit darstellen. Der andere Teil besteht aus der sogenannten zellulären Immunantwort, also durch bestimmte Lymphozyten, die umgangssprachlich auch noch manchmal als weiße Blutkörperchen bezeichnet werden.“

Jetzt sind solche und andere Überlegungen einfach vom Tisch gewischt. Das Stäbchen in der Nase und der Befund: „positiv“ sind ausreichend für das begehrte Zertifikat. Der EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion wird EU-Bürger ab sofort auch nach positivem Schnelltest ausgestellt.

Die EU-Entscheidung macht jedenfalls den Eindruck, als würden die Bürokraten in Brüssel längst der Überzeugung sein, dass man sofort alle Maßnahmen, Papiere und Zertifikate fallen lassen könnte. Man aber noch daran festhalte, um das katastrophale Pandemie-Management der Verantwortlichen nicht sofort der Lächerlichkeit preiszugeben.

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