Tobias Ulbrich ist der Anwalt der Impfopfer.
Via X schreibt er:
„Irreversibel geschädigt – die stille Katastrophe nach der Impf-Myokarditis“
Der Bericht „Surveillance and follow-up outcomes of myocarditis after mRNA COVID-19 vaccination in Australia“ veröffentlicht in npj Vaccines 16.07.2025, dokumentiert den klinischen Verlauf von 256 Personen, die nach einer mRNA-COVID-19-Impfung an einer Myokarditis erkrankten. Die Ergebnisse sind aus juristischer Sicht hoch relevant, insbesondere für Fragen der Arzneimittelhaftung (§ 84 AMG), Schadensersatzansprüche (§ 823 BGB) und für die Beurteilung der Aufklärungs- und Überwachungspflichten der Hersteller (§ 13 Abs. 5 AMG).
Der Bericht bestätigt zunächst den Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Auftreten von Myokarditis. Es wird festgestellt, dass „die meisten Fälle innerhalb von sieben Tagen nach der Impfung auftraten (84 %), mit einer medianen Zeit bis zum Symptombeginn von drei Tagen“ („Most cases presented within 7 days (84 %) of their COVID-19 vaccine (median time to onset: 3 days)“). Damit wird eine enge zeitliche Koinzidenz zwischen der Impfung und dem Krankheitsbild dokumentiert. Diese Beobachtung stützt den Nachweis der Kausalität im Sinne des § 84 AMG, der lediglich eine ernsthafte Wahrscheinlichkeit („hinreichende Wahrscheinlichkeit“) der Verursachung verlangt.
Darüber hinaus weist der Bericht nach, dass sich die Diagnose in einer Vielzahl der Fälle objektivieren ließ. So heißt es: „In der Magnetresonanztomographie zeigten 128 von 149 untersuchten Personen (83 %) Auffälligkeiten, die mit einer Myokarditis vereinbar waren“ („Cardiac magnetic resonance imaging … of which 128 (83 %) were abnormal … consistent with myocarditis“). Auch dies untermauert die Beweisführung für einen impfbedingten Gesundheitsschaden.
Besonders brisant für die juristische Bewertung ist die Frage nach der Schwere und Dauer der Schädigung. Der Bericht stellt hierzu fest: „60 % der Betroffenen hatten auch nach 3–6 Monaten noch Symptome, und 35 % noch nach 12–18 Monaten“ („60 % had ongoing symptoms at 3–6 months and 35 % at 12–18 months“). Die Autoren räumen ein: „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Krankheit bei einigen Betroffenen einen längeren Verlauf nimmt“ („Our findings … suggest a longer trajectory of illness for some individuals“). Solche Befunde widersprechen der immer wieder geäußerten Behauptung, es handle sich um eine „milde, selbstlimitierende“ Nebenwirkung, und erfüllen die Anforderungen des § 84 AMG an eine nicht nur vorübergehende Gesundheitsbeeinträchtigung.
Erschwerend kommt hinzu, dass für Betroffene mit fortbestehenden Symptomen eine signifikant höhere Wahrscheinlichkeit für einen fortgesetzten Medikamentenbedarf, für Bewegungseinschränkungen und für erneute Krankenhausaufenthalte dokumentiert wird. Der Bericht formuliert hierzu: „Personen mit anhaltenden Symptomen hatten höhere Wahrscheinlichkeiten für fortgesetzten Medikamentenbedarf, Bewegungseinschränkungen und Krankenhauswiedervorstellungen bei 3–6 und bei 12–18 Monaten im Vergleich zu denjenigen ohne anhaltende Symptome“ („Individuals with ongoing symptoms had higher odds of ongoing medication requirements, physical activity restrictions, and hospital representation at both 3–6 and 12–18 months compared to those without ongoing symptoms“).
Für die Aufklärungspflicht nach § 630e BGB und für die Abwägung von Nutzen und Risiko ist entscheidend, dass der Bericht selbst die bisherigen Annahmen infrage stellt. Die Autoren konstatieren: „Unsere Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit weiterer Studien, um die Pathophysiologie der impfassoziierten Myokarditis besser zu verstehen“ („This highlights the need for further studies to understand the pathophysiology of vaccine-associated myocarditis“). Dies legt nahe, dass zum Zeitpunkt der Impfkampagnen wesentliche Fragen zu Ursache und Verlauf der Myokarditis unbeantwortet waren. Für den Patienten hätte dies nach § 630e BGB in der Aufklärung klar benannt werden müssen.
Auch aus Sicht der Pharmakovigilanz (§ 13 Abs. 5 AMG) und der Herstellerüberwachungspflichten wirft der Bericht Fragen auf. Es wird dokumentiert, dass ein erheblicher Teil der Betroffenen noch nach einem Jahr Symptome und Einschränkungen hatte, ohne dass diese Erkenntnisse offenbar zeitnah in den Produktinformationen und Warnhinweisen reflektiert wurden. Der Bericht spricht hier von einer „längeren Krankheitsentwicklung bei einigen Individuen“ und der „Notwendigkeit fortgesetzter Nachbeobachtung“ („a longer trajectory of illness for some individuals … and highlights the need for ongoing follow-up“).
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
Zusammenfassend liefert der Bericht klare Anhaltspunkte dafür, dass:
-die Impfung ursächlich für eine erhebliche, teils langanhaltende Myokarditis sein kann,
-die Schädigungen nicht durchweg „mild“ und „vorübergehend“ sind (was es bei Myokarditis ohnehin nicht gibt)
- die Aufklärung der Patienten über die Risiken unvollständig war und
- die Überwachungspflichten unzureichend wahrgenommen wurden.
Für die Praxis bedeutet dies, dass der Bericht eine tragfähige Grundlage für die Argumentation einer Impfgeschädigten im Rahmen von Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen bietet, vor allem schon mit der breiten dazu ansonsten bestehenden wissenschaftlichen Literaturlage. Er kann dazu beitragen, die Kausalität zu untermauern und zu zeigen, dass sowohl die Risiken unterschätzt als auch die Pflicht zur Risikoaufklärung und -überwachung verletzt wurden. Rechtlich ist ohnehin nur die Eignung des Stoffs abstrakt durch wissenschaftliche Literatur z.B. nachzuweisen, eine Myokarditis verursachen zu können. Sodann greift die Beweisvermutung gem. § 84 Abs. 2 S. 1 AMG, dass der gesundheitliche Schaden auf der Impfung beruht. Eines naturwissenschaftlichen Beweises bedarf es gerade bei der Anspruchsgrundlage nicht, weil der Gesetzgeber die Beweisnot der Geschädigten gesehen hatte.
Besonders gravierend ist auch ein Aspekt, den der Bericht nur am Rande erwähnt, der aber für die rechtliche Bewertung entscheidend ist: Ein einmal entstandenes Narbengewebe im Herzmuskel — medizinisch als fibrotische Narbenbildung nach Myokarditis bezeichnet — ist irreversibel. Die Autoren verweisen darauf, dass „späte Kontrastmittelanreicherungen in der Kardio-MRT auf irreversible myokardiale Schäden hinweisen und kardiovaskuläre sowie Gesamtmortalität vorhersagen“ („late gadolinium enhancement indicates irreversible myocardial damage and predicts cardiac and all-cause mortality“).
Das bedeutet: Auch wenn subjektive Symptome im Verlauf abnehmen, bleibt das vernarbte Herzgewebe bestehen und stellt ein lebenslanges Risiko dar, etwa für Rhythmusstörungen, Herzinsuffizienz und plötzlichen Herztod. Juristisch spricht dies für eine dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigung und ein anhaltendes Schädigungsrisiko, das bei der Bemessung des Schadensersatzes berücksichtigt werden muss.
Zudem ist die statistische Überlebenswahrscheinlichkeit nach einer schweren (nicht milden) Myokarditis nachweislich vermindert. In der wissenschaftlichen Literatur, die auch im Bericht zitiert wird, werden Langzeitüberlebensraten je nach Ausprägung der Vernarbung und linksventrikulärer Funktion beschrieben. Laut Greulich et al. (2020), zitiert im Bericht, hatten Patienten mit biopsy-proven (bioptisch nachgewiesener) Myokarditis über einen Zeitraum von zehn Jahren signifikant höhere Mortalitätsraten, insbesondere, wenn eine ausgedehnte Fibrose nachweisbar war. Auch Pollack et al. (2015) berichten, dass Patienten mit Myokarditis im Verlauf ein erhöhtes Risiko für Herztransplantation oder Tod haben.
Diese Erkenntnisse sind für die Beurteilung der Schwere des Schadens zentral: Selbst wenn die Beschwerden subjektiv abklingen, kann der Schaden objektiv fortbestehen und das Leben verkürzen. Auch der Bericht selbst bestätigt, dass aufgrund der eingeschränkten Datenlage „weitere Forschung notwendig“ sei, um diese langfristigen Folgen besser zu verstehen. Hierbei hätte der Hersteller im Rahmen seiner Überwachungspflichten entsprechende Risikohinweise zu den Langzeitschäden aufnehmen müssen.
Zusammengefasst: Das Vorhandensein von Narbengewebe nach Myokarditis stellt eine bleibende und nicht heilbare Schädigung dar, die das Mortalitätsrisiko substanziell erhöht und die Lebensqualität durch mangelnde Herzleistung einschränkt. Für die juristische Bewertung bedeutet das, dass nicht nur die „akuten“ Symptome, sondern auch die bleibenden strukturellen Schäden am Herzen bei der Bemessung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in vollem Umfang zu berücksichtigen sein werden.
Ein histologisches Bild mit Arealen von Narbengewebe (hell und faserig) und dazwischen nekrotische Muskelfasern (zerfallen, dunkler, mit Zelltrümmern) – typisch für Myokarditis-Folgen.
Da heilt also nichts mehr im Herz, sondern es bleiben dauerhafte Schäden auch wenn die Symptome weitestgehend verschwinden.
Von Anwalt Tobias Ulbrich via X
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von Winfried Bähring
Die in Korruption innig verbundenen Verantwortlichen aus DER Wissenschaft, der lobbyismus-verseuchten Politik, den Gesundheits-Behörden und der modRNA-Mafia haben die Impfwilligen gleich VIERMAL verarscht:
1. mit der Mär von der „nebenwirkungsfreien Impfung“,
2. mit der Mär „hat nichts mit der Impfung zu tun“,
3. mit der Mär von der „milden Myokarditis“ und anderen, „sehr seltenen Nebenwirkungen“ (als es zu offensichtlich wurde),
4. mit der Mär von der staatlichen Hilfe für die Impfschadensopfer, denen aber nur medizinisch (nicht finanziell!) mehr schlecht als recht geholfen wird, wenn sie ihren Impfschaden zu „LongCovid“ umetikettieren (und die Verantwortlichen damit aus der Haftung sind).
melden
Kommentar von Carl Peter
Alles Bausteine für das Archiv einer möglichen Nachwelt - eine gesamtgesellschaftliche Wunderheilung findet nicht statt, diesmal kostet die Bratwurst 6 Euro oder mehr und ist nicht mehr kostenlose Beigabe zum wirtschaftlichen und persönlichen Niedergang.
Man setzt halt die Wirkung vor die Ursache und "denkt" alles vom Ende her - dann ist man auf der sicheren Seite, vorher nichts tun zu müssen, und selbst erst zu handeln, wenn es selbst nichts mehr zu handeln gibt.
Aber eigentlich ist alles wie immer, nur teurer und giftiger, trotz vorgeblicher Bemühungen, alles günstiger und sauberer zu gestalten, der Abfall ist aber nur umetikettiert und die Abfuhr sogar umweltfeindlicher.
Die Genspritze ist wie ein Sprung in der neuen Schüssel, wenn man sie nicht wegwirft!!!, nutzt man sie für andere Zwecke, als den angedachten.
Hat jemand schon von den Anzuchtplänen für Algen in Meeres-Windparks gehört?
Abgesehen davon, dass man vielerorts der Algenplage nicht mehr Herr wird, findet da jetzt Umweltschutz und Meerespflege statt, nur der Abrieb von Partikeln der Rotorblätter in aggressiver Meeresluft bereitet etwas Sorge - da sollen sogar Muscheln mit angezündet werden, deren Verdauungssystem für Rotorblätterstaub (wie gehabt langfristig), wissenschaftlich untersucht werden muss.
Guten Appetit ihr Versuchskanninchen beim Fressen und Gefressenwerden - aber sowas sagt man doch nicht, machte man auch nicht bei der Genspritze.
Die Wissenschaft nimmt zu, das Wissen aber ab - niemand weiß, wo und wie das endet, vielleicht bei der Ursache.
Aber Fürsorge und Anerkennung für Herrn Ulbrich - Sammeln, Sammeln, Sammeln, der Dank kommt unausweichlich, aber wohl erst von der Nachwelt.
melden
Kommentar von T S
256 Personen von ... wievielen? Einem Großteil der australischen Bevölkerung?
In der Studie selbst steht es genauer drin:
"equating to a rate of 1.2 cases per 100,000 Pfizer–BioNTech BNT162b2 doses and 1.4 cases per 100,000 Moderna mRNA-1273 doses administered"
Wenn man von den 3 aufgenötigten Dosen ausgeht erhöht sich das Risiko entsprechend, bleibt aber immer noch bei einem Fall pro rund 24.000 Gestochenen. Ähnliche schwerere Nebenwirkungsraten werden z.B. auch für die Masernimpfung genannt.
Damit geht die Kritik am Thema vorbei, denn die wirklich brisanten Fragen sind:
* steht dieses Risiko in einem sinnvollen Verhältnis, zumal es vor allem jüngere Männer betrifft die vom Virus selbst unterdurchschnittlich stark betroffen waren?
* Herzmuskelentzündungen waren auch zu Zeitan als "die Nadeln glühten" selten, kaum jemand kennt einen Betroffenen persönlich. Wohl aber etliche die danach Allergieschübe hatten, Gefäßprobleme, neurologische Beschwerden und besonders gehäuft massive Kopfschmerzen sowie nicht selten alltagseinschränkend starke grippeartige Beschwerden.
* der Großteil der Schäden sind von geringerem Ausmaß, summieren sich bei häufiger Verabreichung entsprechend. Mit alljährlichem "Buhstern" für ein Dutzend möglicher Krankheiten kommt da rasch eine dreistellige Zahl zusammen, mit entsprechend sich aufsummierenden Schäden und Schadstoffen.
* Daß es Schäden geben kann ist bei jedem Medikament bzw. Prophylaktika zu erwarten und gehört daher zwingend inkl. Behandlung zum Verabreichungsplan. Warum wird hier sowohl Datenerhebung, Ursachen- und Behandlungsforschung absichtlich unterlassen und die Betroffenen mit ihrem Leid alleingelassen?
melden
Kommentar von winfried Claus
Wir sprechen hier von einer selektiven Massenvernichtungswaffe, in einer zwei Phasen Ausführung. Wie Sprngstoffe die aus zwei Komponenten bestehen, um Wirksam zu werden. Hier geht es um Biowaffen, deren Design zwischen Tödlich und Schädigent eingestellt ist. Wenn es nach Nehls geht, geht es um eine Programmierung in unserem Gehirn - (Lithium / Nehls) - !