Unwahr – Gesundheitsministerin widerspricht Robert Kennedy Jr.: Kein Arzt wurde zum Impfen gezwungen

Der Arzt, der nicht mehr impfen wollte – Offener Brief an Ministerin Warken entlarvt massive Sanktionen und berufliche Ächtung

von Alexander Wallasch

Die Gesundheitsminister der USA und Deutschlands im offenen Disput© Quelle: https://x.com/SecKennedy, Bundesregierung.de, Screenshots, Montage: Wallasch

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dementiert vehement: Nie gab es eine Verpflichtung für Ärzte, Covid-Impfungen durchzuführen – keine Strafen, keine Berufsverbote. Der Leipziger Hausarzt Torsten Mahn widerspricht ihr nun schriftlich und massiv.

Die Meldung ging durch die Presse: US-Gesundheitsminister Kennedy Jr. hat Deutschland wegen Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Krise kritisiert. Ministerin Warken weist die Vorwürfe zurück. Ärzte seien nie verpflichtet worden, gegen Covid zu impfen.

Nun wäre es theoretisch ein Leichtes für die CDU-Bundegesundheitsministerin Kennedy recht zu geben, sie ist ja nicht verantwortlich. Das waren ihr Vorgänger Jens Spahn (CDU) und später Karl Lauterbach (SPD). Spahn allerdings ist mittlerweile Fraktionschef der Union.

Ministerin Wacken wies die Anschuldigungen des US-Kollegen energisch zurück. Es habe während der Corona-Pandemie zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft gegeben, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen.

Ärzte die Impfungen nicht anboten, anboten, hätten sich weder strafbar gemacht, noch Sanktionen zu befürchten gehabt.

Leser von Alexander-Wallasch.de wissen es längst: Das ist nicht wahr. Und das kann der Leipziger Hausarzt Torsten Mahn bezeugen, mit dem wir immer wieder ins Gespräch gegangen sind. Hier und hier.

Torsten Mahn war der Hausarzt der nicht mehr impfen wollte. Und ihm passierte dann, was Robert Kennedy Jr. kritisiert und Ministerin Wacken geleugnet hat. Der Arzt hat der Ministerin jetzt einen Brief geschrieben, den wir hier ungekürzt zur Verfügung stellen:

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Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerin für Gesundheit
Ministerin Frau Nina Warken
11055 Berlin

Sehr geehrte Frau Ministerin Warken,

mein Name ist Torsten Mahn und ich bin Hausarzt in Leipzig.

Ich schreibe Ihnen, weil ich von den Äußerungen des US - Gesundheitsministers R.F. Kennedy Jr. an Sie aus den Medien erfahren habe. Zunächst überraschte mich, dass der amerikanische Gesundheitsminister dieses Thema überhaupt aufgreift. Das, was ich den Veröffentlichungen entnehmen konnte, stimmt mit meinen eigenen Erfahrungen und Beobachtungen weitgehend überein.

Ich war erstaunt, dass Ihre Reaktion darauf so schnell erfolgte. Allerdings hätte ich erwartet, dass Ihre Darstellung differenzierter ausfallen würde, und sich mehr an den Realitäten orientieren würde.

Es wäre schön, wenn Ihre Ausführungen der Realität entsprechen würden. Auf Ihrer Seite schreiben Sie:

„Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde.“

Dies sah in der Realität jedoch anders aus. Ich selbst habe in meiner Praxis im Sommer 2021 Impfungen gegen Covid 19 durchgeführt. Als mir jedoch von Patienten berichtet wurde, dass sie nur auf Druck von Arbeitgebern oder Gesellschaft (2G/ 3G – Regeln) eine Impfung an sich vornehmen lassen würden, kamen mir Zweifel an der „freiwilligen Impfentscheidung“.

Wenn unter Druck und unter Androhung von ausgrenzenden Maßnahmen eine Einwilligung erfolgt, dann ist eine freie Entscheidung nicht mehr gegeben. Somit ist diese Art der Einwilligung wederrechtssicher noch ethisch zu rechtfertigen – auch unter Würdigung der Gesamtumstände der Corona-Pandemie.

Aus diesem Grund entschied ich mich, keine Impfungen mehr anzubieten. Nachdem ich diese Entscheidung kommuniziert hatte, kam es zu massiven Angriffen auf diese Entscheidung und auf meine Person.

Es erfolgte die fristlose Kündigung meiner Lehrtätigkeit durch die Universität Leipzig, die Sanktionierung und Herabsetzung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sowie die Androhung von rechtlichen Schritten durch die Landesärztekammer. Es folgten mehrere Presseberichte über mich, die von sachlicher Unkenntnis und dem Bestreben mich als Person herabzusetzen gekennzeichnet waren.

So wie viele andere habe ich das als gesellschaftliche Ächtung erfahren.

Weiterhin wurde mir die Tätigkeit als Notarzt (nach 30jähriger Tätigkeit im Rettungsdienst) untersagt. Diese gesamte Situation hat sich auch bis zum heutigen Tag nicht geändert. Allein diese persönlichen Erfahrungen widerlegen ihre Behauptung der freien Entscheidung der Ärzte ohne Gefahr von Sanktionen.

Durch meine Tätigkeit als Hausarzt habe ich auch persönlich Kontakt zu Menschen (Patienten) die mir ebenfalls von Druck und Sanktionen bis hin zur Kündigung in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeinrichtungen berichteten.

Dies stellt nur einen begrenzten Ausschnitt dar und Berichte über derlei Maßnahmen gab und gibt es zur Genüge.

Weiterhin schreiben Sie auf Ihrer Seite:

„Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen.“

Die Frage der wissenschaftlichen Evidenz der Corona Impfungen ist in der Wissenschaft nicht eindeutig geklärt und nach der Veröffentlichung der RKI – Protokollen nochmals zu hinterfragen.

Aber dies soll hier nicht Gegenstand meines Schreibens sein. Jedoch erscheint mir der 2. Satz über die freie Entscheidung der Patienten sehr fragwürdig. Wie oben erwähnt, haben mir viele Patienten von Druck durch AG und Gesellschaft berichtet. Wieso wurde solch ein Druck aufgebaut?

Das damalige Gesundheitsministerium hat das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht erarbeitet, welches dann im Bundestag verabschiedet wurde. Dies alles sollte Ihnen nicht entgangen sein, auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Amt waren.

Dieses Gesetz führte dazu, dass bei einer freien Entscheidung gegen die Impfung mit einem Betretungsverbot und damit mit einem Verbot der Berufsausübung gerechnet werden musste. Das ist nichts weniger als eine Strafandrohung, die in verschiedenen Fällen auch umgesetzt wurde.

Dass man dabei noch von einer freien Entscheidung sprechen kann, ist weder aus ethischer Sicht noch durch den gesunden Menschenverstand zu erklären.

Auch Ihre Ausführungen zum Thema Therapiefreiheit

„In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten.“

stehen aus meiner Sicht im Widerspruch zu richterlichen Entscheidungen. Ich verweise hier auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes mit Presseerklärung vom 09.10.2025 (Urteil vom 9. Oktober 2025 -III ZR 180/24).

In diesem Urteil wird ausgeführt, dass Ärzte (Leistungserbringer) bei der Durchführung von Corona Impfungen „in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes“ handelten.

Weiter heißt es:

„Dabei muss die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung der Arbeiten Einfluss nehmen, dass der Private gleichsam als bloßes "Werkzeug" oder"Erfüllungsgehilfe" des Hoheitsträgers handelt“.

Und:

„Darüber hinaus wies dieser Impfanspruch jedenfalls zeitweise einen engen Bezug zur Eingriffsverwaltung auf. Es bestand zwar keine Impfpflicht. Die Ablehnung einer Schutzimpfung konnte jedoch nachteilige Folgen haben, wie etwa zum Zeitpunkt der Impfung des Klägers am 15. Dezember 2021 in Form von bußgeldbewehrten Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, dem bußgeldbewehrten Erfordernis eines Testnachweises für das Betreten der Arbeitsstätte oder der Verhängung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots für in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen. Schließlich stand den privaten Leistungserbringern nur ein stark eingeschränkter Entscheidungsspielraum zu, wie der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu erfüllen war. Ihnen wurde durch den Verordnungsgeber vorgegeben, auf welche Weise die Schutzimpfung und die begleitenden Leistungen vorzunehmen waren.“

Wie in dem Urteil ersichtlich, hat dies nichts mit einer ärztlichen Therapiefreiheit und einer eigenverantwortlichen Behandlung von Patientinnen und Patienten zu tun. Sie schreiben auf Ihrer Internetseite:

„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen.“

Auf Grund der oben aufgeführten Beobachtungen und Erfahrungen muss ich aber Ihre Äußerungen so klassifizieren, wie Sie es RF Kennedy jr. unterstellen.

Aus meiner Sicht sind Gespräche, die Beachtung verschiedener Perspektiven sowie das Ringen um Konsens die tragenden Säulen einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft. Ich versuche stets diese Form des Umgangs miteinander zu leben und habe auch in den letzten Jahren diesbezügliche Gesprächsrunden organisiert. Aus diesem Grund habe ich auch diesen Brief an Sie verfasst.

Mein Anliegen ist es miteinander ins Gespräch zu kommen, verschiedene Erfahrungen und Sichtweisen auszutauschen. Nur so kann das verlorengegangene Vertrauen in die Politik wieder ein Stück weit hergestellt werden. Und nur so kann extremistischen Bestrebungen entgegengewirkt werden, die vor allem von denjenigen in Anspruch genommen werden, die sich als „nicht gesehen“ und „nicht gehört“, kurzum als Objekte von der Politik erfahren mussten.

Alle Menschen in unserer Gesellschaft haben es verdient, dass Ihre Sorgen und Nöte ernst genommen werden und der Bürger tatsächlich als Souverän „"Alle Macht geht vom Volke aus" - Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)“ auftreten kann.

Mit besten Grüßen Torsten Mahn

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