In Deutschland eskaliert gerade die Debatte um ‚digitale Vergewaltigung‘ und KI-generierte Deepfake-Pornos – prominent im Fall Collien Fernandes, aber auch bei anderen Frauen. Es gibt Demonstrationen und Forderungen nach einem eigenen Straftatbestand.
Die politische Linke hat den Begriff ‚digitale Vergewaltigung‘ erfunden und setzt ihn ein, um die Meinungsfreiheit im Sinne der linken Ideologie weiter einzuschränken und um das Strafrecht zu verschärfen. Zunächst einmal: Eine digitale Vergewaltigung ist keine Vergewaltigung. Wer so spricht, verharmlost das entsetzliche Verbrechen der realen, physischen Vergewaltigung. Das ist sprachlich und moralisch verwerflich. Wir haben im Fall von Noelia Castillo erfahren, was für Folgen eine Gruppenvergewaltigung durch Migranten haben kann. Wer da noch den Ausdruck „digitale Vergewaltigung“ verwendet, bagatellisiert derartige Verbrechen.
Natürlich sind nicht-einvernehmliche KI-generierte Deepfake-Pornos eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der sexuellen Selbstbestimmung. Dafür braucht es klare zivil- und strafrechtliche Konsequenzen mit angemessenen Strafen. Was mich jedoch besonders stört, ist die Heuchelei: Wo war diese massive Empörung, wo waren diese Demonstrationen bei den hunderten echten Gruppenvergewaltigungen, die wir in den letzten Jahren in Deutschland erlebt haben? Da blieb es auffällig still.
Weder der Herr Bundespräsident, noch der Bundeskanzler oder andere Regierungspolitiker hatten zu Protest und Demonstrationen gegen Gruppenvergewaltigungen aufgerufen und klargestellt, dass sie alles tun wollen, um so etwas in Zukunft zu verhindern. Das zeigt, dass es hier nicht primär um Opferschutz geht, sondern um eine politische Agenda – nämlich mehr Kontrolle und weniger Freiheit.
Parallel dazu fordern Abgeordnete aller Fraktionen eine härtere Gangart im Sexualstrafrecht und bei bildbasierter Gewalt. Wo sehen Sie die größten Lücken im aktuellen Strafrecht – und würde eine Verschärfung wirklich helfen?
Als ehemaliger Verfassungsschutzpräsident und Jurist sehe ich die größten Lücken vor allem in der konsequenten Anwendung und Durchsetzung des bestehenden Rechts – nicht nur bei bildbasierter Straftaten. Viele Taten werden zu milde geahndet oder gar nicht erst verfolgt. Dies gilt aus meiner Sicht besonders bei migrantischen Straftaten. Eine Verschärfung kann sinnvoll sein, wo echte Schutzlücken bestehen, etwa bei Deepfakes. Aber wir müssen aufpassen, dass daraus keine reine Symbolpolitik wird. Neue Straftatbestände nützen wenig, wenn die Strafverfolgungsbehörden sie nicht verfolgen, wenn Richter zu milde urteilen oder wenn politisch unerwünschte Tätergruppen geschont werden. Entscheidend ist die konsequente Durchsetzung des Rechts – unabhängig von Herkunft oder politischer Opportunität.
Auf der einen Seite wird die Chatkontrolle abgelehnt, weil sie angeblich zu sehr in die Privatsphäre eingreift – auf der anderen Seite wird nach mehr staatlichem Schutz vor digitaler sexueller Gewalt gerufen. Wie löst man diesen Konflikt aus Ihrer Sicht, ohne entweder den Bürger schutzlos oder zum gläsernen Bürger zu machen?
Der Widerspruch ist in der Tat auffällig: Auf der einen Seite lehnt man Massenüberwachung ab, weil sie die Privatsphäre zu sehr einschränkt – auf der anderen Seite fordert man mehr staatlichen Schutz vor digitalen sexuellem Persönlichkeitsverletzungen. Die Lösung liegt in der Mitte: Keine flächendeckende Chatkontrolle, die alle Bürger unter Generalverdacht stellt, sondern gezielte, richterlich angeordnete Ermittlungsmaßnahmen bei konkreten Verdachtsfällen. Gleichzeitig braucht es klare zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Opfer gegen die Täter – ohne dass der Staat die gesamte digitale Kommunikation mitliest. Wir müssen den Bürger weder schutzlos lassen noch zum gläsernen Bürger machen. Das eine schließt das andere nicht aus.
Dienen die aktuellen EU- und Bundes-Entscheidungen zu Migration und digitaler Gewalt auch dazu, von hausgemachten Sicherheitsproblemen abzulenken?
Leider habe ich den Eindruck, dass der Verfassungsschutz in den letzten Jahren viel zu oft gegen politische Gegner und unliebsame Meinungen eingesetzt wurde, statt sich auf echte Bedrohungen wie islamistischen Terror, linksextremistische Sabotage oder Spionage zu konzentrieren. Ob die aktuellen Debatten zu Migration und digitaler Gewalt auch dazu dienen, von hausgemachten Sicherheitsproblemen abzulenken? Ja, teilweise schon. Solange man die massiven Probleme durch unkontrollierte Migration – Parallelgesellschaften, Kriminalität, Überforderung der Behörden – nicht offen anspricht, sucht man lieber nach neuen Überwachungsinstrumenten oder symbolischen Gesetzen. Das lenkt ab von der eigentlichen Frage: Warum schützt der Staat seine Bürger nicht konsequent vor realen Gefahren?
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Zuletzt hat das Europäische Parlament – auch mit Stimmen von EVP und AfD – die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Politiker aus der EVP-Fraktion (der auch die CDU/CSU angehört) haben das als ‚Rückschritt für die Strafverfolgung‘ bezeichnet. Wie bewerten Sie diese Entscheidung aus sicherheitspolitischer Sicht?
Diese Entscheidung des Europäischen Parlaments ist aus meiner Sicht ein klarer Sieg der Bürger für Grund- und Menschenrechte und gegen eine mit fadenscheinigen Gründen vorgeschobene Einschränkung unserer Freiheitsrechte – und es ist kein Sicherheitsrisiko, wie manche behaupten. Die sogenannte ‚freiwillige‘ Chatkontrolle war in Wahrheit der Einstieg in die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation. Sie hätte ohne konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung massenhaft Nachrichten gescannt – ein schwerer Eingriff in die Vertraulichkeit der Kommunikation, der auch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet hätte.
Die Technik unserer Politiker, um Grundrechte einzuschränken ist immer die gleiche: Man nimmt Themen wie Kinderpornographie, Kinderschutz, Sexualdelikte, Drogenhandel und Terrorismus als Vorwand, um mit diesen Themen die grundlegende Einschränkungen von Grundrechten zu begründen. Ein Widerstand gegen die Einschränkung dieser Grundrechte ist in diesen Fällen in der moralisch unterlegenen Position, weil niemand sich vorhalten lassen will, Maßnahmen gegen Kinderpornographie usw. zu verhindern.
Auch kann man das in der Öffentlichkeit gut verkaufen. Hat man aber mit diesen Vorwandthemen die Türe geöffnet, um bestimmte Grundrechte einzuschränken und hat sich die Öffentlichkeit daran gewöhnt, dann wird man in einem weiteren Schritt die Einschränkung der Grundrechte auch für andere Zwecke nutzen, zum Beispiel für die Steuerverwaltung oder für den Kampf gegen sogenannte Verschwörungstheoretiker, Delegitimierer und Verächtlichmacher der Regierung. Es muss verhindert werden, dass diese Politiker mit diesem billigen Trick wieder durchkommen.
Wer echte Kindesmissbrauchs-Bekämpfung will, braucht gezielte, verdachtsabhängige Ermittlungen mit richterlicher Kontrolle, keine Massenüberwachung à la Orwell. Diejenigen, die das jetzt als ‚Rückschritt‘ bezeichnen, verwechseln Sicherheit mit Kontrolle. Die eigentliche Gefahr für die innere Sicherheit liegt nicht in der Ablehnung solcher Instrumente, sondern in der jahrelangen Vernachlässigung klassischer Polizeiarbeit und Grenzsicherung.“
Gleichzeitig hat die EVP mit Stimmen der AfD und anderer rechter Fraktionen eine massive Verschärfung der EU-Rückführungsverordnung durchgesetzt – inklusive Abschiebezentren außerhalb der EU. Es gab sogar geleakte WhatsApp-Chats zwischen EVP-Mitarbeitern und rechten Abgeordneten. Steht die Brandmauer noch?
Die sogenannte ‚Brandmauer‘ war von Anfang an ein linkes politisches Projekt, das dazu dienen sollte, nichtlinke Mehrheiten zu verhindern und notwendige Debatten zu unterdrücken. Dass die EVP jetzt mit Stimmen aus dem rechten Spektrum – inklusive AfD – eine Verschärfung der Rückführungsregeln durchsetzt, inklusive Abschiebezentren außerhalb der EU, ist nichts anderes als überfällige Realpolitik. Die geleakten WhatsApp-Chats zeigen lediglich, dass man hinter den Kulissen pragmatisch zusammenarbeitet, wenn es um konkrete Gesetzgebung geht.
Das ist in einer wirklichen Demokratie und nicht in einer sozialistischen „Unseren-Demokratie“ normal. Skandalös ist vielmehr, dass man jahrelang jede vernünftige Verschärfung der Migrationspolitik blockiert hat – mit dem Ergebnis von hunderttausenden abgelehnten Asylbewerbern, die bleiben durften. Wenn die EVP jetzt endlich handelt, ist das ein Zeichen, dass der Druck der Realität größer wird als die ideologische Scheu.
Bundestag und Bundesrat haben die Umsetzung des verschärften europäischen Asylpakts (GEAS) abgeschlossen. Sehen Sie eine echte Wende in der europäischen Migrationspolitik?
Die Umsetzung des verschärften GEAS in Bundestag und Bundesrat ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, aber ich fürchte, er bleibt weitgehend symbolisch, solange Deutschland die Grenzen nicht wirklich sichert und konsequent abschiebt. Solange in Berlin die politische Willenskraft fehlt, die eigenen Gesetze durchzusetzen, und solange Abschiebungen an fehlenden Papieren oder angeblichen ‚Menschenrechtsbedenken‘ scheitern, wird sich wenig ändern.
Eine echte Wende in der europäischen Migrationspolitik gibt es erst, wenn Deutschland endlich seine Grenzen sichert, den Missbrauch des Asylrechts eindämmt und Abschiebungen zur Regel macht statt zur Ausnahme. Alles andere bleibt Augenwischerei und politische Kosmetik. Das werden wir nur mit einer Politikwende erreichen.
Wenn wir diese Woche zusammenfassen: Chatkontrolle gestoppt, Migrationsregeln verschärft, aber gleichzeitig neue Forderungen nach Strafrechtsverschärfung wegen ‚digitaler Vergewaltigung‘. Sehen Sie darin den Beginn einer realistischeren Politik oder nur weitere Etappensiege, die am Ende wieder von Berlin und Brüssel verwässert werden?
Diese Woche zeigt ein ambivalentes Bild: Die Ablehnung der Chatkontrolle ist ein positives Signal für die Freiheitsrechte. Die Verschärfungen bei Rückführungen und Abschieberegeln sind notwendige Schritte in die richtige Richtung. Gleichzeitig sehen wir neue Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen bei digitalen Persönlichkeitsverletzungen.
Ich sehe darin noch keinen Beginn einer durchgreifend realistischeren Politik, sondern eher Etappensiege, die leicht wieder verwässert werden können. Entscheidend wird sein, ob Berlin und Brüssel endlich die Konsequenz aufbringen, geltendes Recht durchzusetzen – an den Grenzen, in der Justiz und im Alltag. Solange das nicht geschieht, bleiben viele Maßnahmen wirkungslos. Wir brauchen keine neuen Gesetze um jeden Preis, sondern den Willen, die bestehenden konsequent anzuwenden.
Vielen Dank für das Gespräch!
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